kiki1962 schrieb:und dann heißt es: entgegen zu wirken, alles zu tun, damit weniger waffen gebrauchsfähig sind, menschen zur fahnenflucht überreden usw. - sozusagen von unten noch so wirken, dass ein baldiges ende voraussehbar wird . .
@kiki1962Menschen zur Fahnenflucht überreden ?
Das ist laut § 26 Anstiftung StGB
Zitat: Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat."
Da die Fahnenfluchgt eine rechtswidrige Tat ist und mit bis zu 5 jahren Haft bestraft wird (§ 16 Fahnenflucht WStG), kann auch die Anstiftung dazu mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft werden.
Auch die Hilfe zur Fahnenflucht ist laut § 27 Beihilfe StGB strafbar.
Zitat:
(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.
(2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.
So etwas auch noch öffentlich zu schreiben vollendet auch noch den Vorsatz.
Ich glaube dir ist nicht mehr zu helfen.