haralds
Diskussionsleiter
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
dabei seit 2004
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
Revisionisten vs. Die Mordfabrik Die Fakten
29.11.2004 um 18:49Nun, Revisionisten sind ganz einfach und simpel gesagt Holecaustleugner.
Die gibt es viele an der Zahl hier in Deutschland mit Publikationsverbot, was eigentlich falsch ist, da sich dadurch Legenden bilden können - sich so eine
aktive Auseinandersetzung garnicht erst zustande kommen kann.
War es falsch Filme wie dem mit Althans zu verbieten (Beruf Neonazie)
Bücher generell zu verbieten, die dieses Thema behandelt?
Nein, meine Meinung ist, es ist sehr wohl Falsch nicht darüber bescheid zu wissen, was diese Elemente bezwecken wollen!
Es ist schlimm genug, das hier in Deutschland eine schleichende Relativierung auch unter anderen Vorzeichen was das Thema 1941-1945 generell betrifft.
Letztendlich, muss jeder wissen, was nun eigentlich beschlossen wurde wie es von statten ging, vom Anfang bis zum Ende.
Dazu zwei Aufschlussreiche Unterlagen :
Die Wannsee-Konferenz
B e s p r e c h u n g s p r o t o k o l l
I. An der am 20.1.1942 in Berlin, Am Großen Wannsee Nr. 56/58,
stattgefundenen Besprechung über die Endlösung der Judenfrage
nahmen teil:
Gauleiter Dr. Meyer und Reichsministerium für die
Reichsamtsleiter Dr. Leibbrandt besetzten Ostgebiete
Staatssekretär Dr. Stuckart Reichsministerium des Innern
Staatssekretär Neumann Beauftragter für den
Vierjahresplan
Staatssekretär Dr. Freisler Reichsjustizministerium
Staatssekretär Dr. Bühler Amt des Generalgouverneurs
Unterstaatssekretär Luther Auswärtiges Amt
SS-Oberführer Klopfer Partei-Kanzlei
Minsterialdirektor Kritzinger Reichskanzlei
SS-Gruppenführer Hofmann Rasse- und Siedlungshauptamt
SS-Gruppenführer Müller Reichssicherheitshauptamt
SS-Obersturmbannführer Eichmann
SS-Oberführer Dr. Schöngarth Sicherheitspolizei und SD
Befehlshaber der Sicherheitspolizei
und des SD im General-Gouvernement
SS-Sturmbannführer Dr. Lange, Sicherheitspolizei und SD
Kommandeur der Sicherheitspolizei
und des SD für den Generalbezirk
Lettland, als Vertreter des
Befehlhabers der Sicherheitspolizei
und des SD für das Reichskommissariat
Ostland.
II. Chef der Sicherheitspolizei und des SD, SS-Obergruppenführer
H e y d r i c h, teilte eingangs seine Bestallung zum Beauftragten
für die Vorbereitung der Endlösung der europäischen Judenfrage
durch den Reichsmarschall mit und wies darauf hin, daß zu dieser
Besprechung geladen wurde, um Klarheit in grundsätzlichen Fragen
zu schaffen. Der Wunsch des Reichsmarschalls, ihm einen Entwurf
über die organisatorischen, sachlichen und materiellen Belange
im Hinblick auf die Endlösung der europäischen Judenfrage zu
übersenden, erfordert die vorherige gemeinsame Behandlung aller
an diesen Fragen unmittelbar beteiligten Zentralinstanzen im
Hinblick auf die Parallelisierung der Linienführung.
Die Federführung bei der Bearbeitung der Endlösung der Judenfrage
liege ohne Rücksicht auf geographische Grenzen zentral beim
Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei (Chef der
Sicherheitspolizei und des SD).
Der Chef der Sicherheitspolizei und des SD gab sodann einen
kurzen Rückblick über den bisher geführten Kampf gegen diesen
Gegner. Die wesentlichsten Momente bilden
a) die Zurückdrängung der Juden aus den einzelnen
Lebensgebieten des deutschen Volkes,
b) die Zurückdrängung der Juden aus dem Lebensraum
des deutschen Volkes.
Im Vollzug dieser Bestrebungen wurde als einzige vorläufige
Lösungsmöglichkeit die Beschleunigung der Auswanderung der Juden
aus dem Reichsgebiet verstärkt und planmäßig in Angriff genommen.
Auf Anordnung des Reichsmarschalls wurde im Januar 1939 eine
Reichszentrale für jüdische Auswanderung errichtet, mit deren
Leitung der Chef der Sicherheitspolizei und des SD betraut
wurde. Sie hatte insbesondere die Aufgabe
a) alle Maßnahmen zur Vorbereitung einer verstärkten
Auswanderung der Juden zu treffen
b) den Auswanderungsstrom zu lenken
c) die Durchführung der Auswanderung im Einzelfall
zu beschleunigen.
Das Aufgabenziel war, auf legale Weise den deutschen Lebensraum
von Juden zu säubern.
Über die Nachteile, die eine solche Auswanderungsforcierung mit
sich brachte, waren sich alle Stellen im klaren. Sie mußten
jedoch angesichts des Fehlens anderer Lösungsmöglichkeiten
vorerst in Kauf genommen werden.
Die Auswanderungsarbeiten waren in der Folgezeit nicht nur ein
deutsches Problem, sondern auch ein Problem, mit dem sich die
Behörden der Ziel- bzw. Einwandererländer zu befassen hatten.
