@Abahatschi Kommt drauf an wie viel du verdienst. Bei 2000 würdest du also wohl noch die Hälfte dazukriegn, bei 3000 wohl nur noch ein Viertel.
Nerok schrieb:Wieso jetzt nurnoch Volljährige?
Hatten ir doch längst alles diskutiert. Eben weil ein Kind normalerweise nicht arbeitet, keine eigene Wohnung hat sondern im Elternhaus lebt und die Eltern dafür Kindergeld beziehen. Das wird durch das BGE ja nicht gestrichen.
Nerok schrieb:Und du knüpfst ständig neue Bedingungen daran..das ist alles kein BGE mehr.
Deshalb nenne ich es auch lieber Bürgergeld oder negative Einkommensteuer. Ohne Verrechnung und zusätzlich Vermögenssteuer bzw. höhere Erbschaftssteuer wäre es nicht finanzierbar, sondern würde den Staat, wie Fedaykin schon bemerkte, mit der Hälfte des BIP belasten. Das wäre dann eine Art von Sozialismus, der an der Substanz frisst, was wohl keiner will.