Beschneidung ist Körperverletzung
14.09.2012 um 18:19@Atalan
Wie sieht es aus mit sexuellem Mißbrauch? Zum Beispiel das Geschlechtsteil in den Mund des Kindes zu stecken verletzt ebenfalls keine körperliche Funktion des Kindes. Und es findet im Privatbereich statt. Sollte man das straffrei stellen?
Und was ist eigentlich mit dem holländischen Haschisch-Raucher in der Türkei. Sollte man ihm das aus kulturellen Gründen ebenfalls erlauben? (Den Türken bleibt es natürlich bei strengen Strafen verboten.)
Zäld
Atalan schrieb:Hier wird eindeutig eine körperliche Funktion verletzt. In der Türkei wird das nicht geduldet und hier sollte das auch nicht erlaubt sein.Gut, es geht also um körperliche Funktion. Daß die Vorhaut auch eine körperliche Funktion hat, wurde ja nun schon von den anderen gesagt, da muß ich jetzt nicht auch drauf einsteigen.
Wie sieht es aus mit sexuellem Mißbrauch? Zum Beispiel das Geschlechtsteil in den Mund des Kindes zu stecken verletzt ebenfalls keine körperliche Funktion des Kindes. Und es findet im Privatbereich statt. Sollte man das straffrei stellen?
Und was ist eigentlich mit dem holländischen Haschisch-Raucher in der Türkei. Sollte man ihm das aus kulturellen Gründen ebenfalls erlauben? (Den Türken bleibt es natürlich bei strengen Strafen verboten.)
Zäld