@holz-haqq-erEs ging im ersten Teil nicht um die Benennung von Schwellen- oder Entwicklungsländern, sondern darum, die Begriffsdefinition klar zu umreißen. Und so ist auch der zweite Teil zuverstehen. Er dient dazu, zu verdeutlichen, dass die Sklaverei im Allgemeinen ein altes
Gut ist und sich geschichtlich quer durch die Entwicklung der Menschheit und ihren zivilisatorischen Bemühungen zieht. Wie die Geschichte denn in etwa aussieht, versuche ich nun etwas näher zu erklären und versuche dabei die chronologische Folge einzuhalten. Zum Islam, mit seinem innewohnendem Sklaventum, komme ich dann im dritten Teil aber dazu komme ich erst nächste Woche, da ich gleich übers Wochenende weg bin aber dafür habe ich mich gestern Abend noch sehr bemüht, alte Unterlagen und Studienbücher zu durchfühlen.
Hier dann also der zweite Teil:
Die landläufige Meinung, erst die Griechen und die Römer hätten eine von Sklaven durchtränkte Gesellschaft geschaffen, ist entstanden, weil wir über die klassische Antike relativ gut Bescheid wissen. Doch Sklavenhaltung in großem Ausmaß ist viel älter, erste Dokumente finden sich im Alten Orient. Dieser umspannt freilich unterschiedlichste Kulturen von Persien bis nach Ägypten - in einem Zeitraum von drei Jahrtausenden.
Die orientalische Sklaverei, bezeugt in Keilschrifttexten schon seit dem frühen 3. Jtsd., zeigte sich demgemäß in den vielfachen Formen, vor allem in privaten Hauswirtschaften, in Palästen und in Tempeln (
siehe dazu I. Cardellini, Die biblischen Sklaven-Gesetze im Lichte des keilschriftlichen Sklavenrechts, Königstein 1981). In privaten Haushalten waren die Sklaven überwiegend hausgeboren, gekauft oder Schuldknechte, in Palästen und Tempeln waren es überwiegend Kriegsgefangene und Deportierte (
siehe dazu I.J. Gelb, Prisoners of War in Early Mesopotamia, in JNES 32, S. 70-98). Sklaven wurden auch eingesetzt im Handwerk, Ackerbau und Gartenbau. Sie waren Eigentum ihres Herrn, welcher sie vermieten, verpfänden, verkaufen, verschenken, vererben oder freilassen konnte. Der Herr war berechtigt, den Sklaven zu züchtigen, nicht ihn zu töten. Sklaven konnten Brandmale tragen oder spezielle Haartracht. Entflohene Sklaven zu verkaufen, stand unter Strafe. Später, ab dem 9.Jh. v. Chr., konnten bevollmächtigte Sklaven selbstständig Geschäfte führen und waren teilweise rechts- und prozessfähig (
siehe dazu K. Radner, Die neuassyrischen Privatrechtsurkunden, Bemerkung zur Freilassung von Sklaven im alten Mesopotamien, in: Altorientalische Forschungen 16, S. 220-233). Bei Ehen zwischen Freien und Sklaven galten die Kinder meist nicht als Sklaven.
Im pharaonischen Ägypten gab es mehrere Typen von unfreier Arbeit, darunter mindestens zwei Arten von Sklaverei: einerseits Kaufsklaven und anderseits Staatssklaven, diese bestanden hauptsächlich aus Kriegsgefangenen und Deportierten, vielleicht auch aus Sträflingen. Staatliche Sklaven wurden gebrandmarkt; sie wurden nicht verkauft, der Pharao überließ sie geschenkweise verdienten Personen oder Tempeln (
Allam 2001, The Oxford Encyclopedia of Ancient Egypt - Bemerkung zur Freilassung von Sklaven im alten Mesopotamien ). Tempelsklaven arbeiteten vorwiegend in der Landwirtschaft. Private Sklaven waren überwiegend weiblich, sie wurden eingesetzt in häuslichen Tätigkeiten; männliche Sklaven finden sich im Handwerk, in der Viehzucht und auf den Feldern. Seit Beginn des 1. Jtds. v.Chr. sind Selbstverkäufe bezeugt, jedoch keine Kindesaussetzungen (
Bakir, 1978, Slavery in pharaonic Egypt). Wo die Haushalte Sklaven hielten, schwankte ihre Zahl zwischen zwei und zehn.
