@ifrit786Du musst auch bei der Entscheidung der Gerichte (Deutsche Gerichtsbarkeit, Europäischer Gerichtshof und die Europäische Menschenrechtskonvention) die Geschichte Europas, die maßgeblich durch die Deutschen geprägt worden ist und somit auch maßgeblich durch den Widerstand der Deutschen gegen den kirchlichen Klerus, berücksichtigen. All diese geschichtlichen Hintergründe spielen eine nicht unwesentliche Rolle bei solchen Urteilen, denn diese Geschichte hat zu der heute entsprechenden Gerichtsbarkeit geführt.
Diese Kämpfe mit dem Klerus haben Jahrhunderte gedauert und es hat viel Blut, Schweiß und Tränen gekostet sich vom klerikalen Diktat zu befreien und es will kaum ein Mensch in Europa nochmals von einem religiösen Diktat beherrscht werden.
Das Christentum ist quasi gefügig gemacht- und in seine Schranken gewiesen worden und nun will natürlich niemand mehr einen erneuten Kampf mit einer dominaten Religion herbeiführen.
Von daher ist es natürlich vollkommen richtig wenn man sich auf das Neutralitätsgebot stützt um den Anfängen zu wehren. Der Zwang zur neutralen Bekundung aller Staatsdiener ist selbstverständlich weitaus höher anzusiedeln als das Recht des (staatsdienenden) Individuums auf religiöse Entfaltung. Wie gesagt, in der Freizeit kann jeder Staatsdiener fast machen was er will, außer dass er sich nicht zu verfassungsfeindlichen Bekundungen hinreißen lassen darf denn dies hätte die sofortige Entlassung aus dem Staatsdienst zur Folge