Na, watt'n Glück aber auch, dass wir Europäer das schon langen hinter uns gelassen haben.
Anna Schnidenwind, geb. Trutt (* um 1688 in Wyhl am Kaiserstuhl ; † 24. April 1751 in Endingen am Kaiserstuhl) war eine der letzten Frauen, die in Deutschland als Hexe öffentlich hingerichtet wurden.
Sie wurde am 24. April 1751 in Endingen am Kaiserstuhl im Breisgau verbrannt (nach vorheriger Erdrosselung). Der 63 Jahre alten Bäuerin wurden der Teufelspakt und Brandstiftung vorgeworfen. Sie wurde für den verheerenden Brand Wyhls am 7. März 1751 verantwortlich gemacht, den sie wohl beim Räuchern ausgelöst hatte. Das Feuer zerstörte einen Großteil der Ortschaft.
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Wenn "Verbrennen" nicht wirklich wichtig ist und "Kopf ab" auch genehm:
Der letzte legale Hexenprozess Europas mit Hinrichtung fand 1781-82 im Schweizer Kanton Glarus gegen Anna Goeldin statt.
Anna Göldin kam 1734 in der Schweiz in armen Verhältnissen zur Welt und wurde den Gegebenheiten ihrer Zeit entsprechend Kindermädchen und Dienstbotin. Durchweg galt sie bei ihren Herrschaften als tüchtige Wirtschafterin, wenngleich der Umstand, daß Anna Göldin lesen konnte mit Argwohn betrachtet wurde. Mehrmals mußte Anna Göldin die Stelle wechseln, ehe sie zu den Tschudis in Glarau kam und Magd eines angesehen Arztes und Glarauer Bürgers wurde. Die zweite Tochter der Tschudis, Anna Marie, fing allerdings alsbald nach Dientsantritt der Magd an, Nadeln zu spucken, dazu wurde ihr Bein gichtbrüchig. Man verdächtigte die Anna Göldin als Urheberin solcher mutmaßlicher Hexerei, stand diese doch in ohnehin zwielichtigem Rufe, denn ihr hing ein alter Vorwurf an, sie habe vor Jahren ihr Kind getötet.
Man strengte eine langwierige Untersuchung an, ließ Anna Göldin in Ketten legen und foltern. Als man von ihr verlangt, sie solle das von ihr angeblich behexte Kind heilen, gelingt der Dienstmagd dieses tatsächlich, was ihr selbst allerdings wenig nützte, denn nun galt ihre Hexenmacht erst recht als erwiesen an. Am 18. Juni 1782 starb Anna Göldin durch das Schwert des Scharfrichters.
[Analysen: Hexen und Hexenprozesse in Deutschland, S. 726. Digitale Bibliothek Band 93: Hexen, S. 2219 (vgl. Behringer-Hexen, S. 405)]
http://sungaya.de/schwarz/allme nde/hexerei/GoeldinAnna.htm kopieren
http://schorch.ch/sandra/pge/s1 09_03.htm kopieren
Kein offizieller Prozess, sondern Selbstjustiz (diesmal mit Ertränken):
1836 wurde Krystyna Ceynowa, eine vermeintliche Hexe in dem abgelegenen Fischerdorf Chalupy von den Fischern der Halbinsel Hela (Regierungsbezirk Danzig) der Wasserprobe unterworfen und, da sie nicht untersinken wollte, gewaltsam in der Ostsee ertränkt.
http://www.historicum.net/theme n/hexenforschung/lexikon/sachbe griffe/art/Hexengl... kopieren
Später haben wir nur Menschen umgebracht, denen wir Judentum vorwarfen. Oder die halt die falschen Geburtsorte hatten.