In der
hellenistischen und römischen Ära reproduzierte sich der Sklavenbestand hauptsächlich durch hausgeborene Sklaven, obwohl es auch Kriegsgefangene gab. Die ptolemaischen Könige verboten die Versklavung von Schuldnern. Dies scheint allmählich die Gewohnheiten verändert zu haben. Denn in römischer Zeit lässt sich der Selbstverkauf, welchen die Kaiser überall vergebens durch Gesetze bekämpften, in Ägypten nicht belegen; jedoch kam es nun zu Kindesaussetzungen. Tempelsklaven und Staatssklaven fehlen in den Dokumenten. In der Landwirtschaft war ihr Anteil unbedeutend, in der Spätantike verschwand er völlig. Die Sklavenquote wird auf etwa 10% der Bevölkerung geschätzt, in den Städten erheblich mehr, auf dem Lande weniger (
siehe dazu Biezunska-Malowist, 1974-1977 ).
Jüdische Sklaverei. Auch in der Durchgangszone zwischen Ägypten und Mesopotamien war Sklaverei weit verbreitet. Das Alte Testament enthält gesetzliche Vorschriften aus unterschiedlichen Epochen; dabei wird streng unterschieden zwischen jüdischen Schuldknechten und Sklaven fremder Herkunft. Jüdische Schuldknechte sollten nicht körperlich gezüchtigt werden, und sie waren nach 6 Jahren freizulassen; umstritten ist, ob sie darüber hinaus in jedem Sabbat-Jahr frei wurden. Für Mädchen, die als Pfand in Schuldknechtschaft waren, galt die Freilassung nach 6 Jahren nicht; jedoch wurden sie frei, falls ihre Familie sie auslöste oder ihr Herr, bzw. dessen Sohn sie nicht zur Ehefrau nahmen. Anders verfuhr man mit zahlungsunfähigen Einbrechern; man verkaufte sie - obwohl sie Juden waren - als Sklaven ins Ausland. Fremde Sklaven hingegen waren Besitz ihrer Herren; sie wurden beschnitten und in die Kultgemeinde aufgenommen; dennoch blieben Sklavenkinder im Status ihrer Eltern.
Wie in anderen orientalischen Kulturen, so galten auch hier Schutzbestimmungen: die Sabbatruhe galt auch für Sklaven; sexueller Zwang hatte rechtliche Folgen, insofern ein Israelit die Sklavin, mit der er verkehrte, in den Status einer Nebenfrau heben musste; gemeinsame Kinder waren frei; Sklaven, denen der Herr ein Auge oder einen Zahn ausschlug, mussten freigelassen werden.
Beim Strafen war der Herrengewalt eine Grenze gezogen: starb der Sklave an den Folgen einer Züchtigung mindestens einen Tag später, dann blieb der Herr straffrei; starb der Sklave vorher, dann hatte sich der Herr einer Tötung schuldig gemacht (
siehe dazu Exodus 22.2, 23.12, 21.20, 21.7-11, 21.26 f. ). Der Sklave war somit gesetzlich geschützt vor schneller Tötung mit Vorsatz. Diese Regelungen zeigen, dass die Institution fest verankert war; trotzdem war die Sklavenquote relativ niedrig, unter 10% . Während der Königszeit (10. bis 7.Jh. v.Chr.) leisteten unterworfene Völker massenhaft Frondienst, insbesondere um öffentliche Bauten zu erstellen, aber auch bei anderen öffentlichen Arbeiten. War die israelitische Herrschaft schwächer, griff man auf die Fronarbeit des eigenen Volkes zurück. Sklaverei konnte unter diesen Umständen keine großen Dimensionen annehmen.
