nur mal was zum nachdenken: aus zwei interwies beim d radion....
Ricke: Es geht aber um die terroristische Bedrohung auch. Und vielleicht wird ja die Freiheit Deutschlands in Zukunft nicht nur am Hindukusch, sondern vielleicht auch in der Ostsee, in deutschen Hoheitsgebieten verteidigt werden müssen?
Papke: Na ja, das ist jetzt eine sehr, sehr abstrakte Fragestellung. Wir sollten uns davor hüten, mit Blick auf mögliche Bedrohungslagen unserer Verfassungsprinzipien infrage zu stellen. Bisher sind wir mit diesen Prinzipien, auch mit der klaren Trennung zwischen äußerer und innerer Sicherheit ganz hervorragend gefahren.
Meurer: Wer entscheidet denn darüber, Herr Grindel, dass und ob polizeiliche Mittel im Fall, es gibt ein schweres Unglück, einen Terroranschlag, nicht ausreichen?
Grindel: Das entscheidet die Bundesregierung. Es wird einen Artikel 35 Absatz 5 geben, dass bei Gefahr im Verzuge der jeweils zuständige Bundesminister entscheidet, also etwa der Bundesinnenminister, und dann diese Maßnahme im Nachhinein von der Bundesregierung abgesegnet wird. Aber bei Gefahr im Verzug - und das wird natürlich sicherlich nicht auszuschließen sein, dass eine solche Fallkonstellation auch einmal existiert - entscheidet dann der fachlich und sachlich zuständige Bundesminister.
also wenn es schon regeln gibt, die einen einsatz nicht ausschließen warum dann dieser paragraph? - wir sollten nicht zulassen etwas zu erweitern und auszudehnen - klar überall lauert die gefahr . . . schäuble selbst opfer leidet massiv unter verfolgunswahn - er ist nicht objektiv und jene, die es befürworten gleichfalls nicht. . .