Die finanziellen Schwierigkeiten, wie Erhöhung der Vorzeige-
und Landungsgelder seitens der verschiedenen ausländischen
Regierungen, fehlende Schiffsplätze, laufend verschärfte
Einwanderungsbeschränkungen oder - sperren, erschwerten die
Auswanderungsbestrebungen außerordentlich. Trotz dieser
Schwierigkeiten wurden seit der Machtübernahme bis zum Stichtag
31.10.1941 insgesamt rund 537.000 Juden zur Auswanderung
gebracht. Davon
vom 30.1.1933 aus dem Altreich rd. 360.000
vom 15.3.1938 aus der Ostmark rd. 147.000
vom 15.3.1939 aus dem Protektorat
Böhmen und Mähren rd. 30.000
Die Finanzierung der Auswanderung erfolgte durch die Juden bzw.
jüdisch- politischen Organisationen selbst. Um den Verbleib der
verproletarisierten Juden zu vermeiden, wurde nach dem Grundsatz
verfahren, daß die vermögenden Juden die Abwanderung der
vermögenslosen Juden zu finanzieren haben; hier wurde, je nach
Vermögen gestaffelt, eine entsprechende Umlage bzw.
Auswandererabgabe vorgeschrieben, die zur Bestreitung der
finanziellen Obliegenheiten im Zuge der Abwanderung
vermögensloser Juden verwandt wurde.
Neben dem Reichsmark-Aufkommen sind Devisen für Vorzeige- und
Landungsgelder erforderlich gewesen. Um den deutschen
Devisenschatz zu schonen, wurden die jüdischen Finanzinstitutionen
des Auslandes durch die jüdischen Organisationen des Inlandes
verhalten, für die Beitreibung entsprechender Devisenaufkommen
Sorge zu tragen. Hier wurden durch diese ausländischen Juden im
Schenkungswege bis zum 30.10.1941 insgesamt rund 9.500.000 Dollar
zur Verfügung gestellt.
Inzwischen hat der Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei
im Hinblick auf die Gefahren einer Auswanderung im Kriege und im
Hinblick auf die Möglichkeiten des Ostens die Auswanderung von
Juden verboten.
III. Anstelle der Auswanderung ist nunmehr als weitere
Lösungsmöglichkeit nach entsprechender vorheriger Genehmigung
durch den Führer die Evakuierung der Juden nach dem Osten getreten.
Diese Aktionen sind jedoch lediglich als Ausweichmöglichkeiten
anzusprechen, doch werden hier bereits jene praktischen Erfahrungen
gesammelt, die im Hinblick auf die kommende Endlösung der
Judenfrage von wichtiger Bedeutung sind.
Im Zuge dieser Endlösung der europäischen Judenfrage kommen rund
11 Millionen Juden in Betracht, die sich wie folgt auf die
einzelnen Länder verteilen:
Land Zahl
_______________________________________________________
A. Altreich 131.800
Ostmark 43.700
Ostgebiete 420.000
Generalgouvernement 2.284.000
Bialystok 400.000
Protektorat Böhmen und Mähren 74.200
Estland - judenfrei
Lettland 3.500
Litauen 34.000
Belgien 43.000
Dänemark 5.600
Frankreich, besetztes Gebiet 165.000
unbesetztes Gebiet 700.000
Griechenland 69.600
Niederlande 160.800
Norwegen 1.300
B. Bulgarien 48.000
England 330.000
Finnland 2.300
Irland 4.000
Italien, einschl. Sardinien 58.000
Albanien 200
Kroatien 40.000
Portugal 3.000
Rumänien, einschl. Bessarabien 342.000
Schweden 8.000
Schweiz 18.000
Serbien 10.000
Slowakei 88.000
Spanien 6.000
Türkei (europ. Teil) 55.500
Ungarn 742.800
UdSSR 5.000.000
Ukraine 2.994.684
Weißrußland aus-
schl. Bialystok 446.484
____________________________
zusammen: über 11.000.000
Bei den angegebenen Judenzahlen der verschiedenen ausländischen
Staaten handelt es sich jedoch nur um Glaubensjuden, da die
Begriffsbestimmungen der Juden nach rassischen Grundsätzen
teilweise dort noch fehlen. Die Behandlung des Problems in den
einzelnen Ländern wird im Hinblick auf die allgemeine Haltung und
Auffassung auf gewiße Schwierigkeiten stoßen, besonders in Ungarn
und Rumänien. So kann sich z.B. heute noch in Rumänien der Jude
gegen Geld entsprechende Dokumente, die ihm eine fremde
Staatsangehörigkeit amtlich bescheinigen, beschaffen.
Der Einfluß der Juden auf alle Gebiete in der UdSSR ist bekannt.
Im europäischen Gebiet leben etwa 5 Millionen, im asiatischen
Raum knapp 1/4 Millionen Juden.
Die berufsständische Aufgliederung der im europäischen Gebiet der
UdSSR ansässigen Juden war etwa folgende:
In der Landwirtschaft 9,1 %
als städtische Arbeiter 14,8 %
im Handel 20,0 %
als Staatsarbeiter angestellt 23,4 %
in den privaten Berufen -
Heilkunde, Presse, Theater, usw. 32,7 %
Unter entsprechender Leitung sollen im Zuge der Endlösung die
Juden in geeigneter Weise im Osten zum Arbeitseinsatz kommen.
In großen Arbeitskolonnen, unter Trennung der Geschlechter,
werden die arbeitsfähigen Juden straßenbauend in diese Gebiete
geführt, wobei zweifellos ein Großteil durch natürliche
Verminderung ausfallen wird.
Der allfällig endlich verbleibende Restbestand wird, da es sich
bei diesem zweifellos um den widerstandsfähigsten Teil handelt,
entsprechend behandelt werden müssen, da dieser, eine natürliche
Auslese darstellend, bei Freilassung als Keimzelle eines neuen
jüdischen Aufbaues anzusprechen ist. (Siehe die Erfahrung der
Geschichte.)
Im Zuge der praktischen Durchführung der Endlösung wird Europa
vom Westen nach Osten durchgekämmt. Das Reichsgebiet
einschließlich Protektorat Böhmen und Mähren wird, allein schon
aus Gründen der Wohnungsfrage und sonstigen sozialpolitischen
Notwendigkeiten, vorweggenommen werden müssen.
Die evakuierten Juden werden zunächst Zug um Zug in sogenannte
Durchgangsghettos verbracht, um von dort aus weiter nach dem
Osten transportiert zu werden.