Bereits zur Zeit der
mykenischen Palastkultur (15.-12.Jh. v. Chr.) gab es in Griechenland Unfreie. Die Dokumente (Tontäfelchen) benennen sie unterschiedlich, wahrscheinlich weil das Ausmaß ihrer Unfreiheit abgestuft war; zudem richtete sich ihr Status danach, in welchem Verhältnis sie zum Palast standen. Die Eigennamen belegen, dass ihre Herkunft sich großräumig über den Raum der Ägäis erstreckte. Kaufsklaverei lässt sich nachweisen. Ansonsten sind die Informationen über die Lebensverhältnisse dieser Sklaven spärlich.
Die „
dunklen Jahrhunderte“ zwischen dem Untergang der mykenischen Palastkultur im 12. Jh. und dem Beginn der griechischen Archaik mit den homerischen Epen im 8. Jh. geben keinerlei Aufschlüsse über Existenz und Formen der Sklaverei. Das ändert sich mit den beiden homerischen Epen; insbesondere die „
Odyssee“ liefert ausführliche Hinweise auf unterschiedliche Situationen und Funktionen von Sklaven.
Die griechische Kultur bestand seit dem
Anfang des 6. Jhs. aus mehr als tausend Gemeinden, teils im Mutterland, teils entlang der mittelmeerischen Küsten von der Krim bis nach Spanien. Die meisten dieser „
Stadtstaaten“ (Polis) waren politisch autonom, meistens republikanisch organisiert, mit unterschiedlichsten Verfassungen. In dieser Kultur bildeten sich manchenorts Gesellschaften, die eine deutlich höhere Konzentration von Sklaven aufwiesen als das im Vorderen Orient der Fall war. Ein besonderer Typ von Unfreiheit ergab sich, als während ihrer Wanderung (11.-9.Jh.) die dorischen Eroberer die bereits ansässige ältere griechische Bevölkerung unterwarfen und verknechteten; das geschah in der thessalischen Ebene Mittelgriechenlands und auf der südlichen Peloponnes, wo die Eroberer die Polis Sparta gründeten. Die Spartaner eroberten in zwei weiteren Kriegen (7.Jh. v.Chr.) auch die fruchtbare Ebene der südwestlichen Peloponnes, Messenien, und verknechteten die dortigen Griechen. Im mittelgriechischen Thessalien gerieten die Unfreien in eine Art Hörigkeit. Ähnlich verfuhren einzelne griechische Städte in Kleinasien und Sizilien mit den unterworfenen Einheimischen.
Unter den Stadttypen der Weltgeschichte stellt die griechische Polis eine extreme Variante dar: Sie begriff sich als eine freie Bürgerschaft, die mit demokratischer oder aristokratischer Verfassung ihr eigenes Geschick selber bestimmte, wobei ein gewählter Rat zusammen mit der Volksversammlung die Entscheidungen traf. Viele Bürger mussten sich politisch beteiligen; sie hörten in den Volksversammlungen und Volksgerichten die Redner an, verfolg-ten die Debatten, um dann in einer mehrheitlichen Abstimmung einen gemeinsamen Beschluss zu fassen. Dazu benötigten auch die ärmsten Bürger ein stolzes Bürgerbewusstsein, Engagement und freie Zeit. Daneben gab es eine Unzahl von Festen und kulturellen Veranstaltungen - Musik, Theater, Dichtervorlesungen, sportliche Wettkämpfe. Damit die griechische Stadt funktionierte, mussten die Bürger in unterschiedlichem Umfang freigestellt sein von Arbeit. Moses I. Finley war der Meinung, autonome Städte mit starker Teilnahme der Bürger an der Politik hätten nur entstehen können, weil ein Großteil der Bürger von Arbeit freigestellt war, also die Arbeit von Unfreien übernommen wurde (
siehe dazu Finley, in: Historia 8, S. 145-164 - Die Sklaverei in der Antike. Geschichte und Probleme). Beruhte die griechische Kultur der klassischen und hellenistischen Ära also auf der Sklaverei?
