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Kopftuchverbot in Hessen ist rechtens!

3.193 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: CDU, Hessen, Kopftuch ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Kopftuchverbot in Hessen ist rechtens!

02.11.2008 um 12:35
"und wenn nicht, ist dies immer noch ein Christliches Land."

Nein, dies ist kein explizit christliches Land, sondern laut Artikel 20:

"Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat."

Dazu kommt denn auch noch Artikel 4:

"Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich."


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Kopftuchverbot in Hessen ist rechtens!

02.11.2008 um 12:40
algabal
Die Freiheit des Glaubens ist und bleibt auch unverletzlich! Aber wer meint, aus Glaubensgründen sich so kleiden zu müssen dass es das Neutralitätsgebot unterläuft, der muss sich eben auch damit abfinden dass gewisse Berufe für ihn nicht in Frage kommen.


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Kopftuchverbot in Hessen ist rechtens!

02.11.2008 um 12:42
Du meintest doch eben deutschland sei ein freies land!
Daraus entnehme ich, dass man sich hier normalerweise wohlfühlen kann^^
und deutschland eigentlich für alle da ist, ob christ, muslim oder jude^^


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exe ehemaliges Mitglied

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Kopftuchverbot in Hessen ist rechtens!

02.11.2008 um 12:44
Zitat von against_nwoagainst_nwo schrieb:Neutralitätsgebot
gibt es irgendwo so ein gesetz von wegen "Neutralitätsgebot" ? oO

wer bestimmt denn, was neutral ist und was nicht? du? ich? oder die gemeinschaft?


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Kopftuchverbot in Hessen ist rechtens!

02.11.2008 um 12:46
"Aber wer meint, aus Glaubensgründen sich so kleiden zu müssen dass es das Neutralitätsgebot unterläuft, der muss sich eben auch damit abfinden dass gewisse Berufe für ihn nicht in Frage kommen."


Dat gilt dann wohl auch für Kreuzträger, wenn selbiges offen getragen wird.


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Kopftuchverbot in Hessen ist rechtens!

02.11.2008 um 12:47
Das Neutralitätsgebot ist in den Grundfesten eines Staatsdiener gefstigt und der Staatsdiener ist dazu im Dienst verpflichtet.

Näheres bestimme weder ich, du oder irgendein anderer, sondern die gesetzlichen Bestimmungen.


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Kopftuchverbot in Hessen ist rechtens!

02.11.2008 um 12:47
Dat gilt dann wohl auch für Kreuzträger, wenn selbiges offen getragen wird.

Richtig


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Kopftuchverbot in Hessen ist rechtens!

02.11.2008 um 12:48
algabal
Ich kenne keine Beamtinnen die ihr Kreuz offen nach außen hängen haben im Dienst


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exe ehemaliges Mitglied

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Kopftuchverbot in Hessen ist rechtens!

02.11.2008 um 12:53
Zitat von against_nwoagainst_nwo schrieb:Das Neutralitätsgebot ist in den Grundfesten eines Staatsdiener gefstigt und der Staatsdiener ist dazu im Dienst verpflichtet.
gibt es kleidungsgesetze für die lehrer? also bei mir da ziehen sie sich alle so an wie sie wollen.
Zitat von against_nwoagainst_nwo schrieb:Näheres bestimme weder ich, du oder irgendein anderer, sondern die gesetzlichen Bestimmungen.
hier stellt sich die frage, ob die gesetze für die menschen sind, oder die menschen für die gesetze.


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Kopftuchverbot in Hessen ist rechtens!

02.11.2008 um 12:55
gibt es kleidungsgesetze für die lehrer? also bei mir da ziehen sie sich alle so an wie sie wollen.

Es gibt keine Uniformen, wohl aber Richtlinien, nach denen die Lehrer(innen) ihre Kleidung auszuwählen haben!


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Kopftuchverbot in Hessen ist rechtens!

02.11.2008 um 12:57
eXe
Eine Kleidervorschrift gibt es dahingehend, dass ein Lehrer/in keine offenen Religionssymbole an der Kleidung haben darf

Und die Gesetze sind für den Menschen da der Gesetzgeber der Neutralität verpflichtet ist und somit zu keiner Religion bekennen darf.

