Sollen Hartz4 Empfänger Schnee schaufeln?
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Sollen Hartz4 Empfänger Schnee schaufeln?
30.12.2010 um 19:03@GilbMLRS
das haus nehmen sie dir aber weg wenn du hartz4 beziehst...GilbMLRS schrieb:Die nicht einfach mal eben wegziehen können, weil sie an ein eigenes Haus oder so gebunden sind, ...
Sollen Hartz4 Empfänger Schnee schaufeln?
30.12.2010 um 19:05@wobel
Mag sein aber wie du siehst, lasten mich "die paar Stunden" schon genug aus zumindest für körperliche Arbeiten und im 400 Euro Bereich wirste da nichts anderes finden^^
Wie gesagt, die Zeit, die ich für nen anderen Job hätte stecke ich in die Feuerwehr. Da haben erheblich mehr Leute was davon ;)
Mag sein aber wie du siehst, lasten mich "die paar Stunden" schon genug aus zumindest für körperliche Arbeiten und im 400 Euro Bereich wirste da nichts anderes finden^^
Wie gesagt, die Zeit, die ich für nen anderen Job hätte stecke ich in die Feuerwehr. Da haben erheblich mehr Leute was davon ;)
Sollen Hartz4 Empfänger Schnee schaufeln?
30.12.2010 um 19:05Was??? Das bedeutet Hartz4 = Kein Eigenheim?wobel schrieb:das haus nehmen sie dir aber weg wenn du hartz4 beziehst...
Sommer075
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30.12.2010 um 19:05Sollen Hartz4 Empfänger Schnee schaufeln?
30.12.2010 um 19:06@martialis
wenn du 'ne 100qm-wohnung für das geld, das die ARGE maximal für kaltmiete bewilligt bekommst, dann darfst du auch die haben. allerdings übernimmt die ARGE nur bis 45qm die heizkosten dazu. auch das hab ich schriftlich von unserer ARGE.
nur: die heizkosten die da pro qm angesetzt werden sind irrwitzig hoch, deutlich höher als sie bei uns anfallen, d.h. man kann mit dem satz auch deutlich mehr als nur 45qm beheizen.
das stimmt nicht ganz. die 45qm sind nur 'ne richtlinie, keine vorschrift.martialis schrieb:Ausschlaggebend ist aber die Quadratmeterzahl. Glaube als Single stehen dir bis 45m² zu
wenn du 'ne 100qm-wohnung für das geld, das die ARGE maximal für kaltmiete bewilligt bekommst, dann darfst du auch die haben. allerdings übernimmt die ARGE nur bis 45qm die heizkosten dazu. auch das hab ich schriftlich von unserer ARGE.
nur: die heizkosten die da pro qm angesetzt werden sind irrwitzig hoch, deutlich höher als sie bei uns anfallen, d.h. man kann mit dem satz auch deutlich mehr als nur 45qm beheizen.
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30.12.2010 um 19:06hab das bei einer bekannten erlebt
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30.12.2010 um 19:06@onuba
Du musst auch alle Sparrücklagen angeben und ggf auflösen. Das heißt mit Hartz IV wird es dir verboten, z.b. das Erbe von deiner Oma in der Rückhand zu halten, du musst es ausgeben bevor du Bezüge bekommst.
Du musst auch alle Sparrücklagen angeben und ggf auflösen. Das heißt mit Hartz IV wird es dir verboten, z.b. das Erbe von deiner Oma in der Rückhand zu halten, du musst es ausgeben bevor du Bezüge bekommst.
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30.12.2010 um 19:06@GilbMLRS
das hab ich schon verstanden - ich wollte dir nur die info rüberschieben dass es theoretisch gehen würde ohne dass du in lohnsteuerklasse 6 fällst.GilbMLRS schrieb:Mag sein aber wie du siehst, lasten mich "die paar Stunden" schon genug aus zumindest für körperliche Arbeiten und im 400 Euro Bereich wirste da nichts anderes finden^^
Sommer075
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30.12.2010 um 19:07Sollen Hartz4 Empfänger Schnee schaufeln?
30.12.2010 um 19:08@wobel
Kommt auf die Grösse und die Nutzung an!!
Nicht unbedingt!wobel schrieb:das haus nehmen sie dir aber weg wenn du hartz4 beziehst...
Kommt auf die Grösse und die Nutzung an!!
Wohneigentum (Eigentumswohnung oder Eigenheim)http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/vermoegen.html
Nicht bei der Bestimmung des zu berücksichtigenden Vermögens zu erfassen ist darüber hinaus gemäß § 12 III 1 Nr.4 SGB II ein selbst genutztes Hausgrundstück (Eigenheim) von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung.