Die griechische Sklaverei unterscheidet sich in den meisten Hinsichten nicht von anderen historischen Formen. Wenn man die spartanische Helotie (
Heloten ) ausnimmt, war die griechische Sklaverei weder schlimmer als andere Formen der Sklaverei, noch umfangreicher.
Und dennoch brachten seinerzeit andere Kulturen weder die Demokratie hervor, noch eine zivilisatorische Freiheitsideologie, die der griechischen vergleichbar wäre.
Auch in Rom existierte die Sklaverei seit frühester Zeit. Nach dem XII-Tafelgesetz aus der Mitte des 5. Jhs. durften zahlungsunfähige Schuldner nicht zu Schuldknechten werden, stattdessen sollten ihre Gläubiger sie ins Ausland verkaufen. Falls dies Brauch war in anderen mittelitalischen Städten, gab es untereinander eine ständige wenn auch geringe Zufuhr von Kaufsklaven. Doch je weiter die kriegerische Stadtrepublik ihre Herrschaft ausdehnte, desto mehr veränderte sich die Herkunft der Sklaven, deren Menge und soziale wie ökonomische Verwendung.
Seit 3.Jh. v.Chr. war der Zustrom versklavter Kriegsgefangener nicht mehr sporadisch, sondern stetig; er schwoll ab 167 v.Chr. erheblich an. Stoßweise Massenversklavungen erfolgten. So traf es 167 im westgriechischen Epirus 150.000 Menschen, und 146, nach der Zerstörung Karthagos, 55.000 Überlebende.
Die Römer führten aber ihre Kriege stets aus politischen Gründen, niemals mit der Absicht, Sklaven zu erwerben. Das Versklaven ergab sich aus den Kriegspraktiken; kapitulierten die besiegten Städte rechtzeitig, entgingen sie diesem Schicksal. Historiker schätzen, dass zwi-schen 200 und 60 v. Chr. mindestens 500.000 Sklaven nach Italien gelangten, also etwa 4.000 im Jahresdurchschnitt, anfangs weniger, später mehr (
siehe dazu W.V. Harris, “Towards a study of Roman slave trade” in: The Seaborne commerce of ancient Rome).
Seit dem 2.Jh. n.Chr. kam es zu rechtlichen Maßnahmen, welche die Lage der meisten Sklaven teilweise spürbar erleichterten. Doch diese Entwicklung war widersprüchlich. Einerseits fand die gerichtliche Sklavenfolter immer weitere Anwendung; denn immer mehr Delikte galten als Verbrechen gegen den Kaiser und den Staat. Auch blieben Gesetze in Kraft, die mit Terror die häusliche Disziplin schützten; so waren alle Sklaven im Hause hinzurichten, falls der Herr im Hause einem Anschlag zum Opfer fiel. Senat und Kaiser waren im Dilemma: sie mussten die Sklavenhalter schützen gegen Anschläge ihrer Sklaven, doch gleichzeitig sollten sie Billigkeit walten lassen gegenüber Unschuldigen. Das Risiko einer kollektiven Hinrichtung zwang die Sklaven im Hause, sich mit dem Herrn zu solidarisieren, falls dieser bedroht war. Anderseits kam es nun zu Schutzgesetzen, die zweifelsohne in das Eigentumsverhältnis eingriffen.
Kaiserlichen Gesetze modifizierten die Institution der Sklaverei, weil sie die Verfügungsgewalt der Herren teilweise drastisch einschränkten, und weil sie die Behandlung der Sklaven zu einer öffentlichen Angelegenheit machten, mit behördlichen Eingriffen und rechtlichen Folgen. So schufen sie einheitliche Standards und damit auch homogenisierte Erwartungen sowohl bei den Sklaven, als auch bei den Sklavenhaltern, deren Haltungen sich zwangsläufig wandelten. Das städtische Leben im Römischen Reich war in hohem Maße öffentlich; Sklaven hatten hier eine größere Chance als in anderen Kulturen, in der Öffentlichkeit Gehör zu finden. Deutlich ist das Bemühen, die Sklaverei zu „
humanisieren“ und dadurch zu stabilisieren.
