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Hartz4 für Nicht-EU'ler ohne Arbeit in Deutschland?
11.11.2014 um 09:56In was für einem Land leben wir, für das der europäische Gerichtshof entscheiden muss, ob Nicht-EU'ler OHNE bei uns zu arbeiten, Anspruch auf Hartz4 haben...?!
Wie sieht es mit eurer Meinung aus?
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Wie sieht es mit eurer Meinung aus?
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Haben EU-Ausländer in Deutschland ein Recht auf Hartz IV, selbst wenn sie nie gearbeitet haben? Diese Grundsatzfrage muss am Dienstag der Europäische Gerichtshof beantworten. Das Urteil wird in ganz Europa mit Spannung erwartet.Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/hartz-iv-eugh-urteilt-ueber-rumaenin-in-deutschland-a-1002080.html
Im konkreten Fall geht es um die 25-jährige Rumänin Elisabeta Dano, die mit ihrem fünfjährigen Sohn bei ihrer Schwester in Leipzig wohnt. Die junge Frau lebt bereits seit 2010 in Deutschland, ernsthaft nach Arbeit gesucht hat sie aber wohl nie. Das Jobcenter in Leipzig hat deshalb ihren Antrag auf Hartz IV abgelehnt. Dano wollte das nicht hinnehmen und klagte. Aber auch das Leipziger Sozialgericht stufte Dano als nicht arbeitssuchend ein. Nun müssen die europäischen Richter in Luxemburg entscheiden.
Das Grundsatzurteil könnte weitreichende Folgen für die deutsche Sozialpolitik haben - und für das Prinzip der Personenfreizügigkeit in der EU. Es wird daher nicht nur in Deutschland aufmerksam verfolgt. Auch die britische Regierung setzt große Hoffnungen auf den Richterspruch aus Luxemburg. Der konservative Premier David Cameron fordert seit Monaten, die Sozialleistungen für EU-Einwanderer einzuschränken. Eine klare Ansage des höchsten europäischen Gerichts, dass andere Europäer nicht die gleichen Rechte genießen wie die eigenen Staatsbürger, würde seinen Kurs bestätigen.
"Urteil gegen Deutschland würde EU-Reform Auftrieb geben"
Allerdings: Politisch noch hilfreicher wäre aus Camerons Sicht ein Urteil gegen Deutschland - so paradox das klingen mag. Denn wenn die Richter den Anspruch der Rumänin verteidigen, dürfte auch hierzulande eine politische Debatte über die Grenzen der Freizügigkeit entbrennen. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) geriete unter Druck, die Regeln zu hinterfragen.
"Ein Urteil gegen Deutschland würde denjenigen Auftrieb geben, die eine grundlegende EU-Reform fordern", sagt Mats Persson, Chef der Denkfabrik Open Europe. "Dann wäre klar, dass die Regeln zur Freizügigkeit geändert werden müssen." Cameron könnte darauf hoffen, Merkel als Verbündete bei der Neuordnung der Freizügigkeit zu gewinnen.
Die Bundesregierung ist jedoch zuversichtlich, den Fall zu gewinnen. Im Mai hatte ihr bereits der europäische Generalanwalt Recht gegeben. Das Leipziger Jobcenter dürfe in diesem Fall Hartz IV verweigern, weil die Klägerin keine echte Verbindung zu Deutschland habe, sondern nur wegen der Sozialleistungen eingereist sei, hieß es in dem Gutachten. Die Einschätzung des Generalanwalts ist nicht bindend, aber das Gericht kommt häufig zu dem gleichen Schluss.
Nach dem deutschen Sozialgesetzbuch II sind EU-Ausländer, die zur Arbeitssuche nach Deutschland kommen, generell von Sozialleistungen ausgeschlossen. Nur wer arbeitet, erwirbt nach einem Aufenthalt von drei Monaten Ansprüche. "In Luxemburg soll nun festgestellt werden, ob mit diesem pauschalen Ausschluss EU-Bürger diskriminiert werden und künftig jeder Einzelfall geprüft werden muss", sagt Herbert Brücker vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.
Das Kanzleramt erhofft sich von dem Luxemburger Urteil mehr nationalen Spielraum beim Kampf gegen den Sozialmissbrauch. Erst vergangene Woche hatte der Bundestag die Gesetze für EU-Einwanderer verschärft: Wer nach sechs Monaten keine Arbeit gefunden hat und seinen Lebensunterhalt nicht eigenständig bestreiten kann, soll künftig sein Aufenthaltsrecht in Deutschland verlieren.
Auch die britische Regierung will sogenannte Sozialtouristen abschrecken: Arbeitssuchende Europäer sollen künftig auf der Insel keine Sozialleistungen mehr bekommen. Bislang konnte jeder Neuankömmling zum Beispiel umgehend Kindergeld beantragen.
Weitergehende Gedankenspiele der regierenden Tories, etwa, die Zahl der EU-Einwanderer durch feste jährliche Obergrenzen zu reduzieren, wurden nach Protest aus dem Rest Europas vorerst verworfen. Auch Merkel ließ mitteilen, sie werde das Prinzip der Freizügigkeit verteidigen. Doch die Renationalisierung der sozialen Sicherungssysteme scheint es nicht aufzuhalten.