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Es riecht nach Faschismus

192 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Faschismus ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Es riecht nach Faschismus

04.02.2009 um 14:35
Ich sehe das genauso wie der Threaderöffner.
Der Faschismus der heutigen Zeit hat sich geändert. Was wir für Demokratie halten ist nicht so verschieden von der Demokratie im 3. Reich. Vor allem aber die USA leben uns Faschistischen Imperialismus Tag für Tag vor und wir folgen wie die Schafe. Woher wissen wir nicht das auch heute Araber in KZs vergast werden? Die Menschen damals wussten das auch nicht. In 30 Jahren werden uns unsere Enkel genauso fragen, warum wir denn nichts gemacht hätten....

Wenn Meinungen/Parteien/Glaubensrichtungen als böse hingestellt werden, gleich welche, dann klingeln bei einem Demokraten wie mir gleich die Ohren"!


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04.02.2009 um 15:01
@beauty

"Die Menschen damals wussten das auch nicht."

Das ist so nicht korrekt. Die beliebte Ausrede "Das hamwanichjewusst" ist eine Selbstschutzbehauptung der Nachkriegszeit. An den Arisierungsmassnahmen bereicherte sich nicht nur der Wirtschaftsführer, sondern auch der kleine Volksgenosse. Wenn's ums Denunzieren ging, überschlug man sich von Blockwart bis HJ-Streife. In jeder Stadt, in deren Nähe ein KZ lag, wusste man, was da vor sich ging. "Mach' mich stumm, damit ich nicht nach Dachau kumm" war ein geflügeltes Wort in München. Ebensowohl wusste man in Hamburg, was in Neuengamme vor sich ging, was den anständigen Deutschen nicht davon abhielt, sich für seinen Gartenbaubetrieb, seine Bäckerei, seine Firma ZwangsarbeiterInnen von der SS auszuleihen, um sie sich zu Tode schuften zu lassen.
Mitglieder der Hamburger Polizei, die sich in Polen mörderisch betätigten erzählten ihren durchaus nicht verschwiegenen Angehörigen vom fröhlichen Judenmorden. Dazu empfehle ich als Lektüre "Das Polizeireservebataillon 101 und die "Endlösung" in Polen", Hamburg 1993.

Also kommt mir bitte nicht mit Opas "Wusstichnich"!


@Topic:

Mir ist hier bei Allmy ja auch schon das Hören falscher Musik als "faschistisch" zu verkaufen versucht worden. Daher teile ich die exotischen Faschismustheorien vieler hier nicht so unbedingt.


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04.02.2009 um 15:04
@imislamdaham

"Eine Lösung sind meiner Meinung nach Halbtagstätigkeiten für Frauen. So können Frauen Beruf und ihre häuslichen Pflichten, allen voran die Erzeihung der Kinder, miteinander vereinbaren."

Warum eigentlich können Männer nicht halbtags arbeiten?
Wenn Frauen häusliche Pflichten haben - welche Pflichten haben dann Männer?


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04.02.2009 um 15:11
@Koriander

Sohn-Rethels Faschismusbegriff ist in marxistischen und post-marxistischen Philosophenkreisen ja nicht so ganz unumstritten. Das hier lang und breit auszudiskutieren würde allerdings zu sehr offtopicen.
Ich empfehle beispielsweise den im Link genannten kritischen Aufsatz von Dahlmann als Nachtlektüre.


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04.02.2009 um 15:11
Zu schnell:

http://www.trend.infopartisan.net/trd0999/t270999.html


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04.02.2009 um 15:56
Zitat von ermahnungermahnung schrieb:Und? Wird die deutsche Verfassung halt gebrochen, in dem man Bundeswehrsoldaten weit weg in fremde Länder schickt, mit der Ausrede Deutschland wird dort verteidigt. Spielt doch keine Rolle, dass sie tatsächlich nur den amerikanischen Imperialismus ermöglichen und Opiumfelder bewachen. Die Kameltreiber sollen froh sein, dass wir ihnen aus der Steinzeit helfen. Mann, die muss man auch noch zu ihrem Glück zwingen, was meinen die eigentlich?
Wir haben KEINE Verfassung, sondern ein Grundgesetz. Eine Verfassung wird vom Volk mehrheitlich beschlossen. Das Grundgesetz wurde uns von den Alliierten gegeben. Ein wesentlicher Unterschied. Desweiteren sind wir kein freies Land, sondern ein Besatzungskonstrukt, dass nach wie vor den Forderungen der Besatzungsmächte zu folgen hat. Da man bei diesen Äusserungen schnell in eine rechte Ecke geschoben wird, empfehle ich mal die Verträge zur Deutschen Einheit zu lesen.


