@barbiesenemy führe den Gedanken und meine Sichtweise gerne nochmal aus:
Sanktionen gegen Integrationsunwillige = Einschränkung der Sozialtransferleistungen
und
härtere Zuwanderungsgesetze
Jeder ALG1 oder ALG2 Empfänger mit deutscher Staatsbürgerschaft muss auch die Konsequenzen tragen, wenn er sich nicht an Vorgaben oder Vereinbarungen hält. Jeder Student ist Verpflichtet, Nachweise über sein Studium zu erbringen. Diese beiden Gruppen sind ein Beispiel, dass es Sanktionen gegen hier Lebende gibt, auch wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben.
Migranten haben andere (oder auch MEHR) Auflagen und Pflichten, denen sie nachzukommen haben, ansonsten drohen ähnliche oder gleichartige Einschränkungen in der Unterstützung durch unser Sozialsystem. Zudem muss ein Karenzzeitraum angegeben werden, indem die vereinbarten Pflichten erfüllt werden müssen, sind die Pflichten und Aufgaben dann immer noch nicht erfüllt, oder zumindest nicht begonnen....dann haben sie das Land zu verlassen.
Unser Sozialsystem verträgt keine weiteren Staubsauger an den öffentlichen Töpfen, also können auch nur die rein, die einen Job vorweisen können und in diese Töpfe einzahlen. Dieser Zeitraum (der Zeitraum eines Beschäftigungsverhältnisses, und somit das Füllen der Kassen durch Steuerabgaben) muss einen Mindestzeitraum betragen, um berechtigt zu sein, aus diesen Töpfen Geld zu beziehen.
Ist dieser Mindesteinzahlungszeitraum nicht gegeben, so kann man diese Menschen antürlich nicht von heut auf morgen vor die Grenze setzen oder zurückschicken, aber innerhalb einer Karenzzeit es zumindest zur Bedingung machen, wieder einen Job zu finden (im Falle einer Arbeitslosigkeit......dass hier gebrachte Beispiel von
@Lomax ein paar Seiten zuvor war Unfug, denn im Krankheitsfalle besteht Kündigungsschutz und Wiedereinstellungspflicht). Ist dies nicht der Fall, haben sie das Land zu verlassen.
Diese Ausführung ist sehr nahe an den Einwanderungs- / Zuwanderungsgesetzen der USA oder Kanada angelehnt, lediglich mit meinen eigenen Worten formuliert.