Beschneidung ist Körperverletzung
25.07.2012 um 12:11@pere_ubu
Zu deinem Argument der jüdischen Beschneidung innerhalb der ersten 8 Tage muss auf gleicher Ebene entgegengehalten werden, dass Narkosen in dem Alter ungleich riskanter sind, als später.
pere_ubu schrieb:bis zum urteil des bundesverfassungsgerichtes seh ich jedenfalls keinen anlass in dieser frage keine toleranz walten zu lassen.Das Risiko für einen Arzt wäre nach dem LG-Urteil gegenwärtig zu hoch.
pere_ubu schrieb:bisdahin halte ich es sogar für geboten toleranz walten zu lassen ,da beschneidung NOCH keinen straftatbestand erfüllt.Umgekehrt ist es der Fall: das LG hat einen solchen festgestellt und NOCH ist es nicht per Gesetz legitimiert. Nach einem solchen legitimierenden Gesetz und bis zum letztgültigen Urteilsspruch aus Karlsruhe wäre es legitim.
pere_ubu schrieb:bin gespannt in welche richtung die "waage" da dann tendiert..... religionsfreiheit oder körperverletzung.Religionsfreiheit ob so oder so nicht bzw. bestenfalls sekundär. Denn wenn, dann stünden sich Elternrecht auf Erziehung und Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit gegenüber, da die freie Religionsausübung der Eltern außerhalb ihrer eigenen Person endet, d. h. sie können ihre Religion ob so oder so nicht über ihr Kind bzw. über die Beschneidung ihres Kindes ausüben.
Zu deinem Argument der jüdischen Beschneidung innerhalb der ersten 8 Tage muss auf gleicher Ebene entgegengehalten werden, dass Narkosen in dem Alter ungleich riskanter sind, als später.