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04.02.2009 um 16:09
Doors@

Meine Oma erzählt mir, dass man seine Kinder mit Sprüchen wie "Pass auf, sonst kommst du ins KZ" vor Aufsässigkeit in den Schulen und Jugendverbänden warnte

Aber das Ausmaß der Quälereien und Schikanen in den KZs war den meisten Leuten nicht bekannt und/oder bewusst

Andererseits kenne ich Bilder von einer Zweigstelle des KZ Flossenbürg in Hersbruck (Mittelfranken), wo die zerschundenen und teilweise halbverhungerten Zwangsarbeiter tag- täglich vor den Augen der Bürger an den Siedlungen vorbeigingen

Zwangsarbeiter als Feldarbeter/Gartenarbeiter/Haushilfe: Na ja sowas ähnliches gibt es heute auch in Form der ukrainischen oder polnischen Billigarbeitern

Nicht falsch verstehen - natürlich bestehen Unterschiede. Aber um einen geschichtlichen Sachverhalt zu verstehen, muss man sich in die Psyche der Leute hineinversetzen. Die dachten bei der Wahl ihres Helfers sicher mehr ans Geld als an moralische Aspekte. So viel hat sich da auch nicht geändert ...

A


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04.02.2009 um 16:13
Ich weiss ja, dass manch einer "der natürlich nicht in die rechte Ecke geschoben werden will", mit dem Grundgesetz so seine Schwierigkeiten hat und am liebsten den Werwolf-Kampf gegen die "Besatzungsmächte" wieder aufnehmen möchte. Das kann er dann ja mit Glaubensbrüdern in Afghanistan machen. Das Taliban-Camp wartet, Kamerad!


Für die anderen zum Mitschreiben:
1949 nur für die westlichen Besatzungszonen in Kraft gesetzt, nicht als dauerhafte Verfassung gedacht und auch absichtlich nicht so bezeichnet – der Parlamentarische Rat ging davon aus, dass die Sowjetische Besatzungszone (SBZ) bald wieder mit den anderen vereinigt sein würde – ist das Grundgesetz nach der Deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 die Verfassung des gesamten Deutschen Volkes geworden. Seine demokratische Legitimation, die zunächst durch die westdeutschen Landesparlamente und anschließend durch Bestätigung des deutschen Volkes bei Wahlen im grundgesetzlichen System indirekt erfolgte, ist in der internationalen Staatspraxis unangezweifelt. Auch erfüllt das Grundgesetz von Anfang an die Kriterien eines materiellen Verfassungsbegriffes, indem es eine Grundentscheidung über die Form der politischen Existenz des Landes trifft: Demokratie, Republik, Sozialstaat, Bundesstaat sowie wesentliche Rechtsstaatsprinzipien. Neben diesen Grundentscheidungen regelt es die Staatsorganisation, sichert individuelle Freiheiten und errichtet eine objektive Wertordnung.

Das Grundgesetz in seiner heutigen Form ist eine perpetuierte und legitimierte Verfassung. Sie kann nur durch Beschluss einer neuen abgelöst werden (Art. 146 ).


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04.02.2009 um 16:15
@imislamdaham

"Zwangsarbeiter als Feldarbeter/Gartenarbeiter/Haushilfe: Na ja sowas ähnliches gibt es heute auch in Form der ukrainischen oder polnischen Billigarbeitern"

Stimmt, die lässt man bekanntlich auch massenhaft verhungern, oder schlägt sie tot, wenn sie nicht schnell genug arbeiten bzw. klatscht ihre neugeborenen Kinder mit den Köpfen an die Mauer.
Passiert ja heutzutage ständig in jedem Haushalt.

Zwangsarbeiter mit Haushaltshilfen gleichsetzen zeugt nicht gerade von historischer Sachkenntnis.


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04.02.2009 um 16:19
Kennst du Beispiele aus der NS- Zeit, in der gewöhnliche Bürger so gehandelt haben?


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04.02.2009 um 16:30
@Doors
Zitat von DoorsDoors schrieb:Ich weiss ja, dass manch einer "der natürlich nicht in die rechte Ecke geschoben werden will", mit dem Grundgesetz so seine Schwierigkeiten hat und am liebsten den Werwolf-Kampf gegen die "Besatzungsmächte" wieder aufnehmen möchte. Das kann er dann ja mit Glaubensbrüdern in Afghanistan machen. Das Taliban-Camp wartet, Kamerad!
Gott wie primitiv...
Niemand zwingt Dich von Deinem anerzogenen Glauben abzuweichen. Man sollte einfach akzeptieren, dass andere auch eine andere Meinungen haben könnten als Du selbst.


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04.02.2009 um 16:31
@imislamdaham

es gibt keine "gewöhnlichen" oder "ungewöhnlichen" bürger
oder willst du eine schublade kreiren auf die du Schuldig schreiben kannst?


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04.02.2009 um 16:36
@imislamdaham

Der "Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz" Sauckel "überstellte" den Industriebetrieben bis 1944 7,5 Millionen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter sowie Kriegsgefangene.

KZ-Häftlinge wurden gegen eine Gebühr von RM 4,- bis 8,- täglich an Industriefirmen "verliehen".
Obwohl die durchschnittliche Lebensdauer der Häftlinge mit nur 9 Monaten veranschlagt war, ergab die "Rentabilitätsberechnung" der SS einen "Reingewinn" von RM 1.431 pro Person, zu dem noch weitere RM 200,- aus der "rationellen Verwertung der Leiche" geschlagen wurde.