Diese Ausnahmeregelung soll der Deckung der Bewahrung der bisherigen Familienwohnung dienen und betrifft lediglich bebaute Grundstücke. Zudem muss das Eigenheim bzw. die Eigentumswohnung vom hilfebedürftigen Eigentümer gegenwärtig selbst bewohnt oder zumindest mitbewohnt werden. Die Regelung erfasst nur den Hauptwohnsitz, der den Lebensmittelpunkt bildet, nicht aber einen Zweitwohnsitz oder ein Ferienhaus.
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30.12.2010 um 19:08@wobel
Nicht bei der Bestimmung des zu berücksichtigenden Vermögens zu erfassen ist darüber hinaus gemäß § 12 III 1 Nr.4 SGB II ein selbst genutztes Hausgrundstück (Eigenheim) von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung.
Diese Ausnahmeregelung soll der Deckung der Bewahrung der bisherigen Familienwohnung dienen und betrifft lediglich bebaute Grundstücke. Zudem muss das Eigenheim bzw. die Eigentumswohnung vom hilfebedürftigen Eigentümer gegenwärtig selbst bewohnt oder zumindest mitbewohnt werden. Die Regelung erfasst nur den Hauptwohnsitz, der den Lebensmittelpunkt bildet, nicht aber einen Zweitwohnsitz oder ein Ferienhaus.
http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/vermoegen.html
Haus darfste behalten, wenns keine Villa in Malibu is....huch da war doch was...
Nicht bei der Bestimmung des zu berücksichtigenden Vermögens zu erfassen ist darüber hinaus gemäß § 12 III 1 Nr.4 SGB II ein selbst genutztes Hausgrundstück (Eigenheim) von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung.
Diese Ausnahmeregelung soll der Deckung der Bewahrung der bisherigen Familienwohnung dienen und betrifft lediglich bebaute Grundstücke. Zudem muss das Eigenheim bzw. die Eigentumswohnung vom hilfebedürftigen Eigentümer gegenwärtig selbst bewohnt oder zumindest mitbewohnt werden. Die Regelung erfasst nur den Hauptwohnsitz, der den Lebensmittelpunkt bildet, nicht aber einen Zweitwohnsitz oder ein Ferienhaus.
http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/vermoegen.html
Haus darfste behalten, wenns keine Villa in Malibu is....huch da war doch was...
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30.12.2010 um 19:08@onuba
@Sommer075
übrigens nicht nur dein haus.
bevor du hartz4 beziehen kannst, musst du erstmal deine ersparnisse bis zu einem gewissen mindest-satz aufgebraucht haben. wie hoch der aktuell ist für verschiedene dinge (z.b. darfst du deine mercedes-S-klasse nicht behalten, einen fiesta baujahr 2005 aber schon) wäre jetzt auch zu ergoogeln, das ändert sich auch immer wieder mal.
@Sommer075
richtig - du musst verkaufen.Sommer075 schrieb:nicht ganz es wird dir nahe gelegt es zu verkaufen sonnst bekommst du nix
übrigens nicht nur dein haus.
bevor du hartz4 beziehen kannst, musst du erstmal deine ersparnisse bis zu einem gewissen mindest-satz aufgebraucht haben. wie hoch der aktuell ist für verschiedene dinge (z.b. darfst du deine mercedes-S-klasse nicht behalten, einen fiesta baujahr 2005 aber schon) wäre jetzt auch zu ergoogeln, das ändert sich auch immer wieder mal.
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30.12.2010 um 19:09Das scheint einleuchtend....aber gleich dein Eigenheim aufgeben zu müssen hört sich doch sehr abstrus an. Da kann der Staat ja Mietkosten sparen, wenn jemand ein Eigenheim hat.Pantheratigris schrieb:Du musst auch alle Sparrücklagen angeben und ggf auflösen. Das heißt mit Hartz IV wird es dir verboten, z.b. das Erbe von deiner Oma in der Rückhand zu halten, du musst es ausgeben bevor du Bezüge bekommst.
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30.12.2010 um 19:09@Pantheratigris
Du musst auch alle Sparrücklagen angeben und ggf auflösen. Das heißt mit Hartz IV wird es dir verboten, z.b. das Erbe von deiner Oma in der Rückhand zu halten, du musst es ausgeben bevor du Bezüge bekommst.
Das stimmt, aber da sollte sich ein Weg finden, solange es sich um Geld handelt, die Ersparnisse 'umzulagern'.
Du musst auch alle Sparrücklagen angeben und ggf auflösen. Das heißt mit Hartz IV wird es dir verboten, z.b. das Erbe von deiner Oma in der Rückhand zu halten, du musst es ausgeben bevor du Bezüge bekommst.
Das stimmt, aber da sollte sich ein Weg finden, solange es sich um Geld handelt, die Ersparnisse 'umzulagern'.
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30.12.2010 um 19:10so ich werde mich erst mal verabschieden!
Bis später mal.
Bis später mal.