Kopftuchverbot in Hessen ist rechtens!
28.10.2008 um 15:59
Den meisten Mädchen aus streng muslimischen Familien, die ich kennengelernt habe, wird das Kopftuch ab einem bestimmten Alter schon von den Eltern aufgedrängt. Nicht nur von der Mutter, übrigens.
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Schreibt der Koran das Kopftuch vor?
Die religiöse Debatte
Claudia Knieps
Im Koran äußern sich genau drei Verse über die Kleidung der Frau, die zugleich das Verhältnis von Mann und Frau festlegen. Sie beinhalten keine konkrete Beschreibung und werden sehr unterschiedlich interpretiert. Verschiedene islamische Strömungen kommen daher zu unterschiedlichen Auslegungen, so z.B., ob die Verhüllung des Gesichtes vorgeschrieben sei oder ob das Gesicht und die Hände der Frau sichtbar sein dürfen. Andere islamische Strömungen, wie beispielsweise die Aleviten, kennen generell kein aus dem Koran abgeleitetes Gebot, ein Kopftuch zu tragen. Trotz dieser wenigen Stellen und des offensichtlichen Disputs darüber, wie sie zu interpretieren seien, wird immer wieder explizit der Koran von denjenigen islamischen Strömungen und Interessensgruppen als Referenz angegeben, die für das Tragen eines Kopftuches plädieren.
Islamische Strömungen und Rechtslehren
Der Koran, die nach Auffassung der Muslime offenbarte Schrift, ist der Kern der Lehre der verschiedenen islamischen Schulen und Strömungen, aber nicht die einzige Quelle, auf deren Grundlage die islamische Pflichtenlehre entwickelt wurde. Die Sunna, der Brauch des Propheten Muhammad, von seinen Gefährten überliefert, ist für die islamischen Gelehrten ein wichtiger Schlüssel zum Verständnis der Inhalte des Koran. Die Gelehrten der Rechtsschulen finden zu einer Übereinstimmung (Ijma’) in einem im Koran nicht geklärten Sachverhalt.
Würden wir heute die islamischen Schulen und Strömungen auf einer Skala betrachten, so fänden wir auf der einen Seite die islamistischen Strömungen, die explizit keiner Schule angehören und sich in ihrer eingeschränkten Deutung auf eine Auswahl aus Koran und Sunna als Vorbild für das Leben der Muslime beziehen. Dazu zählen etwa die Muslimbrüder und die salafitische Strömung. Ihrer Ansicht nach soll die Lebensführung der Muslime ein genaues Abbild der "Texte" aus Koran und Sunna sein. Die Wahhabiten erkennen die hanbalitische Traditionen weitestgehend an. Darauf folgen die Traditionalisten, auf deren rechtliche Ausarbeitungen sich die Islamisten teilweise stützen. So gibt es Gemeinsamkeiten. Hier sind die Schulen der Schafiiten, Hanafiten, Hanbaliten und Malikiten zu nennen, die eine regionale Verbreitung haben. International missionieren intensiv durch verschiedene NGOs vor allem die islamistischen, an den Muslimbrüdern orientierten, Gruppierungen und Wahhabiten, die nur eine Minderheit der Muslime darstellen.Auf der anderen Seite der Skala befinden sich die Vertreter einer historischen und symbolischen Lesart des Koran. Entgegen einer wörtlichen Lesart wird die Entwicklung der Offenbarung und eine Anpassung an sich verändernde Gegebenheiten wie Zeit und Ort gesehen. Auch frühere Rechtsgelehrte hätten die regionalen Gegebenheiten in Betracht gezogen. Der Koran wird also als ein "offener" Text verstanden, der die Möglichkeit lässt, sich an den Wechsel der Zeit anzupassen.
In unserer durch Aufklärung und Säkularisierung geprägten Individualgesellschaft gehen Muslime hinsichtlich ihrer Kleidung unterschiedlich mit ihrer Religion um. Ein Teil der muslimischen Frauen trägt das Kopftuch oder die islamische Kleidung, manche auch nur zu bestimmten Gelegenheiten. Ganz anders ist dies bei den muslimischen Männern, von denen nur eine verschwindend kleine Gruppe islamische Kleidung trägt. Daher werden sie auch nicht in der Öffentlichkeit thematisiert. Nur 27 Prozent der türkischstämmigen Menschen in Deutschland waren bei einer Befragung durch das Zentrum für Türkeistudien im Jahr 2001 der Ansicht, muslimische Frauen sollten in der Öffentlichkeit ein Kopftuch tragen. Die islamische Kleidung der Frau nur unter das Thema des Kopftuchs als Kleidung zu fassen, trifft nicht den Sachverhalt. Die islamische Kleidung im Alltag heute drückt äußerlich eine auf islamistische Strömungen zurückgehende Art und Weise aus, sich zur Umwelt in Beziehung zu setzen, vor allem im Verhältnis von Mann und Frau - und zwar entgegen der Mode, die gerade auf Reize setzt. Bei der kultischen Ausübung der Religion, wie im Gebet, sei es zu Hause oder in der Moschee, und bei der Pilgerfahrt habe die Frau ihre Blöße zu verhüllen, im Allgemeinen bis auf Gesicht und Hände. Dies ist die seit der Klassik tradierte und von Traditionalisten und Islamisten geteilte Auffassung.