Bereits im Mai 1940 befanden sich über 1 Million Menschen aus dem überfallenen Polen zur Zwangsarbeit in Deutschland. Drei viertel von ihnen wurden dabei in der Landwirtschaft eingesetzt, um die Ernährung der deutschen Bevölkerung zu sichern. Hatte bereits früher in Deutschland die Beschäftigung billiger SaisonarbeiterInnen aus Polen in der deutschen Landwirtschaft Tradition, so wurden die ArbeiterInnen im besetzten Polen nun mit Gewalt verschleppt. Oft wurden ganze Dörfer umstellt, polnische BürgerInnen wahllos auf der Straße, im Kino, in der Schule etc. aufgegriffen und unter brutalen Zwangsmaßnahmen nach Deutschland deportiert. Hier sorgten die sogenannten "Polenerlasse" für eine starke Repression gegen die polnischen ZwangsarbeiterInnen, die bei Verfehlungen mit Strafen bis zum Tode geahndet wurden. Willkürliche Schikanen waren an der Tagesordnung.

Insgesamt wurde ein Drittel der ausländischen Arbeitskräfte in der Landwirtschaft eingesetzt, die meisten von ihnen waren OsteuropäerInnen. So arbeiteten allein 70 Prozent der polnischen ZwangsarbeiterInnen in der Landwirtschaft. 1944 war jeder zweite Beschäftigte in der Landwirtschaft ein Zwangsarbeiter.

Ohne den Arbeitseinsatz der "FremdarbeiterInnen" wäre der 2. Weltkrieg in Deutschland spätestens im Sommer 1943 verloren gewesen. In der Landwirtschaft hätte ein Ausfall der ZwangsarbeiterInnen innerhalb kürzester Zeit zum Zusammenbruch der Produktion geführt. Eine gute Ernährung der deutschen Bevölkerung in den Kriegsjahren war allerdings äußerst wichtig, um keine "Kriegsmüdigkeit" aufkommen zu lassen.

Auch in vielen privaten Haushalten arbeiteten überwiegend osteuropäische Frauen, die Zahl wird auf mehr als 200.000 geschätzt. Gerade die russischen Dienstmädchen waren sehr begehrt, da sie als billig und fleißig galten.

Minderschwere Fälle?
Nach den KZ-Häftlingen waren die Lebensbedingungen der sowjetischen ZwangsarbeiterInnen am schlechtesten. So waren die Arbeits- und Lebensbedingungen der osteuropäischen "FremdarbeiterInnen" wesentlich schlechter als vergleichsweise die der ZwangsarbeiterInnen aus West- und Nordeuropa. In der rassistischen Ideologie der Nazis standen die OsteuropäerInnen auf der untersten Stufe. Infolgedessen galt bei ihnen: maximale arbeitsmäßige Ausbeutung, geringstmögliche Ernährung, schlechte Behandlung und Todesstrafe bei den geringsten Vergehen. Die OsteuropäerInnen galten als "Menschenmaterial", das nicht am Leben erhalten werden musste, da es von ihnen einen "unerschöpflichen Vorrat" gab. Viele von ihnen haben die unmenschliche Behandlung durch die Nazis nicht überlebt.

In Verhandlungen um Entschädigungszahlungen wird jedoch die Gruppe der ehemaligen ZwangsarbeiterInnen in Landwirtschaft und Haushalt ausgeschlossen. Die Begründung ist, dass es sich hierbei um "minderschwere Fälle" handele. Und tatsächlich ging es den FremdarbeiterInnen in Landwirtschaft und Privathaushalten in der Regel erheblich besser als in der Industrie, was die Ernährung und die Behandlung betraf.

Die von den Nazis erlassenen rigiden Gesetze für die OstarbeiterInnen ließen sich auf dem Land und in den Privathaushalten wesentlich schlechter durchsetzen als in den Betrieben. Hier konnte die vorgeschriebene Distanz zwischen den deutschen Familien und den ZwangsarbeiterInnen nicht immer aufrechterhalten werden, da die FremdarbeiterInnen durch den engen persönlichen Kontakt manchmal in die Familie integriert waren. So war es - obwohl verboten - durchaus üblich, dass das sowjetische Kindermädchen oder der polnische Hofarbeiter mit der Familie am Mittagstisch zum Essen saß.

Es darf jedoch nicht außer acht gelassen werden, dass es sich bei den ZwangsarbeiterInnen um oft noch minderjährige OsteuropäerInnen handelte, die gewaltsam nach Deutschland deportiert wurden. Fern von ihrer Heimat und ihrer Familie waren sie von Repressionen, Todesstrafe, Abtransport bei Krankheit etc. bedroht. Auch in der Landwirtschaft und in den Privathaushalten mussten ZwangsarbeiterInnen bis zur Erschöpfung oft bis zu 14, 15 Stunden am Tag schwere körperliche Arbeit, in der Regel ohne Lohn, verrichten. Die Versorgung und Behandlung der "ZivilarbeiterInnen" war außerdem sehr abhängig von der individuellen Gunst ihrer jeweiligen ArbeitgeberInnen. Längst nicht alle OstarbeiterInnen saßen mit ihren Herren an einem Tisch. Es gab auch viele Bauern, die die rassistische Ideologie der Nazis teilten und an ihren Gefangenen auslebten, indem sie diese schlugen, hungern ließen etc.

