Link: itc3.napier.ac.uk (extern) (Archiv-Version vom 16.06.2008)Petition gegen die Novelle des BKA-Gesetzes!!
Abschlusstermin für die Mitzeichnung: Dienstag, 1. Juli 2008
Ziel der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Verfahren zur Novelle des BKA-Gesetzes im Entwurf vom 16.04.2008 umgehend auszusetzen und die geplanten Neuerungen noch einmal gründlich auf ihre Notwendigkeit sowie ihre Konformität mit dem GG, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hin zu prüfen. Er möge beschließen, Maßnahmen, die dieser Prüfung nicht standhalten, zurückzunehmen.
Begründung
Viele der geplanten neuen Befugnisse sind überflüssig und bieten keinen Vorteil für die Sicherheit der in diesem Land lebenden Menschen, da die Verhütung terroristischer Anschläge in der Vergangenheit stets von den Ländern erfolgreich koordiniert werden konnte, wie etwa im Fall der Anschlagsplanungen im Sauerland, so dass es keiner zentralen Polizeibehörde bedarf. Der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums verstößt vielmehr gegen den Polizeibrief vom 14.04.1949, dem zufolge der Bund nur die "Koordinierung" der Verbrechensverfolgung übernehmen darf und ihm insoweit keine exekutiven Eigenbefugnisse übertragen werden dürfen, wie es durch einige der im Gesetzesentwurf zu findenden Maßnahmen geschieht. Der Polizeibrief soll die Gefahr einer Wiederholung der Verbrechen früherer zentraler Polizeibehörden wie der Gestapo schon im Ansatz unterbinden. Dass Bundeszentralbehörden auch heute noch missbrauchsanfällig sind, zeigen die zahlreichen Skandale der Nachrichtendienste des Bundes. Ähnliche Missbrauchsfälle sind abzusehen, wenn unter Missachtung der historischen Lehren wiederum eine zentrale Polizeibehörde mit exekutivischen Befugnissen im gesamten Land eingerichtet würde.
Darüber hinaus ist auch die Verfassungsmäßigkeit des neuen Gesetzes fraglich, denn nach Auffassung der Petenten verletzt der Gesetzentwurf in seiner vorliegenden Form in weiten Teilen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Ebenso verletzen Teile des Gesetzentwurfs einige der im Grundgesetz für die BRD festgelegten Grundrechte. So sehen die Petenten in der Kameraüberwachung privater Wohnungen einen massiven, extrem belastenden Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen, der darüber hinaus fragliche Effektivität besitzt. Die neuen Klauseln zum Aussageverweigerungsrecht und die Möglichkeit der Überwachung unverdächtiger “Kontaktpersonen” sowie die Schwächung des Schutzes von Menschen in Vertrauensberufen schränken aus Sicht der Petenten elementare Abwehrrechte der Betroffenen in inakzeptablem Maß ein. Daher sollten speziell die erwähnten Maßnahmen dringend zurückgenommen werden. Des weiteren fordern die Pententen, dass überprüft wird, ob die Maßnahmen konform sind zu bereits bestehenden Urteilen des Bundesverfassungsgerichts.
Einige Bereiche des Normenentwurfs besitzen nach Auffassung der Petenten durch die Art ihrer Formulierung eine zu weitläufige Auslegbarkeit und schränken die Verpflichtungen des Bundeskriminalamts im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre, die Unverletzlichkeit der Wohnung sowie die Wahrung des Post- und Fernmeldegeheimnisses unzureichend ein. Die Allgemeinheit der Formulierung führt dazu, dass das Gesetz keine eindeutige Feststellung des Handlungsrahmens des BKA festlegt. Auch werden zu wenig Kontrollmöglichkeiten für die Bürger oder für andere Gremien geschaffen.
DEUTSCHER BUNDESTAG – Petitionsausschuss -
http://itc3.napier.ac.uk/e-petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=687 (Archiv-Version vom 16.06.2008)