Wichtige Voraussetzung, so führte SS- Obergruppenführer
H e y d r i c h weiter aus, für die Durchführung der Evakuierung
überhaupt, ist die genaue Festlegung des in Betracht kommenden
Personenkreises.
Es ist beabsichtigt, Juden im Alter von über 65 Jahren nicht zu
evakuieren, sondern sie einem Altersghetto - vorgesehen ist
Theresienstadt - zu überstellen.
Neben diesen Altersklassen - von den am 31.10.1941 sich im
Altreich und der Ostmark befindlichen etwa 280.000 Juden sind
etwa 30 % über 65 Jahre alt - finden in den jüdischen
Altersghettos weiterhin die schwerkriegsbeschädigten Juden und
Juden mit Kriegsauszeichnungen (EK I) Aufnahme. Mit dieser
zweckmäßigen Lösung werden mit einem Schlag die vielen
Interventionen ausgeschaltet.
Der Beginn der einzelnen größeren Evakuierungsaktionen wird
weitgehend von der militärischen Entwicklung abhängig sein.
Bezüglich der Behandlung der Endlösung in den von uns besetzten
und beeinflußten europäischen Gebieten wurde vorgeschlagen, daß
die in Betracht kommenden Sachbearbeiter des Auswärtigen Amtes
sich mit dem zuständigen Referenten der Sicherheitspolizei und
des SD besprechen.
In der Slowakei und Kroatien ist die Angelegenheit nicht mehr
allzu schwer, da die wesentlichsten Kernfragen in dieser Hinsicht
dort bereits einer Lösung zugeführt wurden. In Rumänien hat die
Regierung inzwischen ebenfalls einen Judenbeauftragten eingesetzt.
Zur Regelung der Frage in Ungarn ist erforderlich, in Zeitkürze
einen Berater für Judenfragen der Ungarischen Regierung
aufzuoktroyieren.
Hinsichtlich der Aufnahme der Vorbereitungen zur Regelung des
Problems in Italien hält SS-Obergruppenführer H e y d r i c h
eine Verbindung Polizei-Chef mit dem Polizei-Chef in diesen
Belangen für angebracht.
Im besetzten und unbesetzten Frankreich wird die Erfassung der
Juden zur Evakuierung aller Wahrscheinlichkeit nach ohne große
Schwierigkeiten vor sich gehen können.
Unterstaatssekretär L u t h e r teilt hierzu mit, daß bei
tiefgehender Behandlung dieses Problems in einigen Ländern, so in
den nordischen Staaten, Schwierigkeiten auftauchen werden, und es
sich daher empfiehlt, diese Länder vorerst noch zurückzustellen.
In Anbetracht der hier in Frage kommenden geringen Judenzahlen
bildet diese Zurückstellung ohnedies keine wesentliche
Einschränkung.
Dafür sieht das Auswärtige Amt für den Südosten und Westen Europas
keine großen Schwierigkeiten.
SS-Gruppenführer H o f m a n n beabsichtigt, einen Sachbearbeiter
des Rasse- und Siedlungshauptamtes zur allgemeinen Orientierung
dann nach Ungarn mitsenden zu wollen, wenn seitens des Chefs der
Sicherheitspolizei und des SD die Angelegenheit dort in Angriff
genommen wird. Es wurde festgelegt, diesen Sachbearbeiter des
Rasse- und Siedlungshauptamtes, der nicht aktiv werden soll,
vorübergehend offiziell als Gehilfen zum Polizei-Attaché
abzustellen.
IV. Im Zuge der Endlösungsvorhaben sollen die Nürnberger Gesetze
gewissermaßen die Grundlage bilden, wobei Voraussetzung für die
restlose Bereinigung des Problems auch die Lösung der Mischehen-
und Mischlingsfragen ist.
Chef der Sicherheitspolizei und des SD erörtert im Hinblick auf
ein Schreiben des Chefs der Reichskanzlei zunächst theoretisch die
nachstehenden Punkte:
1. Behandlung der Mischlinge 1. Grades.
Mischlinge 1. Grades sind im Hinblick auf die Endlösung der
Judenfrage den Juden gleichgestellt.
Von dieser Behandlung werden ausgenommen:
a) Mischlinge 1. Grades verheiratet mit Deutschblütigen, aus
deren Ehe Kinder (Mischlinge 2. Grades) hervorgegangen sind.
Diese Mischlinge 2. Grades sind im wesentlichen den Deutschen
gleichgestellt.
b) Mischlinge 1. Grades, für die von den höchsten Instanzen der
Partei und des Staates bisher auf irgendwelchen Lebensgebieten
Ausnahmegenehmigungen erteilt worden sind. Jeder Einzelfall
muß überprüft werden, wobei nicht ausgeschlossen wird, daß die
Entscheidung nochmals zu Ungunsten des Mischlings ausfällt.
Voraussetzungen einer Ausnahmebewilligung müssen stets grundsätzliche
Verdienste des in Frage stehenden Mischlings selbst sein. (Nicht
Verdienste des deutschblütigen Eltern- oder Eheteiles.)
Der von der Evakuierung auszunehmende Mischling 1. Grades wird - um
jede Nachkommenschaft zu verhindern und das Mischlingsproblem
endgültig zu bereinigen - sterilisiert. Die Sterilisierung erfolgt
freiwillig. Sie ist aber Voraussetzung des Verbleibens im Reich.
Der sterilisierte "Mischling" ist in der Folgezeit von allen
einengenden Bestimmungen, denen er bislang unterworfen ist, befreit.
2. Behandlung der Mischlinge 2. Grades.
Die Mischlinge 2. Grades werden grundsätzlich den Deutschblütigen
zugeschlagen, mit Ausnahme folgender Fälle, in denen die
Mischlinge 2. Grades den Juden gleichgestellt werden:
a) Herkunft des Mischlings 2. Grades aus einer Bastardehe
(beide Teile Mischlinge).
b) Rassisch besonders ungünstiges Erscheinungsbild des Mischlings
2. Grades, das ihn schon äußerlich zu den Juden rechnet.
c) Besonders schlechte polizeiliche und politische Beurteilung des
Mischlings 2. Grades, die erkennen läßt, daß er sich wie ein
Jude fühlt und benimmt.