Was sagt die Bundeszentrale dazu? Schauen wir doch mal:
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beanstandete derweil weder ein Verbot des Kopftuchs für Lehrerinnen im Kanton Genf , noch das (weitergehende) Kopftuchverbot für Studentinnen an staatlichen Universitäten in der Türkei.
1. Religionsfreiheit der Lehrerin und diskriminierungsfreier Zugang zu öffentlichen Ämtern
In der Frage der Zulassung des Kopftuchs steht das Grundrecht der Lehrerin auf Religionsfreiheit (Art. 4 I, II GG) gegenüber der Trennung von Staat und Religion. Die Trägerin sieht im Kopftuch einen Ausdruck ihrer religiösen Überzeugung. Es stellt damit ein Bekenntnis zur freien Religionsausübung dar. Allerdings tritt die Lehrerin als Beamtin, also als Staatsdienerin, in Erscheinung. Grundrechte wie die Religionsfreiheit sind klassischerweise Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Die Lehrerin dagegen ist mit dem Staat funktional verwoben. Die ihre persönliche Lebensführung schützende Religionsfreiheit kann im Kontext der Amtsführung nur in beschränktem Maße berücksichtigt werden, wobei das Maß der Reduktion umstritten ist.

Umfassenden Schutz genießt die muslimische Lehrerin, die an einer öffentlichen Schule unterrichten will, dagegen durch Art. 33 Abs. 3 GG. Die Norm verbietet religiöse Diskriminierungen beim Zugang zu öffentlichen Ämtern; dieser hat unabhängig vom religiösen Bekenntnis zu erfolgen. Die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Religion darf niemandem zum Nachteil gereichen.

2. Rechte der Eltern sowie Schülerinnen und Schüler
Diese Rechte der Lehrerin sind nicht grenzenlos gewährt, sondern kollidieren mit den Grundrechten der Eltern sowie Schülerinnen und Schüler.

Die Religionsfreiheit garantiert im Negativ, keine Religion ausüben zu müssen und von der zwangsweisen Konfrontation mit einem Glauben verschont zu bleiben. Schülerinnen und Schüler unterliegen der Schulpflicht, könnten dem Kopftuch der Lehrerin als religiösem Symbol also nicht ausweichen.

Eltern kommt nach Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG das Erziehungsrecht zu, das auch beinhaltet, über die religiöse Prägung der Erziehung des Kindes zu entscheiden und sie von für schädlich gehaltenen religiösen Einflüssen fernzuhalten.

3. Staatliche Neutralität
Auch die religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates steht auf den ersten Blick im Gegensatz zum Kopftuch der Lehrerin. Der Staat ist Heimstatt aller Bürgerinnen und Bürger und darf sich von Verfassungs wegen nicht mit einer bestimmten Religion identifizieren. Ein solcher Eindruck könnte entstehen, wenn eine Beamtin mit einem religiösen Symbol ausgestattet ihren Dienst versieht.

Der religiös-weltanschaulich neutrale Staat darf sich aber auch nicht einseitig gegen eine bestimmte Religion wenden. Ausschließlich das Kopftuch zu verbieten, erscheint somit auch problematisch.

Dabei sind sehr verschiedene Ausgestaltungen der Neutralität denkbar: von der strikten Trennung zwischen Staat und Religion bis hin zur offenen Neutralität, die auch innerhalb der Sphäre des Staates Raum für die unterschiedlichen Religionen der Bürgerinnen und Bürger lässt.

Das Grundgesetz wurde bisher im Sinne eines „religionsfreundlichen“ Verständnisses der Neutralität und als Absage an den Laizismus, wie er in Frankreich praktiziert wird, interpretiert. Staat und Religionsgemeinschaften sind sich demnach wechselseitig zugewandt, wovon etwa der Religionsunterricht an öffentlichen Schulen (Art. 7 Abs. 3 GG) oder der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften (Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 5 und 6 WRV) zeugen.

