@Puschelhasi Puschelhasi schrieb:Fragen wir uns mal zwei Dinge:
1. Wäre die Regierung daran interessiert Bürger in die nSklaverei zu treiben, dann würden sie wohl kaum für ihren Lebensunterhalt bezahlen, denn so mü+ssen sie sich ja keine Arbeit suchen. Gell?
2. Der Hauptunterschied zwischen Sklaverei und HArtz 4 liegt in der Tatsache, dass Sklaven für Essen und Unterkunft ARBEITEN müssen. Denk mal drüber nach bevor du wieder solche Sprüche machst.
1. Die Bevölkerung wird um ihre Lebensgrundlage gebracht und somit zum arbeiten gezwungen,
zumindest versucht die Regierung das so aufzuziehen.
Zudem Hat jeder Bürger ein Grundrecht auf das Existenzminimum das komplett auser Kraft gesetzt wurde durch ALG 2.
2.Zudem gibt es faktisch kein Unterschied zwischen Sklaven und Hartz 4.
Denn wer nicht bereit ist 1 Euro Jobs zu machen der bekommt eben nur denn Regelsatz und der reicht nicht zum leben und zum sterben.
Somit ist dein Vergleich doch recht zutreffend. Ein Sklave darf auch nur noch atmen und nicht mehr wenn er nicht arbeitet. Und 1 Euro Jobber sind Sklaven.
Denn sie leisten meist einen Vollzeitjob und haben werder Anspruch auf bezahlten Urlaub noch auf
Vergütung im Krankheitsfall. Da ist man der klassischen Sklaverei ebenfalls sehr nahe.
Puschelhasi schrieb:Denk mal drüber nach bevor du wieder solche Sprüche machst.
Kommentarlos
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@pprubens pprubens schrieb:Bedingungslosigkeit gibt es nicht.
Grundsätzlich richtig, die Grundrechte sind jedoch als bedingungslos anzusehen.
Wobei man juristisch bedingungslos verstehen muss.
Das heist das die Grundrechte unabhängig von einer Gegenleistung ist.
So auch das Recht auf Grundsicherung. Allerdings will ja niemand wirklich mit so wenig Geld auskommen müssen. So das in der Praxis die Bereitschaft zu Bewerbungen vorausgesetzt wird.
Und Grundsicherung heist dann Sozialhilfe.
Sozialhilfe gibt es noch, allerdings wird nur die Wohnung mit Nebenkosten bezahlt und dann hat man noch zusätzlich 200 Euro. Meist gibts dafür dann Einkaufsgutscheine.
Diese Massnahmen greifen dann wenn ALG 2 komplett gestrichen wird.
Meist fallen Obdachlose in diese Massnahme, da für ALG 2 ein fester Wohnsitz notwendig ist.