Auch in diesen Fällen sollen aber dann Ausnahmen nicht gemacht
werden, wenn der Mischling 2. Grades deutschblütig verheiratet
ist.
3. Ehen zwischen Volljuden und Deutschblütigen.
Von Einzelfall zu Einzelfall muß hier entschieden werden, ob der
jüdische Teil evakuiert wird, oder ob er unter Berücksichtigung
auf die Auswirkung einer solchen Maßnahme auf die deutschen
Verwandten dieser Mischehe einem Altersghetto überstellt wird.
4. Ehen zwischen Mischlingen 1. Grades und Deutschblütigen.
a) Ohne Kinder:
Sind aus der Ehe keine Kinder hervorgegangen, wird der Mischling
1. Grades evakuiert bzw. einem Altersghetto überstellt (Gleiche
Behandlung wie bei Ehen zwischen Volljuden und Deutschblütigen,
Punkt 3.)
b) Mit Kindern:
Sind Kinder aus der Ehe hervorgegangen (Mischlinge 2. Grades),
werden sie, wenn sie den Juden gleichgestellt werden, zusammen
mit dem Mischling 1. Grades evakuiert bzw. einem Ghetto
überstellt. Soweit diese Kinder Deutschen gleichgestellt werden
(Regelfälle), sind sie von der Evakuierung auszunehmen und damit
auch der Mischling 1. Grades.
5. Ehen zwischen Mischlingen 1. Grades und Mischlingen 1. Grades
oder Juden.
Bei diesen Ehen (einschließlich der Kinder) werden alle Teile
wie Juden behandelt und daher evakuiert bzw. einem Altersghetto
überstellt.
6. Ehen zwischen Mischlingen 1. Grades und Mischlingen 2. Grades.
Beide Eheteile werden ohne Rücksicht darauf, ob Kinder vorhanden
sind oder nicht, evakuiert bzw. einem Altersghetto überstellt,
da etwaige Kinder rassenmäßig in der Regel einen stärkeren
jüdischen Bluteinschlag aufweisen, als die jüdischen Mischlinge
2. Grades.
SS-Gruppenführer H o f m a n n steht auf dem Standpunkt, daß von
der Sterilisierung weitgehend Gebrauch gemacht werden muß; zumal
der Mischling, vor die Wahl gestellt, ob er evakuiert oder
sterilisiert werden soll, sich lieber der Sterilisierung
unterziehen würde.
Staatssekretär Dr. S t u c k a r t stellt fest, daß die praktische
Durchführung der eben mitgeteilten Lösungsmöglichkeiten zur
Bereinigung der Mischehen- und Mischlingsfragen in dieser Form eine
unendliche Verwaltungsarbeit mit sich bringen würde. Um zum anderen
auf alle Fälle auch den biologischen Tatsachen Rechnung zu tragen,
schlug Staatssekretär Dr. S t u c k a r t vor, zur
Zwangssterilisierung zu schreiten.
Zur Vereinfachung des Mischehenproblems müßten ferner Möglichkeiten
überlegt werden mit dem Ziel, daß der Gesetzgeber etwa sagt: "Diese
Ehen sind geschieden."
Bezüglich der Frage der Auswirkung der Judenevakuierung auf das
Wirtschaftsleben erklärte Staatssekretär N e u m a n n , daß die in
kriegswichtigen Betrieben im Arbeitseinsatz stehenden Juden derzeit,
solange noch kein Ersatz zur Verfügung steht, nicht evakuiert
werden könnten.
SS-Obergruppenführer H e y d r i c h wies darauf hin, daß diese
Juden nach den von ihm genehmigten Richtlinien zur Durchführung
der derzeit laufenden Evakuierungsaktionen ohnedies nicht
evakuiert würden.
Staatssekretär Dr. B ü h l e r stellte fest, daß das
Generalgouvernement es begrüssen würde, wenn mit der Endlösung
dieser Frage im Generalgouvernement begonnen würde, weil einmal
hier das Transportproblem keine übergeordnete Rolle spielt und
arbeitseinsatzmäßige Gründe den Lauf dieser Aktion nicht
behindern würden. Juden müßten so schnell wie möglich aus dem
Gebiet des Generalgouvernements entfernt werden, weil gerade hier
der Jude als Seuchenträger eine eminente Gefahr bedeutet und er
zum anderen durch fortgesetzten Schleichhandel die wirtschaftliche
Struktur des Landes dauernd in Unordnung bringt. Von den in Frage
kommenden etwa 2 1/2 Millionen Juden sei überdies die Mehrzahl der
Fälle arbeitsunfähig.
Staatssekretär Dr. B ü h l e r stellt weiterhin fest, daß die
Lösung der Judenfrage im Generalgouvernement federführend beim Chef
der Sicherheitspolizei und des SD liegt und seine Arbeiten durch die
Behörden des Generalgouvernements unterstützt würden. Er hätte nur
eine Bitte, die Judenfrage in diesem Gebiet so schnell wie möglich
zu lösen.
Abschließend wurden die verschiedenen Arten der Lösungsmöglichkeiten
besprochen, wobei sowohl seitens des Gauleiters Dr. M e y e r als
auch seitens des Staatssekretär Dr. B ü h l e r der Standpunkt
vertreten wurde, gewiße vorbereitende Arbeiten im Zuge der Endlösung
gleich in den betreffenden Gebieten selbst durch zuführen, wobei
jedoch eine Beunruhigung der Bevölkerung vermieden werden müsse.
Mit der Bitte des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD an die
Besprechungsteilnehmer, ihm bei der Durchführung der Lösungsarbeiten
entsprechende Unterstützung zu gewähren, wurde die Besprechung
geschlossen.
Anmerkung:
Allen Teilnehmern war von Anfang an klar was "Evakuierungsaktionen"
dedeutet.