Eine besondere Rolle spielte das Christentum . Es entstand, als im 1 .Jh. n.Chr. eine messianische Woge das palästinensische Judentum ergriff: Jesus verkündigt, das Reich Gottes, in welchem die Sklaverei mit anderen Übeln verschwinden werde, stehe unmittelbar bevor (Lukas 4, 16 ff). Paulus macht die Sklaverei zum Sinnbild des irdischen Schuldzusammenhangs; alle bleiben in der Sklaverei der Sünde, solange Christus sie nicht freimacht (Römer 2, 9 ff), und er macht den Sklaven zur paradigmatischen Figur: Christus hat Sklavengestalt angenommen (Philipper 2,7).
Sklavenhändler rechnet er zu den Schwerverbrechern (1.Timotheus 1,10). Zwar rührt er im Falle des entlaufenen Sklaven Philemon das Rechtsverhältnis nicht an, aber er greift in die Herrschaftsausübung des christlichen Sklavenhalters in extremer Weise ein: Der Sklave solle „
Bruder im Fleische“ - nicht bloß im Geiste! - sein (Philemon 8 ff); die Konsequenzen sind klar: er ist ein Familienmitglied mit vollen Rechten, sogar erbberechtigt.
Da Paulus fest damit rechnete, dass das Weltende bevorstand und sämtliche politischen und sozialen Einrichtungen nur noch kurz dauerten (Paulus: I. Korinther 7,29 und 21), war es unnötig, die Sklaverei als soziale Institution anzutasten. Darum riet er den Sklaven, nicht nach Freiheit zu streben. Natürlich blieb die Sklaverei ein Dauerthema, dessen Brisanz in dem Maße zunahm, wie das Weltende nicht kommen wollte.
Spätere christliche Autoren bezogen sich auf den jüdischen Gelehrten Philon aus Alexandria (i. Jh.). Der widersprach der aristotelischen Lehre in einer Frühschrift kategorisch: „
Kein Mensch ist Sklave von Natur aus“; doch später übernahm er sie. So kommentierte er Gottes Verheißung an die Stammmutter des Volkes Israel (Genesis 25):
„(Gott antwortet Rebecca): Zwei Stämme sind in deinem Leibe, und zwei Völker werden aus deinem Schöße hervorgehen; ein Volk wird das andere beherrschen, und das größere wird dem kleineren dienen (Genesis 25,23). Denn es ist Gottes Ratschluss, dass das, was niedrig und töricht ist, von Natur her Sklave ist, und das, was einen guten Charakter hat und Verstand und Vernunft besitzt, herrschend ist und frei“
Gott bestimmte schon im Mutterleib Esau dazu, der Sklave seines Bruders Jakob zu sein und formte dementsprechend seine Natur. Esaus Nachkommen sind also durch einen göttlichen Eingriff Sklaven von Natur. Im Gegensatz zu Harn ist Esau an seinem Schicksal vollkommen unschuldig, er unterliegt einer göttlichen Vorherbestimmung. Mit dieser Innovation schuf Philon einen neuen Typ von Rassismus: der aristotelische Untermensch verdankte sich einem Schöpfungsakt Gottes.
Als das Christentum zu einer anfangs akzeptierten und danach begünstigten Religion wurde, kamen die Bischöfe nicht mehr umhin, ihre Haltung zur Sklaverei zu klären. Fast die gesamte
Patristik nahm an, die Menschen seien von Natur aus frei, die Sklaverei allerdings eine Folge der Sünde. Indes, abschaffende Minoritäten, die in der östlichen Christenheit auftauchten, wurden bekämpft. Doch der Diskurs gegen das Sklaventum blieb noch lange am Leben.