Es ist erwiesen, dass die Erweiterung der unterirdischen Produktionsstätten der Industrie zum Wirtschaftswunder nach dem 2. Weltkrieg beitrugen. Aber auch die vielen Höfe und Güter hätten ohne die Bewirtschaftung durch die "ZivilarbeiterInnen" in den Kriegsjahren brachgelegen. Mittlerweile ist auch deutlich geworden, dass die Industrie und die Bauern die ZwangsarbeiterInnen nicht aufgezwungen bekamen, sondern diese selber angefordert haben.

(ak434)


Mir ist zumindestens von einer inzwischen nicht mehr existenten Bäckerei in den Vierlanden (Hamburg) bekannt, dass dort russische Zwangsarbeiter getötet und nach Angaben von Augenzeugen im Bäckereiofen verbrannt wurden. Daraufhin hatten sich Anwohner über die Geruchsbelästigung beschwert und dem Bäcker mit Boykott gedroht, weil der "seinen Ofen mit toten Russen heizt".

Aus Aussagen von überlebenden Zwangsarbeiterinnen ist bekannt, dass, aller "Rassenschande" zum Trotz, sexuelle Übergriffe in Privathaushalten an der Tagesordnung waren.


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04.02.2009 um 16:37
@torsten.osl

Glauben ist was für die Kirche. Ich habe mir meinen politischen Standpunkt in gut 54 Jahren eher hart erarbeitet.


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04.02.2009 um 16:43
@Doors

Ich habe nichts gegen Deinen Standpunkt einzuwenden. Vielleicht gibt es allerdings mehr Fakten als uns in der Schule gelehrt wurden. Mal etwas zum Nachdenken:

Grundgesetz:
Artikel 139
Die zur “Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus” erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.

Was fällt alles darunter?

UN Charta
Artikel 53

(1) Der Sicherheitsrat nimmt gegebenenfalls diese regionalen Abmachungen oder Einrichtungen zur Durchführung von Zwangsmaßnahmen unter seiner Autorität in Anspruch. Ohne Ermächtigung des Sicherheitsrats dürfen Zwangsmaßnahmen auf Grund regionaler Abmachungen oder seitens regionaler Einrichtungen nicht ergriffen werden; ausgenommen sind Maßnahmen gegen einen Feindstaat im Sinne des Absatzes 2, soweit sie in Artikel 107 oder in regionalen, gegen die Wiederaufnahme der Angriffspolitik eines solchen Staates gerichteten Abmachungen vorgesehen sind; die Ausnahme gilt, bis der Organisation auf Ersuchen der beteiligten Regierungen die Aufgabe zugewiesen wird, neue Angriffe eines solchen Staates zu verhüten.
(2) Der Ausdruck “Feindstaat” in Absatz 1 bezeichnet jeden Staat, der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war. [ Feindstaatenliste, deutsch]

Artikel 107

Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen Regierungen als Folge des Zweiten Weltkriegs in bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, der während dieses Krieges Feind eines Unterzeichnerstaats dieser Charta war, werden durch diese Charta weder außer Kraft gesetzt noch untersagt.


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04.02.2009 um 16:55
"reichtum und ihr riesiges BIP"

Dazu bliebt nur zu sagen:

LOL


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04.02.2009 um 17:05
Ich weiss, dass die "Feindstaatenklausel" von Grundgesetz-Gegnern, Deutsches-Reich-Weiterexisierern oder Krieg-nie-zu-Ende-gegangen-Befürwortern gern ins Feld geführt wird.
Allerdings: Die 50. UN-Generalversammlung hat 1995 eine Resolution zu einigen Fragen der Charta, nämlich die Resolution 50/52), verabschiedet, mit der die sogenannte Feindstaatenklausel der Charta-Artikeln 53, 77, 107 als hinfällig benannt wurde. Eine Streichung dieser Klausel ist m.W. im Rahmen einer umfangreicheren Überarbeitung der UN-Charta vorgesehen.
Diese sogenannten "Feindstaaten-Regelungen" haben allerdings schon vorher, konkret seit 1973, als die BRD die Charta unterzeichnete, keine völkerrechtliche oder anderweitige juristische Sonderstellung der BRD zur Folge gehabt.

Im sogenannten 2+4-Vertrag haben die ehemaligen Besatzungsmächte ohnehin auf ihre Rechte komplett verzichtet.


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04.02.2009 um 17:12
Guantanamo ist für mich bereits ein modernes KZ, ansonsten kann ich mich nur anschliessen, aber all das reden respektive schreiben ist und bleibt sinnlos, solange nicht gehandelt wird. Aber solange das nicht pasiert - und die Aussicht das es geschieht ist nicht groß - wird sich nichts ändern. Wir sind bereits wieder an einem Punkt angelangt, wo durch Druck Angst erzeugt wird. Vielleicht nicht unbedingt Angst um sein Leben, aber Angst davor seiner materiellen Existenz beraubt zu werden. In der heutigen Zeit ist das einzige was zählt, wer hat die meisten, besten größten STATUSSYMBOLE. Nimm sie jemanden weg und es bleibt nichts von der Person übrig.
Hier muß angefangen werden und nicht iwo in der Mitte, solang ein Statussymbol mehr zählt als der Nachbar, welcher grad eben vor der Haustür von 3 Leuten zusammengeschlagen wird, brauch man gar nicht weiter zudenken.

oT: wieso heisst es eigtl, Frau hinterm Herd? was soll sie hinterm Ofen?