___________________________________________
Um das ganze überhaupt zu verstehen braucht so ein Protokoll eine Grundlage.
Diese Grundlage werde ich im zweiten Teil nachreichen.
Die gibt es viele an der Zahl hier in Deutschland mit Publikationsverbot, was eigentlich falsch ist, da sich dadurch Legenden bilden können - sich so eine
aktive Auseinandersetzung garnicht erst zustande kommen kann.
War es falsch Filme wie dem mit Althans zu verbieten (Beruf Neonazie)
Bücher generell zu verbieten, die dieses Thema behandelt?
Nein, meine Meinung ist, es ist sehr wohl Falsch nicht darüber bescheid zu wissen, was diese Elemente bezwecken wollen!
Es ist schlimm genug, das hier in Deutschland eine schleichende Relativierung auch unter anderen Vorzeichen was das Thema 1941-1945 generell betrifft.
Letztendlich, muss jeder wissen, was nun eigentlich beschlossen wurde wie es von statten ging, vom Anfang bis zum Ende.
Dazu zwei Aufschlussreiche Unterlagen :
Die Wannsee-Konferenz
B e s p r e c h u n g s p r o t o k o l l
I. An der am 20.1.1942 in Berlin, Am Großen Wannsee Nr. 56/58,
stattgefundenen Besprechung über die Endlösung der Judenfrage
nahmen teil:
Gauleiter Dr. Meyer und Reichsministerium für die
Reichsamtsleiter Dr. Leibbrandt besetzten Ostgebiete
Staatssekretär Dr. Stuckart Reichsministerium des Innern
Staatssekretär Neumann Beauftragter für den
Vierjahresplan
Staatssekretär Dr. Freisler Reichsjustizministerium
Staatssekretär Dr. Bühler Amt des Generalgouverneurs
Unterstaatssekretär Luther Auswärtiges Amt
SS-Oberführer Klopfer Partei-Kanzlei
Minsterialdirektor Kritzinger Reichskanzlei
SS-Gruppenführer Hofmann Rasse- und Siedlungshauptamt
SS-Gruppenführer Müller Reichssicherheitshauptamt
SS-Obersturmbannführer Eichmann
SS-Oberführer Dr. Schöngarth Sicherheitspolizei und SD
Befehlshaber der Sicherheitspolizei
und des SD im General-Gouvernement
SS-Sturmbannführer Dr. Lange, Sicherheitspolizei und SD
Kommandeur der Sicherheitspolizei
und des SD für den Generalbezirk
Lettland, als Vertreter des
Befehlhabers der Sicherheitspolizei
und des SD für das Reichskommissariat
Ostland.
II. Chef der Sicherheitspolizei und des SD, SS-Obergruppenführer
H e y d r i c h, teilte eingangs seine Bestallung zum Beauftragten
für die Vorbereitung der Endlösung der europäischen Judenfrage
durch den Reichsmarschall mit und wies darauf hin, daß zu dieser
Besprechung geladen wurde, um Klarheit in grundsätzlichen Fragen
zu schaffen. Der Wunsch des Reichsmarschalls, ihm einen Entwurf
über die organisatorischen, sachlichen und materiellen Belange
im Hinblick auf die Endlösung der europäischen Judenfrage zu
übersenden, erfordert die vorherige gemeinsame Behandlung aller
an diesen Fragen unmittelbar beteiligten Zentralinstanzen im
Hinblick auf die Parallelisierung der Linienführung.
Die Federführung bei der Bearbeitung der Endlösung der Judenfrage
liege ohne Rücksicht auf geographische Grenzen zentral beim
Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei (Chef der
Sicherheitspolizei und des SD).
Der Chef der Sicherheitspolizei und des SD gab sodann einen
kurzen Rückblick über den bisher geführten Kampf gegen diesen
Gegner. Die wesentlichsten Momente bilden
a) die Zurückdrängung der Juden aus den einzelnen
Lebensgebieten des deutschen Volkes,
b) die Zurückdrängung der Juden aus dem Lebensraum
des deutschen Volkes.
Im Vollzug dieser Bestrebungen wurde als einzige vorläufige
Lösungsmöglichkeit die Beschleunigung der Auswanderung der Juden
aus dem Reichsgebiet verstärkt und planmäßig in Angriff genommen.
Auf Anordnung des Reichsmarschalls wurde im Januar 1939 eine
Reichszentrale für jüdische Auswanderung errichtet, mit deren
Leitung der Chef der Sicherheitspolizei und des SD betraut
wurde. Sie hatte insbesondere die Aufgabe
a) alle Maßnahmen zur Vorbereitung einer verstärkten
Auswanderung der Juden zu treffen
b) den Auswanderungsstrom zu lenken
c) die Durchführung der Auswanderung im Einzelfall
zu beschleunigen.
Das Aufgabenziel war, auf legale Weise den deutschen Lebensraum
von Juden zu säubern.
Über die Nachteile, die eine solche Auswanderungsforcierung mit
sich brachte, waren sich alle Stellen im klaren. Sie mußten
jedoch angesichts des Fehlens anderer Lösungsmöglichkeiten
vorerst in Kauf genommen werden.
Die Auswanderungsarbeiten waren in der Folgezeit nicht nur ein
deutsches Problem, sondern auch ein Problem, mit dem sich die
Behörden der Ziel- bzw. Einwandererländer zu befassen hatten.
Die finanziellen Schwierigkeiten, wie Erhöhung der Vorzeige-
und Landungsgelder seitens der verschiedenen ausländischen
Regierungen, fehlende Schiffsplätze, laufend verschärfte
Einwanderungsbeschränkungen oder - sperren, erschwerten die
Auswanderungsbestrebungen außerordentlich. Trotz dieser
Schwierigkeiten wurden seit der Machtübernahme bis zum Stichtag
31.10.1941 insgesamt rund 537.000 Juden zur Auswanderung
gebracht. Davon
vom 30.1.1933 aus dem Altreich rd. 360.000
vom 15.3.1938 aus der Ostmark rd. 147.000
vom 15.3.1939 aus dem Protektorat
Böhmen und Mähren rd. 30.000
Die Finanzierung der Auswanderung erfolgte durch die Juden bzw.
jüdisch- politischen Organisationen selbst. Um den Verbleib der
verproletarisierten Juden zu vermeiden, wurde nach dem Grundsatz
verfahren, daß die vermögenden Juden die Abwanderung der
vermögenslosen Juden zu finanzieren haben; hier wurde, je nach
Vermögen gestaffelt, eine entsprechende Umlage bzw.
