@Jimmybondy Jimmybondy schrieb:Ich schrieb einerseits das es graduelle Unterschiede im Leid und auch in der Akzeptanz des selben gibt und andererseits hatte ich das Kindeswohl im Sinn, für welches Du etwa plädierst und was im krassen Gegensatz zur Forderung nach weiblicher Beschneidung steht.
Wie gesagt... im Vergleich der beiden Beschneidungsformen gibt es solche graduelle Unterschiede nicht im Leid. In der Akzeptanz möglicherweise, aber die kann nicht ausschlaggebend sein, basiert sie schlichtweg auf Traditionsverbreitung. Danach kann ich eine rechtliche Beurteilung nicht ausrichten, etwas zu legalisieren, wenn es nur weit genug verbreitet ist und daher 'gewohnter' erscheint und eher Akzeptanz findet.
Jimmybondy schrieb:Ich bin wirklich sicher das eine Vagina etwas anderes als ein Penis ist und habe bisher auch nirgends gehört, das es einen Wunsch nach dieser Form der Beschneidung gibt.
Mein kleiner finger ist auch etwas anderes, als meine kleine Zehe. Dennoch ist eine Verstümmelung rechtlich gleichermaßen zu behandeln.
Jimmybondy schrieb:Ein pieksen mit einem Kuli ist was anderes als der Verlust eines Armes, eine Todessekte etwas anderes als ein Sonntagschrist usw.
Wir sprachen über ganz konkrete Graduierungen, nicht über die Sinnbedeutung des Begriffes an sich. Dass es Graduierung generell gibt, bestritt ich nirgendwo.
Jimmybondy schrieb:Es ist umgekehrt, da wird die Hülle "Vergleich" drumgelegt und so getan, als hätte jemand behauptet, das Beschneidungsverbot seie der neue Holocaust.
Darauf kommt es nicht an. Wenn ich den Holocaust in dem Zusammenhang so erwähne, wie dieser jüdische Funktionär es tat, dann ist das ein Vergleich, denn er stellt das Judentum einschlägig vergleichend als Zielscheibe dar und holt dafür die Zielscheibe des Dritten Reiches hervor - nicht umsonst oder zufällig, sondern um damit mit dem Zeigefinger ermahnend etwas ganz bestimmtes aufzuzeigen. Das ist allerunterste Schublade und ein Schlag in's Gesicht der Holocaustopfer und der Angehörigen. Das ist Religionsfanatismus, der keine Grenzen mehr kennt, wenn es um die Durchsetzung seiner eigenen Interessen geht - Religionsfanatismus, der über Leichen geht!
Jimmybondy schrieb:Einer der deutlichsten Unterschiede ist, das die männliche Beschneidung als einfache Körperverletzung geahndet werden soll.
Das ist kein Unterschied - die weibliche Beschneidung wäre rechtlich nicht anders einzustufen. Generell dürfte allerdings das besondere öffentliche Interesse zu bejahen sein - ein Umstand, den viele in dem Zusammenhang übersehen und der überhaupt letztlich erst zu dem Kölner Urteil führte.