Freilich war das mit einer Offenheit des Staates für den Glauben der Bürgerinnen und Bürger verbundene Konfliktpotential auch geringer, solange noch über 90 % der Bevölkerung in Deutschland einer der christlichen Glaubensgemeinschaften angehörten. Die forcierte religiöse Pluralität in Deutschland könnte dagegen auch zu einem veränderten Neutralitätsverständnis führen.

4. Symbolische Mehrdeutigkeit des Kopftuchs
Besondere verfassungsrechtliche Probleme wirft die symbolische Mehrdeutigkeit des Kopftuchs auf. Das Kopftuch steht auch für einen politischen Islamismus, dem freie, demokratische Wahlen, Grundrechte, die Trennung von Staat und Kirche und die Gleichberechtigung aller Religionen fremd ist und der mit dem Grundgesetz nicht konform geht. Das Kopftuch gerät so in den Dunstkreis verfassungsfeindlicher Symbole. Eine "wehrhafte Demokratie" darf möglicherweise von seinen Staatsdienern erwarten, auf ein "missverständliches" Kleidungsstück zu verzichten. Andererseits könnte sich eine solche Kollektivhaftung aller Kopftuchträgerinnen als unverhältnismäßig darstellen und nur die individuelle Motivation zum Tragen des Kopftuches entscheidend sein.

Ähnliche Fragen wirft die vielseitige Deutungsmöglichkeit des Kopftuchs im Hinblick auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf. Ein fundamentalistischer Islam billigt den Geschlechtern nicht die gleichen Teilhabechancen zu und beharrt auf einer klassischen Rollenverteilung. Das Kopftuch soll diese Überzeugungen dann sichtbar zum Ausdruck bringen. Art. 3 Abs. 2 GG dagegen verpflichtet den Staat auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau.



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Kopftuchverbot in Hessen ist rechtens!

02.11.2008 um 12:57
wer bestimmt diese "richtlinien" ?


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Kopftuchverbot in Hessen ist rechtens!

02.11.2008 um 12:59
eXe
Der Staat hat sich im Laufe seiner Entwicklung entschlossen, ein religiös neutraler Staat zu sein und musste dann auch entsprechende Vorschriften ausarbeiten um die Neutralität zu gewährleisten. Darüber sollten die Msulime froh sein denn sonst sähe es für sie hier in Deutschland nicht so toll aus


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Kopftuchverbot in Hessen ist rechtens!

02.11.2008 um 13:00
Zitat von against_nwoagainst_nwo schrieb:Darüber sollten die Msulime froh sein denn sonst sähe es für sie hier in Deutschland nicht so toll aus
Genau , man denke an die juden im 3. reich


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Kopftuchverbot in Hessen ist rechtens!

02.11.2008 um 13:02
"Genau , man denke an die juden im 3. reich"

Das ist nicht nur unpassend, sondern auch mehr als geschmacklos.


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02.11.2008 um 13:03
wieso das?


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Kopftuchverbot in Hessen ist rechtens!

02.11.2008 um 13:05
ferdi
Das war ja wohl mal wieder unpassend und auch du weißt genau, dass die Repressalien gegen die Juden im 3. Reich weniger aus religiösen Motiven stattfanden.


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Kopftuchverbot in Hessen ist rechtens!

02.11.2008 um 13:09
Zitat von against_nwoagainst_nwo schrieb:Der Staat hat sich im Laufe seiner Entwicklung entschlossen, ein religiös neutraler Staat zu sein und musste dann auch entsprechende Vorschriften ausarbeiten um die Neutralität zu gewährleisten. Darüber sollten die Msulime froh sein denn sonst sähe es für sie hier in Deutschland nicht so toll aus
wieso gehst du denn davon aus, dass das kopftuch den staat religiös beeinflussen kann? :)

gemeinschaft bildet neutralität. und in deutschland gibts multi kult. ich bezweifle sehr stark, dass die frauen die kopftuch tragen, die macht dazu haben, deutschlands gesetze zu ändern :D


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Kopftuchverbot in Hessen ist rechtens!

02.11.2008 um 13:11
eXe
Weil Staatsdiener den Staat und seine Werte repräsentieren und deshalb gezwungen sind, sein Neutralitätsgebot nach außen zu verkörpern.


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