Auswandererabgabe vorgeschrieben, die zur Bestreitung der
finanziellen Obliegenheiten im Zuge der Abwanderung
vermögensloser Juden verwandt wurde.
Neben dem Reichsmark-Aufkommen sind Devisen für Vorzeige- und
Landungsgelder erforderlich gewesen. Um den deutschen
Devisenschatz zu schonen, wurden die jüdischen Finanzinstitutionen
des Auslandes durch die jüdischen Organisationen des Inlandes
verhalten, für die Beitreibung entsprechender Devisenaufkommen
Sorge zu tragen. Hier wurden durch diese ausländischen Juden im
Schenkungswege bis zum 30.10.1941 insgesamt rund 9.500.000 Dollar
zur Verfügung gestellt.
Inzwischen hat der Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei
im Hinblick auf die Gefahren einer Auswanderung im Kriege und im
Hinblick auf die Möglichkeiten des Ostens die Auswanderung von
Juden verboten.
III. Anstelle der Auswanderung ist nunmehr als weitere
Lösungsmöglichkeit nach entsprechender vorheriger Genehmigung
durch den Führer die Evakuierung der Juden nach dem Osten getreten.
Diese Aktionen sind jedoch lediglich als Ausweichmöglichkeiten
anzusprechen, doch werden hier bereits jene praktischen Erfahrungen
gesammelt, die im Hinblick auf die kommende Endlösung der
Judenfrage von wichtiger Bedeutung sind.
Im Zuge dieser Endlösung der europäischen Judenfrage kommen rund
11 Millionen Juden in Betracht, die sich wie folgt auf die
einzelnen Länder verteilen:
Land Zahl
_______________________________________________________
A. Altreich 131.800
Ostmark 43.700
Ostgebiete 420.000
Generalgouvernement 2.284.000
Bialystok 400.000
Protektorat Böhmen und Mähren 74.200
Estland - judenfrei
Lettland 3.500
Litauen 34.000
Belgien 43.000
Dänemark 5.600
Frankreich, besetztes Gebiet 165.000
unbesetztes Gebiet 700.000
Griechenland 69.600
Niederlande 160.800
Norwegen 1.300
B. Bulgarien 48.000
England 330.000
Finnland 2.300
Irland 4.000
Italien, einschl. Sardinien 58.000
Albanien 200
Kroatien 40.000
Portugal 3.000
Rumänien, einschl. Bessarabien 342.000
Schweden 8.000
Schweiz 18.000
Serbien 10.000
Slowakei 88.000
Spanien 6.000
Türkei (europ. Teil) 55.500
Ungarn 742.800
UdSSR 5.000.000
Ukraine 2.994.684
Weißrußland aus-
schl. Bialystok 446.484
____________________________
zusammen: über 11.000.000
Bei den angegebenen Judenzahlen der verschiedenen ausländischen
Staaten handelt es sich jedoch nur um Glaubensjuden, da die
Begriffsbestimmungen der Juden nach rassischen Grundsätzen
teilweise dort noch fehlen. Die Behandlung des Problems in den
einzelnen Ländern wird im Hinblick auf die allgemeine Haltung und
Auffassung auf gewiße Schwierigkeiten stoßen, besonders in Ungarn
und Rumänien. So kann sich z.B. heute noch in Rumänien der Jude
gegen Geld entsprechende Dokumente, die ihm eine fremde
Staatsangehörigkeit amtlich bescheinigen, beschaffen.
Der Einfluß der Juden auf alle Gebiete in der UdSSR ist bekannt.
Im europäischen Gebiet leben etwa 5 Millionen, im asiatischen
Raum knapp 1/4 Millionen Juden.
Die berufsständische Aufgliederung der im europäischen Gebiet der
UdSSR ansässigen Juden war etwa folgende:
In der Landwirtschaft 9,1 %
als städtische Arbeiter 14,8 %
im Handel 20,0 %
als Staatsarbeiter angestellt 23,4 %
in den privaten Berufen -
Heilkunde, Presse, Theater, usw. 32,7 %
Unter entsprechender Leitung sollen im Zuge der Endlösung die
Juden in geeigneter Weise im Osten zum Arbeitseinsatz kommen.
In großen Arbeitskolonnen, unter Trennung der Geschlechter,
werden die arbeitsfähigen Juden straßenbauend in diese Gebiete
geführt, wobei zweifellos ein Großteil durch natürliche
Verminderung ausfallen wird.
Der allfällig endlich verbleibende Restbestand wird, da es sich
bei diesem zweifellos um den widerstandsfähigsten Teil handelt,
entsprechend behandelt werden müssen, da dieser, eine natürliche
Auslese darstellend, bei Freilassung als Keimzelle eines neuen
jüdischen Aufbaues anzusprechen ist. (Siehe die Erfahrung der
Geschichte.)
Im Zuge der praktischen Durchführung der Endlösung wird Europa
vom Westen nach Osten durchgekämmt. Das Reichsgebiet
einschließlich Protektorat Böhmen und Mähren wird, allein schon
aus Gründen der Wohnungsfrage und sonstigen sozialpolitischen
Notwendigkeiten, vorweggenommen werden müssen.
Die evakuierten Juden werden zunächst Zug um Zug in sogenannte
Durchgangsghettos verbracht, um von dort aus weiter nach dem
Osten transportiert zu werden.
Wichtige Voraussetzung, so führte SS- Obergruppenführer
H e y d r i c h weiter aus, für die Durchführung der Evakuierung
überhaupt, ist die genaue Festlegung des in Betracht kommenden
Personenkreises.
