25h.nox schrieb:ich finde die diskussion lächerlich, hier hat nicht das gg versagt sondern die einsatzleitung der polizei. die waren völlig überfordert. die polizisten waren wirklich arm dran,man kann froh sein dass das ganze so friedlich vonstatten gegangen ist, auch weil die polizei teilweise nicht räumen wollte. wären wirklich 5000 rechtsextreme maschiert hätte es tote gegeben, viel zu wenig polizisten, und das schwere gerät war durch die räumaktionen so verstreut das man bei einer eskalation nicht hätte zurückschagen können.
Das Problem ist doch hier, dass das Grundgesetz gleichzeitig die Demonstrationen zweier gegnerischer Gruppen erlaubt - und die Polizei diese Erlaubnis durchsetzen muss.
Die Rechtsradikalen dürfen, solange sie keine gesetzeswidrigen Symbole zeigen oder entsprechende Parolen von sich geben, demonstrieren, die Polizei muss dafür sorgen, dass sie dieses Demonstrationsrecht wahrnehmen können.
Die Gegner wiederum haben ebenfalls das grundgesetzlich garantierte Recht, ihre Abneigung gegen die Rechtsradikalen auszudrücken und zu protestieren.
Eigentlich darf die Polizei keines der beiden Rechte unterbinden.
Hier liegt das Dilemma - zwei gegenseitige Gruppen mit den gleichen Rechten.
Deshalb ja auch meine Frage, ob das Grundgesetz in dieser Hinsicht eine Reform bedarf und wie diese aussehen könnte.