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04.02.2009 um 17:17
Guantanamo wird ja nun aufgelöst, und wer mag, der kann sich noch heute um einen Ex-Häftling bemühen.

Im übrigen möcht ich mal wetten, dass die überwiegende Mehrheit der 7 Milliarden Menschen auf diesem Planeten nicht gar so viele "Statussymbole" hat. Vielleicht ein Paar Schuhe, einen Plastikeimer, ein Kofferradio...


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Es riecht nach Faschismus

04.02.2009 um 17:23
@Doors
Wenn das alles so einfach wäre...

Bundesrepublik Deutschland: Souveräner Staat oder noch immer mit Besatzungsrecht?
Von Hans-Peter Thietz

Im Jahre 1990 ist die DDR gemäß Artikel 23 Grundgesetz der Bundesrepublik beigetreten. Als Mitglied der damaligen Volkskammer wurde dies auch mit meiner Stimme beschlossen. Der Beitritt erfolgte aufgrund eines Vertragskomplexes, durch den nach offizieller Darstellung die Nachkriegsära abgeschlossen und Deutschland wieder eine volle Souveränität erhalten habe. Ein klassischer Friedensvertrag sei dadurch überflüssig geworden und die Notwendigkeit des Abschlusses eines solchen durch die politischen Ereignisse überholt.

Diese Darstellung läßt sich bei näherer Nachprüfung nicht aufrecht erhalten:

Gemeinhin wird der sogenannte "Zwei-plus-Vier-Vertrag" als alles regelnder Basisvertrag zwischen den vier ehemaligen Siegermächten und den temporären Teilstaaten BRD und DDR angesehen, durch den Deutschland seine volle Souveränität gemäß Artikel 7 (2) wiedergewonnen habe. Dieser Artikel 7 (2) lautet:

"Das vereinte Deutschland hat demgemäß seine volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten. "

Dieser Wortlaut bedeutet für den normalverständigen Bürger, daß keinerlei Regelungen aus früherem Besatzungsrecht mehr fortgelten können, die sich bis dahin aus dem sogenannten "Überleitungsvertrag" mit dem offiziellen Namen "Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen" in seiner revidierten Fassung vom 23.10.1954, veröffentlicht in BGBl II, am 31.3.55, ergaben.

Der Überleitungsvertrag
Dieser "Überleitungsvertrag" umfaßte ursprünglich 12 Teile, von denen in der Fassung vom 23.10.1954 die Teile II, VIII und XI als bereits gestrichen ausgewiesen sind und dieser Vertragstext zu jenem Zeitpunkt so noch 9 Teile mit insgesamt 83 Artikeln und 224 Abschnitten fortgeltender Bestimmungen der Alliierten enthielt. Solange er galt (also bis September 1990), konnte von einer Souveränität der Bundesrepublik Deutschland keineswegs gesprochen werden.

Die Politiker und die Medien der BRD, die über Jahrzehnte ihren Staatsbürgern und Wählern eine solche Souveränität glauben machen wollten, handelten wider besseres Wissen oder ohne Kenntnis dieses Vertrages.

Zur Gewährung einer vollen Souveränität war dieser "Überleitungsvertrag" mit seinen alliierten Vorschriften in Folge des "Zwei-plus-Vier-Vertrages" also aufzuheben.

Eine seltsame Vereinbarung
Dazu diente die "Vereinbarung vom 27./28, September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehung der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung)", veröffentlicht als Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seite 1386 ff.


Hierin wird In Punkt 1 bestimmt, daß die alliierten Bestimmungen suspendiert werden und nun außer Kraft treten - doch vorbehaltlich der Festlegungen des Punktes 3. Und hier Ist nun das Erstaunliche zu lesen:

"3. Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrages bleiben jedoch in Kraft:


ERSTER TEIL: Artikel 1, Absatz 1, Satz 1 bis"… Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern" sowie und 5 Artikel 2, Absatz 1, Artikel 3, Absätze 2 und 3, Artikel 5, Absätze 1 und 3, Artikel 7, Absatz 1, Artikel 8

DRITTER TEIL: Artikel 3, Absatz b, Buchstabe a des Anhangs, Artikel 6, Absatz 3 des Anhangs

SECHSTER TEIL: Artikel 3, Absätze 1 und 3

SIEBTER TEIL: Artikel 1 und Artikel 2

NEUNTER TEIL Artikel 1

ZEHNTER TEIL: Artikel 4

Doch damit noch nicht genug:
Zusätzlich zu dieser detaillierten Festschreibung, welche Teile des Überleitungsvertrages von 1954 in Kraft bleiben, wird in der "Vereinbarung vom 27./28. September 1990 … " (BGBl. 1990, 1386 ff) in einer Ziffer 4c festgelegt, daß die erfolgte Suspendierung der übrigen Teile des Überleitungsvertrages deutscherseits die weitere Erfüllung bestimmter Festlegungen "nicht beeinträchtigt".


Mit welchem Recht spricht man von einer "Suspendierung" des Überleitungsvertrages von 1954, wenn in der hier zitierten "Vereinbarung vom 27./28. September 1990 … (siehe oben) festgelegt wird, daß er In seinen grundsätzlichen Bestimmungen fortgilt?

