Schule muss Gebetsraum für Muslime stellen
20.11.2009 um 13:03ahja. dann nehm ich ab heute meine rote fahne mit zur spätschicht und erkläre dem chef, dass ich eine stunde lang bezahlte redezeit für meine sache und den glauben an sie benötige.
nurunalanur schrieb:Das Gericht hat entschieden! Und die Richter sind keine dummen Idioten die nichts in der Brine haben, sie kennen die Gesetze und Menschrechte, auch wen du dies nicht wahr haben willst.Es war ein normales Verwaltungsgericht und da sitzt nur ein Richter. Deswegen bleibt ja nun abzuwarten, was ein Oberverwaltungsgericht dazu sagt, das auch mehreren Richtern besteht.
JPhys schrieb:Also hattest du Psychopathische MItschueler...Wenn du schlechte oder gar keine Erziehung als ein psychisches Problem betrachtest, dann ja. Muss eine gewaltige Umstellung sein wenn man sein leben Lang aufs Plumsklo gegangen ist und nun vor einer Schüssel, auf der man sich setzen kann. Was wurde aber gemacht ? Es wurde sich auf die Klobrille gehockt und daneben gekackt.
JPhys schrieb:Hae ich nicht ausdruecklich geschrieben dass die Schule keineswegs verflichtet sein sollte einen Raum extra dafuer zur Verfugung zu stellen?Ich habe dich schon verstanden. Wenn jemand meint in der Schule beten zu müssen, dann kann er das machen. In der Pause z.B. aber dann bitte ohne Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen. Wie würde wohl die Reaktion sein, wenn in einer Schule mit 80 % Moslems, alle gleichzeitig ihren Teppich rauspacken und anfangen zu beten ?
Ich habe nur gesagt das sie irgendwo beten duerfen sollen.
Nicht das sie dafuer irgendwelche Privilegien bekommen sollten
Eine Berliner Schule darf einem muslimischen Schüler das Gebet in der Schule außerhalb des Religionsunterrichts verbieten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag entschieden und damit ein anderslautendes Urteil der Vorinstanz aufgehoben. Zur Begründung hieß es, eine Einschränkung der Religionsfreiheit sei in der Schule gerechtfertigt, um andere Verfassungsgüter zu schützen. Dies könnten etwa die Glaubensfreiheit der anderen Schüler, die Elternrechte und der für den staatlichen Erziehungsauftrag notwendige Schulfrieden sein. (Az. 3 B 29.09)http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/muslimischer-schueler-darf-in-der-pause-nicht-oeffentlich-beten/1846474.html
Gegen das Urteil ist Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht möglich. Es ist laut Gericht bundesweit das erste derartige Urteil eines Obergerichts. Konkret ging es um den Fall eines 16 Jahre alten Muslims, dem das Verwaltungsgericht Berlin das Recht zugesprochen hatte, einmal täglich auf dem Schulgelände des Diesterweg-Gymnasiums im Stadtteil Wedding in einer Pause zu beten. Diese Entscheidung hoben die Richter am Donnerstag auf und betonten in der Begründung besonders die Gefahr für den Schulfrieden....
Valentini schrieb:„Zur Begründung hieß es, eine Einschränkung der Religionsfreiheit sei in der Schule gerechtfertigt, um andere Verfassungsgüter zu schützen.“Hier wurden also Verfassungsgüter gegeneinander aufgewogen und es wurde entschieden, welches schwerer wiegt und somit schützenswerter ist