Mal nachsehen....
Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes garantiert die freie Entfaltung der Persönlichkeit.
Dies geschieht zum einen durch die allgemeine Handlungsfreiheit, zum anderen in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 GG durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht bzw. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Freiheitsstrafe.
Ah hier steht sogar was sehr tolles:
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Artikel 12 – Berufsfreiheit (siehe auch Schutz vor Zwangsarbeit)
Hartz4 anyone?
Artikel 13 – Unverletzlichkeit der Wohnung, Großer Lauschangriff, Hausdurchsuchung
Auf richterliche Anordnung passiert genau was?
und noch etwas:
Artikel 18
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Absatz 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Absatz 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
Die Grundgesetze haben niemals bedeutet und waren auch nie so gedacht, dass jeder alles darf.
Es sollte jedem vernünftigen Menschen klar sein, dass in einer Gemeinschaft sich jedes Mitglied mehr oder minder einschränken und gemeinsamen Regeln unterwerfen muss, damit die Gemeinschaft funktioniert.
Es ist kein Widerspruch, wenn die ,,freie Entfaltung der Persönlichkeit" als Grundrecht angegeben wird, man deshalb aber trotzdem nicht mit ,,Sieg Heil"-Rufen durch die Straße laufen oder als Christ regelmäßig öffentlich ein Opferlamm bringen darf. Denn es ist ziemlich klar gesetzlich definiert, was noch erlaubt ist und was nicht mehr erlaubt ist. Eben damit es weder wechselnde, willkürliche Meinungen über richtig und falsch gibt, welche mit Gewalt bekämpft werden mögen, noch die Gemeinschaft durch Lynchjustiz oder pure Willkür und Gewalt insgesamt geschädigt wird.
Noch einmal: Die Grundrechte heißen nicht:,,Macht, was ihr wollt."
Es geht bei ihnen um die grundlegenden Richtlinien, nach denen unsere Gesellschaft funktionieren soll und die nur eingeschränkt werden dürfen, wenn die Gesellschaft andernfalls dadurch einen Schaden erfahren würde.
,,Sieg Heil" und Co. sind Sätze, welche Schaden bewirken können, da sie für ein schlechtes Erscheinungsbild des Landes sorgen, da sie mit großer Sicherheit Gewalt provozieren würden, ließe man sie zu. Positive Folgen haben sie sicherlich nicht. Daher sind sie verboten.
Das ist bei dem Satz ,,Deutschland den Deutschen" nicht zwingend der Fall, daher fällt es noch in den Bereich des Erlaubten.
Tatsächlich ist es so, dass wirkliche, freie und wehrhafte Demokratien bis zu einem gewissen Grad auch ihre Gegner mit deren unlieben Meinungen schützen müssen.
Denn man kann keine Gegnerschaft, keine Kritik äußern, wenn man fürchten muss, dass man dafür zusammengeschlagen und mit gefährlichen Gegenständen beworfen wird.
Vielmehr sind dies Kennzeichen von Diktaturen, die ganz einfach keine Kritik zulassen wollen und diese mit Gewalt unterdrücken.
Linksextreme machen einen großen Denkfehler: Sie glauben, sie würden für Vielfalt, Demokratie und Meinungsfreiheit stehen und sich dafür einsetzen.
Dabei sehen sie aber nicht, dass sie genau das Gegenteil tun: Sie unterbinden Vielfalt, Demokratie und Meinungsfreiheit mit Gewalt. Sie entscheiden: Es darf nur gesagt werden, was auch mit unseren Ansichten überein stimmt, ansonsten ist das inakzeptabel und muss bekämpft werden.
Sie denken quasi das eine und tun das völlig entgegen gesetzte.