Nehmen wir als Beispiel aus den oben zitierten Bestimmungen, die in Kraft bleiben, aus dem ERSTEN TEIL den Artikel 2, Absatz 1. Dieser Artikel des Oberleitungsvertrages von 1954 lautet:

"Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht noch deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.

Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige, nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen."

Also gelten doch ganz offensichtlich grundsätzliche Bestimmungen des Besatzungsrechts weiter und das in weitestem Umfange!

Denn das heißt doch ganz klar und unzweifelhaft, daß alle bisher im Rahmen des früheren Besetzungsrechts seitens der Alliierten festgelegten Entscheidungen - so nicht ausdrücklich aufgehoben - für Deutschland fortgelten, ohne Rücksicht darauf, ob sie mit dem deutschen Rechtssystem vereinbar sind oder nicht. Und das bedeutet, daß sich die deutsche Politik für alle Zukunft daran auszurichten und zu halten hat!

Diese betonte Festschreibung der Fortgeltung des hier zitierten und der anderen aufgezählten Artikel des Überleitungsvertrages belegt, daß die Bundesrepublik offenkundig weiterhin ergangenen Bestimmungen früheren Besatzungsrechts unterworfen Ist, und das in hier zeitlich unbegrenzter Weise.

Berlin bis heute unter Sonderstatus
Doch das ist immer noch nicht alles: Es ist die Existenz eines weiteren Vertrages festzustellen, mit dem Titel: "Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen In bezug auf Berlin". Dieser Vertrag vom 25.9.1990 ist zu finden im Bundesgesetzblatt 1990, Teil 11, Seiten 1274 ff, Parallel zur obigen Vereinbarung vom 27./28, September 1990 ist also ein gleichartiger Vertrag zusätzlich und gesondert für Berlin abgeschlossen worden. Daß es sich hierbei um einen Parallelvertrag handelt, beweist die wörtliche Übereinstimmung des Artikels 2, hier nur mit dem Einschub "in Bezug auf Berlin".

Der Abschluß zweier gleichgelagerter Verträge - einerseits für die Bundesrepublik Deutschland und andererseits für Berlin - kann nicht anders interpretiert werden, als daß von alliierter Seite der Sonderstatus von Berlin gegenüber dem übrigen Bundesgebiet weiterhin aufrechterhalten und festgeschrieben worden ist.

Berlin wäre so die Hauptstadt der Bundesrepublik, ohne gemäß fortgeltender Bestimmungen der ehemaligen Siegermächte und angesichts getrennter "Vereinbarungen" und "Übereinkommen" ihr rechtlicher und politischer Bestandteil zu sein?

Aus all diesen Vertragen und Vorgängen ergeben sich so wesentliche Fragen für den völkerrechtlichen Status der Bundesrepublik Deutschlands und Berlins, daß sie dringend einer Klärung bedürfen!

Also leben wir heute, 56 Jahre nach Kriegsende, noch immer unter fortgeltenden Bestimmungen vormaligen Besatzungsrechts der ehemaligen Siegermächte?

Wird hierdurch zwangsläufig die deutsche Politik mehr oder weniger fremdgeprägt, zumal Berlin unter verdeckt fortdauernden Sonderstatus steht?

Die deutschen Vertreter bei den "Zwei-plus-Vier"-Verhandlungen dürften dies sicher nicht gewünscht haben, da man doch davon ausgehen muß, daß sie in deutschem Interesse handelten.

Also müssen die ehemaligen Siegermächte die Fortgeltung der 1954 ergangenen Bestimmungen gefordert haben.

Wäre dies aber nicht ein klarer Verstoß gegen geltendes internationales Recht, z.B. gegen den "Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte", vom 18.12.1966, worin in Teil I, Artikel 1(1) ausdrücklich verankert ist "Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung"?

Liegt hier das Geheimnis unerklärlicher Politik?
Haben wir in all diesen Unklarheiten und Unstimmigkeiten die sonst unverständlichen Ursachen für politische Entscheidungen zu suchen, die eindeutig dem Mehrheitswillen des Volkes widersprechen, wie zum Beispiel

die jeden Sachverstand und den Volkswillen mißachtende Aufgabe der Deutschen Mark zugunsten des EURO, dessen Stabilitätskriterien zunehmend aufgeweicht werden und der nach Einschätzung deutscher Fachexperten wie auch den Worten Allan Greenspans keinen Bestand haben wird?
die EU-Osterweiterung mit unabsehbaren Risiken für die politischen, wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitlschen Folgen?
die Dezimierung und Umstrukturierung der Bundeswehr von einer Verteidigungsarmee zu einer weltweit einsetzbaren Eingreiftruppe unter NATO- oder UNO-Kommando?
die sofort nach dem 11.9.2001 erfolgte "uneingeschränkte" Solidaritätserklärung mit den USA, unter Inkaufnahme einer bisher nicht gegebenen Terror-Gefährdung der eigenen Bürger durch die Zusage von ggf. auch aktiven Kampfbeteiligungen?
die fortgesetzte Überschwemmung der Bundesrepublik mit Ausländern, obwohl alle Bundeskanzler jeweils meinten, mehr Ausländer könnten nicht verkraftet werden? Und dennoch wurde der Ausländerzustrom von ihnen nicht eingedämmt - waren also alle Bundeskanzler unfähig oder wurden sie durch uns vorenthaltene Festlegungen hierzu gezwungen?
All dies und auch die Fortgeltung der UNO-Feindstaatenklauseln bis heute zeigen, daß wir entgegen den offiziellen politischen Verlautbarungen auf den Abschluß eines all dies beendenden Friedensvertrages keinesfalls verzichten können.

