Schule muss Gebetsraum für Muslime stellen
27.05.2010 um 20:48Wenn der Junge beten will, soll er das tun. Allerdings muss er sich auch an die Regeln der Schule halten. Wenn der z.b Untericht das Mittagsgebet nicht zulässt, ist das eben Pech.
Dazu sagte ein Gutachter im Verfahren
dafür zu sorgen das er pünktlich beten kann. Das er unter Zeitdruck seinem Glauben nachkommen will ist sein Problem.
@Afterlife
Dir kann ich nur raten Toleranz auch so zu betrachten wie sie ist.
Ich glaube nicht das eine Karikatur von Mohamed eine Beleidigung deiner Religion darstellt. Es ist auch immer eine Sache der Auslegung.
Du wirst damit leben müssen das in einigen Ländern solche Dinge genau so zur Kultur gehören, wie in manchem Islamischen Land das Recht der Väter für ihre Töchter den Mann auszusuchen.
Dazu sagte ein Gutachter im Verfahren
Ein anderer Islamwissenschaftler, auf den sich das Land Berlin beruft, kommt zu einer gegenteiligen Einschätzung: dass muslimische Schüler nicht in der Schule beten müssten, da "plausible Gründe" ausreichten, das Gebet zu verschieben. Das habe bereits der Prophet Mohammed erlaubt.Niemand hat dem Jungen das beten verboten.Wo ist sein Problem?
Vor Gericht bezweifelte Margarete Mühl-Jäckel, Rechtsanwältin des Landes Berlin, dass der Junge tatsächlich großen Wert auf ein Mittagsgebet in der Schule lege. Den Raum, der ihm seit zwei Jahren zum Gebet außerhalb der Unterrichtszeit zur Verfügung stehe, habe er erst 14 Mal genutzt, seit Februar habe er gar nicht mehr in dem Raum gebetet.Warum auch immer er den Raum nicht nutzen konnte. Es ist nicht das Problem der Schule
Der Jugendliche bestritt jedoch, nur selten sein Mittagsgebet in der Schule zu verrichten. Regelmäßig bete er nach dem Sportunterricht in der Umkleidekabine. Zudem hätten ihm Lehrer mehrmals den Zugang zum Gebetsraum verwehrt. Oft seien sie auch schwer zu finden, und er müsse ihnen "hinterher rennen", so der 16-Jährige. Die Gebetszeiten richteten sich nach Sonnenauf- und -untergang, zumindest an den kurzen Wintertagen müsse er auch in der Schule beten, argumentierte er vor Gericht und berief sich auf Artikel 4 des Grundgesetzes, in dem es heißt: "Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet."
dafür zu sorgen das er pünktlich beten kann. Das er unter Zeitdruck seinem Glauben nachkommen will ist sein Problem.
@Afterlife
Dir kann ich nur raten Toleranz auch so zu betrachten wie sie ist.
Ich glaube nicht das eine Karikatur von Mohamed eine Beleidigung deiner Religion darstellt. Es ist auch immer eine Sache der Auslegung.
Du wirst damit leben müssen das in einigen Ländern solche Dinge genau so zur Kultur gehören, wie in manchem Islamischen Land das Recht der Väter für ihre Töchter den Mann auszusuchen.