Bargeld wird abgeschafft
04.08.2016 um 09:56genauso sieht es aus....ist das Bargeld erstmal abgeschafft...können Gebühren über Gebühren dem Bürger aufdiktiert werden
Eigentum im Sinne des deutschen Zivilrechts (insbesondere des Sachenrechts) ist das grundsätzlich unbeschränkte absolute Recht an einer Sache. Es wird auch als dingliches Vollrecht bezeichnet. Der Eigentümer darf nach Belieben mit seinem Eigentum verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen, soweit nicht Rechte Dritter oder Gesetze dagegen stehen, (§ 903 BGB). Über Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche (§ 1004 BGB) sowie Herausgabe- (§ 985 BGB) und Schadensersatzansprüche nach Verletzung (§ 823 Abs. 1 BGB) ist das Eigentum umfassend geschützt.Wikipedia: Eigentum (Deutschland)
kleinundgrün schrieb:nur sind sie als offizielles Tauschmittel nicht mehr zulässig.Es geht auch nicht um eine Währungsreform sondern um die abschaffung des Bargeldes
Bargeld ist in den meisten Ländern gesetzliches Zahlungsmittel. Es wird von den Zentralbanken der Staaten oder Staatengemeinschaften mit eigener Währung geschaffen und über Geschäftsbanken in Umlauf gebracht.als Bargeld - hängt an der Währung.
rosebud schrieb:ein rein elektronisches zahlungsmittel,können sich nur finanzgurus oder absolute vollpfosten wünschen!oder eben gesetzestreue Bürger die gerne gegen Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung und Geldwäsche vorgehen :) und nicht so gerne auf den Flomarkt gehen...
wichtelprinz schrieb:Klar ist dann aber eine Enteignung wenn ich bei meinem Ersatzbesitz das absolute Recht an einer Sache abtreten muss und ich keine Möglichkeit habe mein Eigentum ohne Dritte zu verwalten.Nö, der Verzicht auf Bargeld ist keine Enteignung.
wichtelprinz schrieb:ch mein so blöd muss man ja erst mal sein den Banken bei negativzinsen sein Vermögen zur aufbewahrung zu geben.Na dann würde ich es woanders reinstecken.
wichtelprinz schrieb:Hast mir einen Ersatz? Ohne Ersatz, enteignung.Nee, du hast ja im Zuge der Währungsreform immer die Möglichkeit zum Tauschen.
Im moment schon da es bis hier und Heute eingiges gesetzliches Zahlungsmittel ist. Hast mir einen Ersatz? Ohne Ersatz, enteignung.?? du weißt schon das dann die Gesetze umgeschrieben werden würden? Sprich das Gesetzliche Zahlungsmittel wird durch X ersetzt oder mit X ergänzt.
Fedaykin schrieb:Die Abschaffung von Bargeld bedeutet eben nicht die Abschaffung vom Gesetzlichen Zahlungsmittel.Das nicht unbedingt, aber es bedeutet das Abschaffen des letzten Glaubensmittels.
Deepthroat23 schrieb:Das nicht unbedingt, aber es bedeutet das Abschaffen des letzten Glaubensmittels.Ja, ein Zahlungsmittel existiert aufgrund eines Gesellschaftlichen Einverständnis.
Geld existiert nur, weil wir in dem selbstverständlichen Glauben daran aufwachsen dass es was Wert ist.
Deepthroat23 schrieb:Wenn komplett auf virtuelle Nummern umgestellt wird mit denen man bezahlt könnte sich das als problematisch heraus stellen.Erfassbar schon nur nicht Haptisch. Sei Ehrlich du läufst auch nicht alle Daueraufträge mit Bargeld ab oder?
Es sind dann nur noch nicht fassbare Ziffern die nicht fassbar transferiert werden.