"Vorbehaltlich … einer Friedensregelung mit Deutschland …"
Diese Unverzichtbarkeit eines Friedensvertrages geht auch aus den Bestimmungen des Überleitungsvertrages von 1954 hervor, die nach dem Vertrag vom 27./28. September 1990 ausdrücklich als in Kraft bleibend bezeichnet werden. So beginnt beispielsweise der fortgeltende NEUNTE TEIL, Artikel 1 mit den Worten:
"Vorbehaltlich der Bestimmungen einer Friedensregelung mit Deutschland dürfen deutsche Staatsangehörige, die der Herrschaftsgewalt der Bundesrepublik unterliegen, gegen die Staaten, welche die Erklärung der Vereinten Nationen vom 1. Januar 1942 unterzeichnet haben oder ihr beigetreten sind oder mit Deutschland im Kriegszustand waren oder in Artikel 5 des Fünften Teils dieses Vertrages genannt sind, sowie gegen deren Staatsangehörige keine Ansprüche irgendwelcher Art erheben wegen Maßnahmen, welche von den Regierungen dieser Staaten oder mit ihrer Ermächtigung in der Zeit zwischen dem 1. September 1939 und dem 5. Juni 1945 wegen des in Europa bestehenden Kriegszustandes getroffen worden sind; auch darf niemand derartige Ansprüche vor einem Gericht in der Bundesrepublik geltend machen. "
Ein weiteres Beispiel:
Im SECHSTEN TEIL, Artikel 3, Absätze 1 und 3 des Überleitungsvertrages von 1954, der ausdrücklich in Kraft bleibt, heißt es,
"(1) Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden. "

"(3) Ansprüche und Klagen gegen Personen, die aufgrund der in Absatz (1) und (2) dieses Artikels bezeichneten Maßnahmen Eigentum erworben oder übertragen haben, sowie Ansprüche und Klagen gegen internationale Organisationen, ausländische Regierungen oder Personen, die auf Anweisung dieser Organisationen oder Regierungen gehandelt haben, werden nicht zugelassen. "

"…darf niemand Ansprüche vor einem Gericht der Bundesrepublik geltend machen."
Diese Festlegungen bedeuten, daß sich die ehemaligen Siegermächte hiermit außerhalb jeder Rechtsverfolgung stellen, sie also für eigene, unvertretbare Grenzen überschreitende Kriegshandlungen, für die bei den Nürnberger Prozessen Verurteilungen erfolgten und bis heute strafverfolgt werden, niemals angeklagt werden dürfen, - nehmen wir nur die Infernos der Flächenbombardierungen deutscher Städte wie Dresden mit Hunderttausenden sinnloser Opfer unschuldiger Flüchtlinge, Frauen und Kinder unmittelbar vor Kriegsende oder den millionenfachen Tod deutscher Soldaten und vertriebener deutscher Bürger aus den beschlagnahmten Ostgebieten - in eindeutigem Bruch des in Nürnberg beschworenen Völkerrechts.

Besonders befremdend ist jedoch die oben zitierte Formulierung am Ende des Artikels 3, Absatz 1: " geschlossen haben oder schließen werden".

Dies heißt nichts anderes, als daß die Siegermächte auch heute noch und für die Zukunft zeitlich unbegrenzt deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen zum Zwecke von Reparationen, Restitutionen oder aus anderen Kriegsgründen beschlagnahmen und sich aneignen dürfen und sogar das Recht haben, hierzu auch in Zukunft noch spezielle Abkommen zu treffen. In Artikel 1, Satz 1 wird ausdrücklich festgeschrieben: "Die Bundesrepublik wird keine Einwendungen erheben … " Und das soll deutsche Souveränität bedeuten?

Es ist wohl nicht davon auszugehen, daß es bei der Revision des Überleitungsvertrages einfach vergessen und übersehen wurde, solche Formulierungen zu streichen.

Deutschland völkerrechtlich nach wie vor "Feindstaat"
Gleiches gilt übrigens auch für die nach wie vor gültigen "Feindstaatenklauseln" (Artikel 53 und 107) der UNO-Charta, die es den Siegern des Zweiten Weltkrieges bis heute erlauben, auch ohne Ermächtigung des Sicherheitsrates "Zwangsmaßnahmen" gegen die Feindstaaten zu ergreifen, also gegen Deutschland.


Wann sollen wir die seit einem halben Jahrhundert überfällige Friedensregelung denn endlich erhalten?