Es ist beabsichtigt, Juden im Alter von über 65 Jahren nicht zu
evakuieren, sondern sie einem Altersghetto - vorgesehen ist
Theresienstadt - zu überstellen.
Neben diesen Altersklassen - von den am 31.10.1941 sich im
Altreich und der Ostmark befindlichen etwa 280.000 Juden sind
etwa 30 % über 65 Jahre alt - finden in den jüdischen
Altersghettos weiterhin die schwerkriegsbeschädigten Juden und
Juden mit Kriegsauszeichnungen (EK I) Aufnahme. Mit dieser
zweckmäßigen Lösung werden mit einem Schlag die vielen
Interventionen ausgeschaltet.
Der Beginn der einzelnen größeren Evakuierungsaktionen wird
weitgehend von der militärischen Entwicklung abhängig sein.
Bezüglich der Behandlung der Endlösung in den von uns besetzten
und beeinflußten europäischen Gebieten wurde vorgeschlagen, daß
die in Betracht kommenden Sachbearbeiter des Auswärtigen Amtes
sich mit dem zuständigen Referenten der Sicherheitspolizei und
des SD besprechen.
In der Slowakei und Kroatien ist die Angelegenheit nicht mehr
allzu schwer, da die wesentlichsten Kernfragen in dieser Hinsicht
dort bereits einer Lösung zugeführt wurden. In Rumänien hat die
Regierung inzwischen ebenfalls einen Judenbeauftragten eingesetzt.
Zur Regelung der Frage in Ungarn ist erforderlich, in Zeitkürze
einen Berater für Judenfragen der Ungarischen Regierung
aufzuoktroyieren.
Hinsichtlich der Aufnahme der Vorbereitungen zur Regelung des
Problems in Italien hält SS-Obergruppenführer H e y d r i c h
eine Verbindung Polizei-Chef mit dem Polizei-Chef in diesen
Belangen für angebracht.
Im besetzten und unbesetzten Frankreich wird die Erfassung der
Juden zur Evakuierung aller Wahrscheinlichkeit nach ohne große
Schwierigkeiten vor sich gehen können.
Unterstaatssekretär L u t h e r teilt hierzu mit, daß bei
tiefgehender Behandlung dieses Problems in einigen Ländern, so in
den nordischen Staaten, Schwierigkeiten auftauchen werden, und es
sich daher empfiehlt, diese Länder vorerst noch zurückzustellen.
In Anbetracht der hier in Frage kommenden geringen Judenzahlen
bildet diese Zurückstellung ohnedies keine wesentliche
Einschränkung.
Dafür sieht das Auswärtige Amt für den Südosten und Westen Europas
keine großen Schwierigkeiten.
SS-Gruppenführer H o f m a n n beabsichtigt, einen Sachbearbeiter
des Rasse- und Siedlungshauptamtes zur allgemeinen Orientierung
dann nach Ungarn mitsenden zu wollen, wenn seitens des Chefs der
Sicherheitspolizei und des SD die Angelegenheit dort in Angriff
genommen wird. Es wurde festgelegt, diesen Sachbearbeiter des
Rasse- und Siedlungshauptamtes, der nicht aktiv werden soll,
vorübergehend offiziell als Gehilfen zum Polizei-Attaché
abzustellen.
IV. Im Zuge der Endlösungsvorhaben sollen die Nürnberger Gesetze
gewissermaßen die Grundlage bilden, wobei Voraussetzung für die
restlose Bereinigung des Problems auch die Lösung der Mischehen-
und Mischlingsfragen ist.
Chef der Sicherheitspolizei und des SD erörtert im Hinblick auf
ein Schreiben des Chefs der Reichskanzlei zunächst theoretisch die
nachstehenden Punkte:
1. Behandlung der Mischlinge 1. Grades.
Mischlinge 1. Grades sind im Hinblick auf die Endlösung der
Judenfrage den Juden gleichgestellt.
Von dieser Behandlung werden ausgenommen:
a) Mischlinge 1. Grades verheiratet mit Deutschblütigen, aus
deren Ehe Kinder (Mischlinge 2. Grades) hervorgegangen sind.
Diese Mischlinge 2. Grades sind im wesentlichen den Deutschen
gleichgestellt.
b) Mischlinge 1. Grades, für die von den höchsten Instanzen der
Partei und des Staates bisher auf irgendwelchen Lebensgebieten
Ausnahmegenehmigungen erteilt worden sind. Jeder Einzelfall
muß überprüft werden, wobei nicht ausgeschlossen wird, daß die
Entscheidung nochmals zu Ungunsten des Mischlings ausfällt.
Voraussetzungen einer Ausnahmebewilligung müssen stets grundsätzliche
Verdienste des in Frage stehenden Mischlings selbst sein. (Nicht
Verdienste des deutschblütigen Eltern- oder Eheteiles.)
Der von der Evakuierung auszunehmende Mischling 1. Grades wird - um
jede Nachkommenschaft zu verhindern und das Mischlingsproblem
endgültig zu bereinigen - sterilisiert. Die Sterilisierung erfolgt
freiwillig. Sie ist aber Voraussetzung des Verbleibens im Reich.
Der sterilisierte "Mischling" ist in der Folgezeit von allen
einengenden Bestimmungen, denen er bislang unterworfen ist, befreit.
2. Behandlung der Mischlinge 2. Grades.
Die Mischlinge 2. Grades werden grundsätzlich den Deutschblütigen
zugeschlagen, mit Ausnahme folgender Fälle, in denen die
Mischlinge 2. Grades den Juden gleichgestellt werden:
a) Herkunft des Mischlings 2. Grades aus einer Bastardehe
(beide Teile Mischlinge).
b) Rassisch besonders ungünstiges Erscheinungsbild des Mischlings
2. Grades, das ihn schon äußerlich zu den Juden rechnet.
c) Besonders schlechte polizeiliche und politische Beurteilung des
Mischlings 2. Grades, die erkennen läßt, daß er sich wie ein
Jude fühlt und benimmt.
