Beschneidung ist Körperverletzung
23.07.2012 um 15:54da stimme ich dir im vollen Umfang zu @liaewen
aber es bleibt noch eine Gruppe übrig und da sehe ich schwarz ...
aber es bleibt noch eine Gruppe übrig und da sehe ich schwarz ...
Hier auch mal interessante Aspekte:
http://www.sueddeutsche.de/politik/streit-um-beschneidung-vom-richtigen-umgang-mit-recht-1.1413208
[...]
Weil man sich nicht ausmalen möchte, wie eine Anti-Beschneidungs-Polizei aussähe und welche Folgen sie für das Zusammenleben der Gesellschaft hätte, will der Gesetzgeber nun klarstellen, dass Beschneidung keine strafbare Körperverletzung darstellt. Angesichts anschwellender Aggressivität der Debatte ist das notwendig. So manche Religionskritiker scheinen das Urteil als Lizenz zur Religionsbeschimpfung misszuverstehen.
Recht schützt Minderheiten
Eine Rechtfertigung der Beschneidung per Gesetz ist keine gefühllose Bagatellisierung einer Körperverletzung. Es handelt sich auch nicht um eine gesetzlich kaschierte Weigerung, Recht durchzusetzen, sondern um den Versuch, mit Recht richtig umzugehen. Recht hat die Aufgabe, das Zusammenleben von Menschen so verträglich wie möglich zu gestalten. Recht schneidet die Gesellschaft nicht auseinander; es schützt Minderheiten. Und die Verfassung achtet die Religionen und ihre Riten.
Selbstredend gibt es Grenzen: Wenn die Würde des Menschen verletzt wird, wenn eine angeblich göttliche Leitkultur die Grundrechte negiert - dann sind die Grenzen überschritten. Aber die Beschneidung ist nicht der Einstieg in die Scharia, nicht Symbol für die Negation der Rechtsordnung, sie ist vielen nur befremdlich fremd. Eine Bestrafung des nur Befremdlichen wäre unverhältnismäßig. Das heißt: Der Schutz der Vorhaut gegen vermeintlich unverständige Eltern ist keine Angelegenheit für das Strafrecht.
Beschneidungskritiker fordern von Juden und Muslimen, über den Sinn dieses Ritus nachzudenken. Muslime und Juden dürfen aber auch von ihren Kritikern ein Nachdenken darüber verlangen, warum die Kritik einen so aggressiv-selbstgerechten Ton anschlägt. Bisweilen kann man den Eindruck haben, dass es nicht nur einen religiösen, sondern auch einen anti-religiösen Fundamentalismus gibt. Die Unversöhnlichkeit der Kopftuch-Debatte findet in der Beschneidungs-Debatte ihre Fortsetzung. Das hat mit Aufklärung nichts zu tun. Aufklärung ist nicht die Verächtlichmachung der Anderen. Eine aufgeklärte Gesellschaft ist eine, die auf respektvolles Zusammenleben achtet.
Jimmybondy schrieb:Die Bewertung darüber wie gewichtig das Argument nun seie oder nicht, ist eben Ermessenssache.Außerhalb einer Diskussion um die Verfassungskonformität zweifellos - innerhalb dergleichen aber nicht.
Jimmybondy schrieb:Bisher wurde angenommen, das der Wunsch und die schriftliche Bestätigung der ElternJa, wie du richtig feststellst: es wurde so gemutmaßt, angelehnt an die Regelung, wie sie bei operativen Eingriffen bei Kindern generell Anwendung findet. Außer Acht gelassen wurde jedoch der Umstand der medizischen Indikation.
die Rechtswidrigkeit der Köprerverletzung beseitigen.
Individualist schrieb:Habe ich der Islam empfiehlt weibliche Beschneidungen nichtnochmal für leute die nicht lesen können.
Die Schafiiten halten sie sogar für eine religiöse Pflicht
Auch einer überlieferten hanbalitischen Position zufolge ist die Mädchenbeschneidung Pflicht.
Die Malikiten sehen die Beschneidung von Mädchen als Prophetentradition (sunna) und dementsprechend als empfehlenswerte Tat an. Die Hanafiten wie auch manche Hanbaliten halten sie für lediglich ehrenhaft (makruma).[102]
Individualist schrieb:du baust dir da deinen eigenen Islam auf den du reichlich mit deinen Vorurteilen in Abneigungen fütterstNein ich prangere dinge an die nicht dazugehören. Die beschneidung gehört genausowenig dazu wie das kopftuch aber trotzdem wird die beschneidung der frau bei islamischen rechtsschulen empfohlen.
Individualist schrieb:Das hier sämtliche Schreiber sich gegen Mädchenbescneidungen aussprechen ignoriest du komplett das hindert dich nicht von deinem kontroversen Standpunkt abzuweichenWelchen meinst du genau?
Individualist schrieb:Hier geht es im übrigen auch gar nicht um die Beschneidungen von Mädchen aber auch das ist dir egal, es geht dir in Wirklichkeit um das zuweisen von schlechten Eigenschaften von fremden Kulturkreisen.Falsch. Es geht um unnötige auferzwungene Operationen. Kultur hat damit im grunde nichts zu tun verkompliziert die sache aber.
Individualist schrieb:Du hast nicht mal einen Satz getätigt wo es rein um die Veschneidung von Männern geht.Sagt derjenige der von Alkohol und Zigaretten schwafelt :D
Jimmybondy schrieb:Die Praxis der Beschneidung existierte hier also Jahrzehnte ohne das es als strafrechtlich relevant hinsichtlich einer Körperverletzung ausgelegt wurdeSo ist es! Nicht anders war es auch in Punkto Prügeln von Kindern - egal ob von Lehrern oder Eltern.
Jimmybondy schrieb:das Urteil aus Köln auch nicht verbindlich und wenn es zu einem neuen Gesetz kommt worin Beschneidungen erlaubt werden, wird es auch keine strafrechtlich relevante Körperverletzung seien. Dieser Umstand scheint also sehr flexibel?Mag solch ein Gesetz kommen - Bestand wird es jedenfalls nicht haben.
Marcandas schrieb:Mag solch ein Gesetz kommen - Bestand wird es jedenfalls nicht haben.Das bleibt zu wünschen.
Jimmybondy schrieb:Ich denke dabei an die Praxis der Abtreibungen, welche ja auch verboten sind und wo es aber jede Menge Ausnahmeregeln gibt, welche auch Bestand haben.Abtreibung ist nicht verboten. Ob eine Abtreibung strafbar ist oder nicht hängt von den Umständen ab. Die Regelungen wann eine Abtreibung nicht strafbar ist, sind keine Ausnahmeregelungen, sondern einfach Definitionen.
Der Punkt ist doch das wir noch gar nicht wissen wie die Geschichte ausgeht, beides ist möglich! ^^
Heide_witzka schrieb:Eine Abtreibung wird in der Regel nicht von Eltern anberaumtHäh? Von wem denn sonst? o0
Jimmybondy schrieb:Ich denke dabei an die Praxis der Abtreibungen, welche ja auch verboten sind und wo es aber jede Menge Ausnahmeregeln gibt, welche auch Bestand haben.Das kann so nicht miteinander vergleichen. Die Ausnahmen begründen sich in kollidierendes Recht der Mutter und des Kindes auf gleicher Ebene, z. B. Art. 2 Abs. 2 GG. Sowas scheidet in der Beschneidungsfrage gänzlich aus.
Jimmybondy schrieb:Der Punkt ist doch das wir noch gar nicht wissen wie die Geschichte ausgeht, beides ist möglich!Halte ich für kaum denkbar, dass beides möglich wäre.