Wo finden wir aber hierzu einen Vertragspartner für die deutsche Seite, wenn gemäß Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 31.7.1973 das Deutsche Reich 1945 nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland kein Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist? In den Entscheidungsgründen des bis heute nicht aufgehobenen Urteils heißt es dort (2BvF 1/73):

"Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; (…). Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. (…) Mit der Errichtung der BRD wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert. Die BRD ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches.(…). Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des GG".
Völkerrechtlich wäre also nur ein Vertreter des laut BVG z.Z. nicht handlungsfähigen Deutschen Reiches befugt, diesen überfälligen Friedensvertrag für die deutsche Seite zu unterschreiben und so abzuschließen. Also setzt der Abschluß eines Friedensvertrages für Deutschland eine strukturelle Wiederbelebung dieses juristisch noch existenten Deutschen Reiches unverzichtbar voraus?

Offene Fragen
Das "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" (so die offizielle Bezeichnung) war von vornherein nicht als eine Verfassung "der" Bundesrepublik, sondern als ein Nachkriegsprovisorium "für" die Bundesrepublik angelegt, vorgegeben und geschaffen durch die Oberhoheit der ehemaligen Siegerstaaten. So bildeten die BRD auf der einen wie die DDR auf der anderen Seite ebenfalls nur solche Nachkriegsprovisorien. Daran hat sich auch durch die Vereinigung von DDR und BRD nichts geändert, denn wenn diese nun ab 1990 ebenfalls und zeitlich weiter unbegrenzt unter besatzungsrechtlichem Kuratel der Siegermächte steht, haben wir ja keinen souveränen Staat vor uns, also kann hierdurch die jetzige BRD weiterhin nur ein temporäres Nachkriegskonstrukt sein. Was jedoch als skandalös zu empfinden ist - daß uns ein 1990 entstandener voll souveräner deutscher Staat vorgegaukelt wird, was - wie hier einwandfrei nachgewiesen - zweifelsfrei nicht stimmt und wir so gröblichst getäuscht werden.

Auch fehlen dem GG bis heute die Zustimmung des deutschen Volkes und jedwede plebiszitären Elemente. Ein Volk in wirklich freier Selbstbestimmung hätte als erste Maßnahme wiedergewonnener Souveränität zu entscheiden, welche Regierungsform es sich überhaupt geben will. Die politischen Erfahrungen, die wir in den letzten beiden Jahrzehnten mit der "Parlamentarischen Demokratie" der BRD machen mußten, zeigen eindeutig, daß diese Staatsform den Grundsatz "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" (Artikel 20(2) GG) in keiner Weise erfüllt. Wenn dem so wäre, hätten wir noch heute die DM und nur max. 4 Millionen Ausländer, die damals Helmut Schmidt als Bundeskanzler als alleroberstes Limit nannte und keinerlei Diskussion um die gegen unsere nationalen Interessen gerichtete Osterweiterung der EU. Ebenfalls keine weltweiten Einsätze der Bundeswehr - was haben deutsche Soldaten denn z.B. im afrikanischen Raum zu suchen und sollen möglichst sogar noch gegen den Irak eingesetzt werden, der Deutschland nie etwas angetan hat?

Alle diese widersinnigen und unser Volk gefährdenden Entwicklungen sind durch die uns vorgegebene "Repräsentative Demokratie" verschuldet, die sich in der Erlaubnis erschöpft, als Bürger alle 4 bis 5 Jahre einmal zur Wahl gehen zu dürfen. Die so formal legalisiert entstehenden Regierungskonstellationen werden dann jedoch ihre Politik ohne Beachtung des Volkswillens vollziehen, wobei sie bewußt dem Bürger jede Möglichkeit ausschließen, hiergegen sich in irgendeiner Weise korrigierend wehren zu können. Diese Art der Demokratie, die keine ist (siehe auch von Arnim), verkörpert so lediglich eine Staatsform, die Macht einer selbstherrlichen Parteienherrschaft abzusichern und liegt so in keiner Weise im Interesse des Volkes.

Auch die Notwendigkeit der Existenz eines Bundestages ist nicht mehr aufrecht zu erhalten. Als der Bundeskanzler seine Richtlinienkompetenz dazu mißbrauchte, seine Abgeordneten gegen ihre eigene Überzeugung abstimmen zu lassen, um so eine Regierungsmehrheit für seine strittige Entscheidungsvorgabe zu erzwingen, hat sich das Parlament hierdurch selbst als überflüssig erklärt. Wenn der Bundeskanzler ohnehin seinen politischen Willen auch gegen sein Parlament durchsetzt, zeigt sich dieses als rein politische Makulatur, als sinnlos und überflüssig. Dann bietet sich eine demgemäße Staatsform an, in der ein Volkspräsident, auf Dauer vom Volke direkt gewählt und durch dieses auch jederzeit wieder direkt abberufbar, eine solche starke Zentralgewalt verkörpert, wobei er sich nach seiner Wahl seine Regierung selbst zusammenstellt, nun ohne jegliche parteipolitischen Beschränkungen unter der alleinigen Prämisse hervorstechender fachlicher Kompetenz.

So führt der politische Weg Deutschlands offensichtlich über die Notwendigkeit einer Handlungsfähigkeit des noch immer völkerrechtlich existenten Deutschen Reiches und eine in diesem Rahmen einzuberufende deutsche Nationalversammlung, die dann auf der Basis einer dem Volke vorgeschlagenen Deutschen Verfassung zu einer von den Bürgern entschiedenen neuen Regierungsform führen wird.


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