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Demonstrationsrecht/Recht auf freie Meinungsäußerung - Änderungen?
20.02.2011 um 13:49Moin.
Wie wir alle wissen, laufen ja gewöhnlich Demonstrationen von Rechtsradikalen so ab, dass diese
nur unter starkem Polizeischutz stattfinden können.
Weshalb? Nun gewöhnlich sehen sie sich einem breiten Spektrum von Gegendemonstranten gegenüber, die ihnen im friedfertigen Falle einfach nur die Wege versperren und/oder gegen Rechtsradikale gerichtete Sprüche skandieren.
Im gewalttätigen Falle versuchen die Gegendemonstranten, die Rechtsradikalen mit Steinen, Flaschen, Sprengkörpern und was sich sonst noch anbietet, zu attackieren.
Mitten drin steht die Polizei zwischen den Fronten, sie hat das Problem, beide Lager auseinander zu halten und beiden ihre entsprechenden Rechte einzuräumen.
Ihr Problem: Sowohl die Demonstrationen der Rechtsradikalen, sofern ordnungsgemäß angemeldet und bewilligt und sofern sie keine strafbaren Symbole und Parolen verwenden, sind rechtmäßig.
Die Polizei muss dafür sorgen, dass sie stattfinden können. Denn das im Grundgesetz garantierte Demonstrationsrecht gilt auch für Rechtsradikale.
Deshalb müssen beispielsweise Sitz- oder Stehblockaden von Gegendemonstranten aufgelöst werden.
Auf der anderen Seite haben aber auch die Gegendemonstranten das Recht, ihre Meinung zu vertreten, solange dies nicht auf gewalttätige Art und Weise geschieht. Sitzblockaden sind sicher kein gewalttätiges Mittel.
Die Polizei steckt in einem Dilemma, bei irgendwem steht sie immer schlecht da.
Zurück bleiben immer wieder teils große Sachschäden und hohe Geldausgaben für die Einsätze, häufig gibt es auch mehr oder minder stark Verletzte.
Meine Frage daraus:
Bedarf das Grundgesetz eine Änderung in Bezug auf Demonstrationsrecht und freie Meinungsäußerung?
Und wenn ja: Wie soll dies aussehen? Sollen die gegnerischen Demonstrationszüge nur noch zu verschiedenen Zeiten oder auf ganz unterschiedlichen Routen bzw. an ganz unterschiedlichen Orten genehmigt werden?
Soll es gar keine gegenläufigen Demonstrationen mehr zu gleicher Zeit geben dürfen?
Oder sollen wir gar eine Art von Demonstrationen verbieten, wie es gewisse Kreise gerne gegenüber den Rechtsradikalen fordern (Zitat:,,Das ist keine Meinung, das ist ein Verbrechen!")?
Mit welchem Recht dürfte man dies fordern?
Wie wir alle wissen, laufen ja gewöhnlich Demonstrationen von Rechtsradikalen so ab, dass diese
nur unter starkem Polizeischutz stattfinden können.
Weshalb? Nun gewöhnlich sehen sie sich einem breiten Spektrum von Gegendemonstranten gegenüber, die ihnen im friedfertigen Falle einfach nur die Wege versperren und/oder gegen Rechtsradikale gerichtete Sprüche skandieren.
Im gewalttätigen Falle versuchen die Gegendemonstranten, die Rechtsradikalen mit Steinen, Flaschen, Sprengkörpern und was sich sonst noch anbietet, zu attackieren.
Mitten drin steht die Polizei zwischen den Fronten, sie hat das Problem, beide Lager auseinander zu halten und beiden ihre entsprechenden Rechte einzuräumen.
Ihr Problem: Sowohl die Demonstrationen der Rechtsradikalen, sofern ordnungsgemäß angemeldet und bewilligt und sofern sie keine strafbaren Symbole und Parolen verwenden, sind rechtmäßig.
Die Polizei muss dafür sorgen, dass sie stattfinden können. Denn das im Grundgesetz garantierte Demonstrationsrecht gilt auch für Rechtsradikale.
Deshalb müssen beispielsweise Sitz- oder Stehblockaden von Gegendemonstranten aufgelöst werden.
Auf der anderen Seite haben aber auch die Gegendemonstranten das Recht, ihre Meinung zu vertreten, solange dies nicht auf gewalttätige Art und Weise geschieht. Sitzblockaden sind sicher kein gewalttätiges Mittel.
Die Polizei steckt in einem Dilemma, bei irgendwem steht sie immer schlecht da.
Zurück bleiben immer wieder teils große Sachschäden und hohe Geldausgaben für die Einsätze, häufig gibt es auch mehr oder minder stark Verletzte.
Meine Frage daraus:
Bedarf das Grundgesetz eine Änderung in Bezug auf Demonstrationsrecht und freie Meinungsäußerung?
Und wenn ja: Wie soll dies aussehen? Sollen die gegnerischen Demonstrationszüge nur noch zu verschiedenen Zeiten oder auf ganz unterschiedlichen Routen bzw. an ganz unterschiedlichen Orten genehmigt werden?
Soll es gar keine gegenläufigen Demonstrationen mehr zu gleicher Zeit geben dürfen?
Oder sollen wir gar eine Art von Demonstrationen verbieten, wie es gewisse Kreise gerne gegenüber den Rechtsradikalen fordern (Zitat:,,Das ist keine Meinung, das ist ein Verbrechen!")?
Mit welchem Recht dürfte man dies fordern?