Auch in diesen Fällen sollen aber dann Ausnahmen nicht gemacht
werden, wenn der Mischling 2. Grades deutschblütig verheiratet
ist.
3. Ehen zwischen Volljuden und Deutschblütigen.
Von Einzelfall zu Einzelfall muß hier entschieden werden, ob der
jüdische Teil evakuiert wird, oder ob er unter Berücksichtigung
auf die Auswirkung einer solchen Maßnahme auf die deutschen
Verwandten dieser Mischehe einem Altersghetto überstellt wird.
4. Ehen zwischen Mischlingen 1. Grades und Deutschblütigen.
a) Ohne Kinder:
Sind aus der Ehe keine Kinder hervorgegangen, wird der Mischling
1. Grades evakuiert bzw. einem Altersghetto überstellt (Gleiche
Behandlung wie bei Ehen zwischen Volljuden und Deutschblütigen,
Punkt 3.)
b) Mit Kindern:
Sind Kinder aus der Ehe hervorgegangen (Mischlinge 2. Grades),
werden sie, wenn sie den Juden gleichgestellt werden, zusammen
mit dem Mischling 1. Grades evakuiert bzw. einem Ghetto
überstellt. Soweit diese Kinder Deutschen gleichgestellt werden
(Regelfälle), sind sie von der Evakuierung auszunehmen und damit
auch der Mischling 1. Grades.
5. Ehen zwischen Mischlingen 1. Grades und Mischlingen 1. Grades
oder Juden.
Bei diesen Ehen (einschließlich der Kinder) werden alle Teile
wie Juden behandelt und daher evakuiert bzw. einem Altersghetto
überstellt.
6. Ehen zwischen Mischlingen 1. Grades und Mischlingen 2. Grades.
Beide Eheteile werden ohne Rücksicht darauf, ob Kinder vorhanden
sind oder nicht, evakuiert bzw. einem Altersghetto überstellt,
da etwaige Kinder rassenmäßig in der Regel einen stärkeren
jüdischen Bluteinschlag aufweisen, als die jüdischen Mischlinge
2. Grades.
SS-Gruppenführer H o f m a n n steht auf dem Standpunkt, daß von
der Sterilisierung weitgehend Gebrauch gemacht werden muß; zumal
der Mischling, vor die Wahl gestellt, ob er evakuiert oder
sterilisiert werden soll, sich lieber der Sterilisierung
unterziehen würde.
Staatssekretär Dr. S t u c k a r t stellt fest, daß die praktische
Durchführung der eben mitgeteilten Lösungsmöglichkeiten zur
Bereinigung der Mischehen- und Mischlingsfragen in dieser Form eine
unendliche Verwaltungsarbeit mit sich bringen würde. Um zum anderen
auf alle Fälle auch den biologischen Tatsachen Rechnung zu tragen,
schlug Staatssekretär Dr. S t u c k a r t vor, zur
Zwangssterilisierung zu schreiten.
Zur Vereinfachung des Mischehenproblems müßten ferner Möglichkeiten
überlegt werden mit dem Ziel, daß der Gesetzgeber etwa sagt: "Diese
Ehen sind geschieden."
Bezüglich der Frage der Auswirkung der Judenevakuierung auf das
Wirtschaftsleben erklärte Staatssekretär N e u m a n n , daß die in
kriegswichtigen Betrieben im Arbeitseinsatz stehenden Juden derzeit,
solange noch kein Ersatz zur Verfügung steht, nicht evakuiert
werden könnten.
SS-Obergruppenführer H e y d r i c h wies darauf hin, daß diese
Juden nach den von ihm genehmigten Richtlinien zur Durchführung
der derzeit laufenden Evakuierungsaktionen ohnedies nicht
evakuiert würden.
Staatssekretär Dr. B ü h l e r stellte fest, daß das
Generalgouvernement es begrüssen würde, wenn mit der Endlösung
dieser Frage im Generalgouvernement begonnen würde, weil einmal
hier das Transportproblem keine übergeordnete Rolle spielt und
arbeitseinsatzmäßige Gründe den Lauf dieser Aktion nicht
behindern würden. Juden müßten so schnell wie möglich aus dem
Gebiet des Generalgouvernements entfernt werden, weil gerade hier
der Jude als Seuchenträger eine eminente Gefahr bedeutet und er
zum anderen durch fortgesetzten Schleichhandel die wirtschaftliche
Struktur des Landes dauernd in Unordnung bringt. Von den in Frage
kommenden etwa 2 1/2 Millionen Juden sei überdies die Mehrzahl der
Fälle arbeitsunfähig.
Staatssekretär Dr. B ü h l e r stellt weiterhin fest, daß die
Lösung der Judenfrage im Generalgouvernement federführend beim Chef
der Sicherheitspolizei und des SD liegt und seine Arbeiten durch die
Behörden des Generalgouvernements unterstützt würden. Er hätte nur
eine Bitte, die Judenfrage in diesem Gebiet so schnell wie möglich
zu lösen.
Abschließend wurden die verschiedenen Arten der Lösungsmöglichkeiten
besprochen, wobei sowohl seitens des Gauleiters Dr. M e y e r als
auch seitens des Staatssekretär Dr. B ü h l e r der Standpunkt
vertreten wurde, gewiße vorbereitende Arbeiten im Zuge der Endlösung
gleich in den betreffenden Gebieten selbst durch zuführen, wobei
jedoch eine Beunruhigung der Bevölkerung vermieden werden müsse.
Mit der Bitte des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD an die
Besprechungsteilnehmer, ihm bei der Durchführung der Lösungsarbeiten
entsprechende Unterstützung zu gewähren, wurde die Besprechung
geschlossen.
Anmerkung:
Allen Teilnehmern war von Anfang an klar was "Evakuierungsaktionen"
dedeutet.
___________________________________________
Um das ganze überhaupt zu verstehen braucht so ein Protokoll eine Grundlage.
Diese Grundlage werde ich im zweiten Teil nachreichen.