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Wie steht ihr zur Europäischen Union?
20.04.2011 um 09:45@SLF
Art 294 AEUV
Aus diesem Artikel geht hervor, das bei dem Erlassen eines Rechtsaktes das Europäische Parlament Entscheidungen in Zusammenarbeit mit der Kommission und dem Rat trifft. So ähnlich hatte ich dies vorhin auch geschrieben.
Das hier nicht mit demokratischen Methoden gearbeitet wird wiederlegt der folgende Auszug
Zweite Lesung
"Hat das Europäische Parlament binnen drei Monaten nach der Übermittlung
b) den Standpunkt des Rates in erster Lesung mit der Mehrheit seiner Mitglieder abgelehnt, so gilt der vorgeschlagene Rechtsakt als nicht erlassen."
Ich denke, dich verwirrt die Stelle dass die Kommission das alleinige Initiativrecht hat.
Artikel 289 AEUV bietet da Abhilfe, vor allem wenn man bedenkt das nahezu fast! alle Entscheidungen der EU Organe durch das ordentliche Gesetzgebungsverfahren geregelt wird.
(Ordentliches und besondere Gesetzgebungsverfahren; Initiativrecht in besonderen Fällen)
(1)
"Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren besteht in der gemeinsamen Annahme einer Verordnung, einer Rechtlinie oder eines Beschlusses durch das Europäische Parlament und den Rat auf Vorschlag der Kommission."
Wiki schreibt u. a " im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren ist die Rolle des Europäischen Parlament besonders stark ausgeprägt: Nach diesem Verfahren kann ohne seine Zustimmung ein Rechtsakt ( z.B Rechtlinie oder Verordnung) nicht in Kraft treten.
Es ist in der Tat auf den ersten Blick ein wenig verwirrend. Da ich aber persönlich mit der Vorgehensweise und den Aufbau der Europäischen Union zutuen habe, werde ich da auf jeden Fall in Sachen "Initiativrecht" nachhaken.
Aber alleine schon das von mir geschriebene sollte dich darauf aufmerksam machen lassen, das kein Organ ein Alleinentscheidungsrecht hat.
Art 294 AEUV
Aus diesem Artikel geht hervor, das bei dem Erlassen eines Rechtsaktes das Europäische Parlament Entscheidungen in Zusammenarbeit mit der Kommission und dem Rat trifft. So ähnlich hatte ich dies vorhin auch geschrieben.
Das hier nicht mit demokratischen Methoden gearbeitet wird wiederlegt der folgende Auszug
Zweite Lesung
"Hat das Europäische Parlament binnen drei Monaten nach der Übermittlung
b) den Standpunkt des Rates in erster Lesung mit der Mehrheit seiner Mitglieder abgelehnt, so gilt der vorgeschlagene Rechtsakt als nicht erlassen."
Ich denke, dich verwirrt die Stelle dass die Kommission das alleinige Initiativrecht hat.
Artikel 289 AEUV bietet da Abhilfe, vor allem wenn man bedenkt das nahezu fast! alle Entscheidungen der EU Organe durch das ordentliche Gesetzgebungsverfahren geregelt wird.
(Ordentliches und besondere Gesetzgebungsverfahren; Initiativrecht in besonderen Fällen)
(1)
"Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren besteht in der gemeinsamen Annahme einer Verordnung, einer Rechtlinie oder eines Beschlusses durch das Europäische Parlament und den Rat auf Vorschlag der Kommission."
Wiki schreibt u. a " im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren ist die Rolle des Europäischen Parlament besonders stark ausgeprägt: Nach diesem Verfahren kann ohne seine Zustimmung ein Rechtsakt ( z.B Rechtlinie oder Verordnung) nicht in Kraft treten.
Es ist in der Tat auf den ersten Blick ein wenig verwirrend. Da ich aber persönlich mit der Vorgehensweise und den Aufbau der Europäischen Union zutuen habe, werde ich da auf jeden Fall in Sachen "Initiativrecht" nachhaken.
Aber alleine schon das von mir geschriebene sollte dich darauf aufmerksam machen lassen, das kein Organ ein Alleinentscheidungsrecht hat.