Linksextremismus - die vergessene Gefahr
11.07.2011 um 23:37Ich finde es bedrückend,wenn hier plötzlich von dem einen oder anderen Demokraten doch plötzlich kein Tabu mehr gekannt wird, ein quasi Gesinnungsstrafrecht erwünscht ist, Sonderrechte für Verbotsmöglichkeiten rechter Verbände und Organisationen gefordert wird und ausschließlich für Rechtsextreme Sonderregelungen gefordert werden, um bei ihnen -und nur bei ihnen!- das Gesetz der Versammlungsfreiheit einschränken zu können; frei nach dem politisch-moralischen, aber nicht wirklich justiziablen Mott: "Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen."
Die berechtigte Empörung über Neonaziaufmärsche und rechte Gewalt, über brutale Skinheads und "national befreite Zonen" bzw. No-Go-Areas hat den Glauben an die sühnende und präventive Kraft des Strafrechts und des Strafvollzugs, den Glauben an staatliche Repression und Verbotsmaßnahmen scheinbar selbst bei denen geweckt, die ihn -aus guten Gründen- wohl längst verloren gedacht hatten.
Und nun sieht sich der eine oder andere, der eigentlich gerne für ein liberales Demonstrationsrecht gestritten hat (oder hätte), dort, dass er plötzlich alle juristischen Repressionsregister gezogen sehen will, um das Demonstrationsrecht für bestimmte Gruppen und Personen einzuschränken oder ganz auszuhebeln.
Leider dabei oft übersehen dass am Ende -im Zuge evtl gehäufter oder gefühlt gehäufter Neonaziaufmärsche- womöglich die Versammlungsfreiheit und andere Grund- und Bürgerrechte für alle einen dauerhaften Schaden nimmt.
Natürlich gilt in einer wehrhaften Demokratie die "Freiheit des Andersdenkenden" als eines der höchsten Güter, und natürlich muss diese Freiheit dort ihre Grenzen finden, wo der radikal aktive Versuch unternommen wird diese Freiheit zu beschränken und auch dort, wo der radikal aktive Versuch unternommen wird das menschenverachtende Gedankengut des Dritten Reiches wiederzubelben. Doch kann man aber (de jure) der NPD und ihrem Gefolge nicht den Charakter einer Nachfolgepartei der NSDAP einfach per Offenkundigkeit unterstellen.
Aus diesem Grunde geht auch das Bundesverfassungsgericht von folgender Prämisse aus: Prinzipiell gilt, dass auch die rechtsextreme NPD und Neonazis Grundrechtsträger sind. Das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, gilt naturgemäß auch für sie. Die Versammlungs- und Meinungsfreiheit gilt auch für Äußerungen, die die Mehrheit der Gesellschaft als unerträglich und ekelhaft empfindet. Auch für die hirnrissigsten Anliegen aus den abstrusesten Motiven heraus kann und darf demonstriert werden. Es gehört zu den Errungenschaften des demokratischen Rechtsstaates, dass er inhaltlich neutral ist; zumindest sein sollte.
Und weder die Exekutive, noch das Volk darf hier nach eigenem Gutdünken "streitbare Demokratie" betreiben und selbst definieren, wer von der Teilnahme am politischen Prozess ausgeschlossen sein soll.
Die Kraft eines Rechtsstaates zeigt sich auch daran, dass er den Umgang mit seinen Gegenern rechsstaatlichen Grundsätzen unterwirft!
Ein Verbot durch Verletzung des Straf- und/oder Versammlungsrecht der Teilnehmer bleibt natürlich davon unberührt. Ebenfalls bleibt natürlich das Selbstverständnis der Öffentlichkeit unberührt, staatlichen Stellen gegenüber immer wieder gegen Neonazistrukturen innerhalb der Rechsstaatlichkeit (mit seinen gegebenen Mitteln) konsequent vorzugehen
Die berechtigte Empörung über Neonaziaufmärsche und rechte Gewalt, über brutale Skinheads und "national befreite Zonen" bzw. No-Go-Areas hat den Glauben an die sühnende und präventive Kraft des Strafrechts und des Strafvollzugs, den Glauben an staatliche Repression und Verbotsmaßnahmen scheinbar selbst bei denen geweckt, die ihn -aus guten Gründen- wohl längst verloren gedacht hatten.
Und nun sieht sich der eine oder andere, der eigentlich gerne für ein liberales Demonstrationsrecht gestritten hat (oder hätte), dort, dass er plötzlich alle juristischen Repressionsregister gezogen sehen will, um das Demonstrationsrecht für bestimmte Gruppen und Personen einzuschränken oder ganz auszuhebeln.
Leider dabei oft übersehen dass am Ende -im Zuge evtl gehäufter oder gefühlt gehäufter Neonaziaufmärsche- womöglich die Versammlungsfreiheit und andere Grund- und Bürgerrechte für alle einen dauerhaften Schaden nimmt.
Natürlich gilt in einer wehrhaften Demokratie die "Freiheit des Andersdenkenden" als eines der höchsten Güter, und natürlich muss diese Freiheit dort ihre Grenzen finden, wo der radikal aktive Versuch unternommen wird diese Freiheit zu beschränken und auch dort, wo der radikal aktive Versuch unternommen wird das menschenverachtende Gedankengut des Dritten Reiches wiederzubelben. Doch kann man aber (de jure) der NPD und ihrem Gefolge nicht den Charakter einer Nachfolgepartei der NSDAP einfach per Offenkundigkeit unterstellen.
Aus diesem Grunde geht auch das Bundesverfassungsgericht von folgender Prämisse aus: Prinzipiell gilt, dass auch die rechtsextreme NPD und Neonazis Grundrechtsträger sind. Das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, gilt naturgemäß auch für sie. Die Versammlungs- und Meinungsfreiheit gilt auch für Äußerungen, die die Mehrheit der Gesellschaft als unerträglich und ekelhaft empfindet. Auch für die hirnrissigsten Anliegen aus den abstrusesten Motiven heraus kann und darf demonstriert werden. Es gehört zu den Errungenschaften des demokratischen Rechtsstaates, dass er inhaltlich neutral ist; zumindest sein sollte.
Und weder die Exekutive, noch das Volk darf hier nach eigenem Gutdünken "streitbare Demokratie" betreiben und selbst definieren, wer von der Teilnahme am politischen Prozess ausgeschlossen sein soll.
Die Kraft eines Rechtsstaates zeigt sich auch daran, dass er den Umgang mit seinen Gegenern rechsstaatlichen Grundsätzen unterwirft!
Ein Verbot durch Verletzung des Straf- und/oder Versammlungsrecht der Teilnehmer bleibt natürlich davon unberührt. Ebenfalls bleibt natürlich das Selbstverständnis der Öffentlichkeit unberührt, staatlichen Stellen gegenüber immer wieder gegen Neonazistrukturen innerhalb der Rechsstaatlichkeit (mit seinen gegebenen Mitteln) konsequent vorzugehen