Der Umgang mit Moslems in Deutschland
09.02.2010 um 18:37Anzeige
Da bin ich mir nicht sicher.SamuelDavid2 schrieb:Könnte aber auch entsprechend erweitert werden dieses Gesetz
Das weiß ich nicht so genau. Ich hab's bis jetzt nur im Zusammenhang mit einer Demonstration gehört.Befen schrieb:Soviel wie ich weiß, ists auch verboten sich zu vemummen wenn man selbst mit dem Auto fährt. Aber kann sein das ich mich da irre, ich habs vor ner zeitlang nur mal gehört oder gesehen.
Ja stimmt, da hab' ich nicht dran gedacht.SamuelDavid2 schrieb:Das erste Beispiel dient der Arbeitssicherheit
Wirklich blöde Vergleiche...aber das weißt du ja selbstBukowski schrieb:Theoretisch ist ein Motoradfahrer der 'nen Helm trägt ja auch vermummt.
Ja, das stimmt.Befen schrieb:Naja, ich weiß nicht wie das ist aber es würde Sinn machen, da man auf Radarfotos auch zweifeldfrei identifiziert werden muß.
Ja, aufgrund von Sicherheitsbestimmungen.SamuelDavid2 schrieb:Aber dein Beispiel mit dem Motorradfahrer zeigt ja auch deutlich dass der Staat durchaus in gewissen Bereichen schon vorschriebt wie man zum Teil gekleidet ist.
naja....ganz so einfach ist das nicht. Das Bild hier bringt es eigentlich auf den Punkt. An dem Beispiel sieht man doch das die Religion bitte nicht die Kleidung von Frauen vorschreiben kann, die ein normales Leben in dieser Gesellschaft leben möchte, wollen, könnten.liaewen schrieb:also es ist alles möglich. und wie gesagt nur durch die kleidung jemanden zu beurteilen ist sowas von oberflächlich.