Verbände wie der ZMD und der Islamrat verbinden mit ihrer geschlossenen Koranauslegung hinsichtlich des Kopftuches zentral die Frage der Integration und lancieren ihre Positionen als die des wahren Islams in die öffentlichen Medien. Ein Teil der muslimischen Gläubigen ist durch verschiedene Dachverbände wie die DITIB, die den größten Verband und Vertreter von Trennung von Staat und Religion, wie in der Türkei, darstellt, den ZMD mit den den Muslimbrüdern zugerechneten Organisationen, und den Islamrat mit Milli Görüs, vertreten. Daneben existiert noch der VIKZ, der sich aus der Öffentlichkeit zurückgezogen hat. Das religiöse Individuum ist aber nicht eindeutig einem dieser Verbände zuzuordnen, da z.B. die DITIB, die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion, als zumindest in Abhängigkeit zum türkischen Staat stehende Organisation hauptsächlich für türkische Muslime interessant ist. Tatsächlich kann nämlich keine dieser Organisationen, egal wie dezidiert sie ihren Anspruch formulieret, die Muslime in Deutschland zu repräsentieren - wie etwa der ZMD, der als Zentralrat bereits durch die Namensgebung auf das jüdische Pendant anspielt, ohne jedoch wie dieser als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt zu sein -, behaupten, die Muslime in Deutschland in Gänze zu vertreten. Die Öffentlichkeit interessiert jedoch gerade die Anbindung des Indiviuums an die Verbände und vice versa die Frage, welchen Einfluss diese Verbände auf die Meinungsbildung des Indiviuums haben. Es besteht Klärungsbedarf in der Frage, wie sich das Verhältnis von Islam und säkularem Staat gestaltet und welche Stellung der Frau im Islam aus der Sicht dieser Verbände zukommt .
Konzentriert hat sich dies in der Auseinandersetzung um die richtige Auslegung des Koran vor Gericht, im Streit um die Einstellung muslimischer Lehrerinnen mit Kopftuch in den staatlichen Schulen. Die Religionsausübung der Individuen und die Interessen der Dachverbände griffen hier ineinander. Warum war für die islamischen Verbände in Deutschland die Äußerung des Großmufti der Azhar, Sheikh al-Tantawi, wenn der französische Staat ein Gesetz erlasse, das keine religiösen Zeichen in der Schule gestattet, gebe es dafür eine islamische rechtliche Regelung, die es den muslimischen Mädchen erlaube, ohne Kopftuch in die Schule zu gehen, keine hier anwendbare Lösung? Warum wird gerade von Seiten einiger muslimischer Verbände in Deutschland erheblich gegen solche, aus den Reihen der Gelehrten stammende, Aussagen agitiert, wenn sich im Gegenzug ein Verband wie die DITIB dahingehend äußert, jegliche Entscheidung des deutschen Staates bezüglich eines Kopftuchverbots zu akzeptieren?
Das so genannte Kopftuchgebot
Manche Mädchen oder Frauen im Umfeld von Moscheen nennen als Grund für das Tragen des Kopftuchs, sie würden in die Hölle kommen; andere "punkten für das Paradies" und kritisieren die muslimischen Frauen, die selbst mit Kopftuch zu aufreizend gekleidet seien. Sie wollen durch das Vorbild überzeugen. Diese Aussage fußt auf der klassischen, islamischen Sündenlehre bzw. Pflichtenlehre. Das Handeln im Diesseits, so es als Pflicht verstanden wird, hat eine dem entsprechende Konsequenz im Jenseits, bei der Unterlassung einer Pflicht etwa eine Höllenstrafe, bei der Befolgung einer Pflicht das Paradies. Auch auf der Internetseite islam.de (ZMD) wird unter der Rubrik FAQ ein "Missachten der islamischen Kleidervorschriften" als "haram" (verboten) bewertet.
Einige Frauen führen an, das Kopftuch zu tragen, um sich vor den Blicken von Männern, die die Frau als ein Objekt betrachteten, zu schützen. Diese Inhalte haben einen Bezug zu Vers 24,31 im Koran. Gerade in islamistischen Schriften seit den vierziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts ist in der Auseinandersetzung mit der westlichen Gesellschaftsform dieser Gedanke ausgearbeitet worden. Muhammad sei von Gott ein soziales System offenbart worden, das die Frauen befreit und emanzipiert habe. Insofern wird die islamische Kleidung der Frau als ein Zeichen von Emanzipation betrachtet. Darunter ist zu verstehen, dass das Befolgen der islamischen Regeln die Gesellschaft vor Unruhe (fitna) bewahre, die vor allem durch die Reize der Frau ausgelöst werden, und schafft nach diesem Verständnis das positive Ergebnis einer stabilen Gesellschaft, so der pakistanische Islamist Maududi. Er ist ein Verfechter der Vollverschleierung der Frau und gegen ihre Berufstätigkeit. Wie aber eine solche Interpretation des Begriffs "Emanzipation" mit der eines westlich geprägten Landes wie Deutschland konform gehen kann, bleibt fraglich, v.a., weil als Grundannahme zu akzeptieren wäre, dass jede einzelne Frau hier reduziert und verobjektiviert wird auf ein Wesen, "das Reize auslöst". Für ein islamisches Land, in dem das Tragen des Schleiers der Frau erst ermöglicht, beispielsweise, ein Studium aufzunehmen, mag man dies sicherlich anders sehen können, aber auch nur, weil man es hier teilweise mit undemokratischen Staatsformen zu tun hat und der Anspruch an die Möglichkeiten von "Emanzipation" natürlich wesentlich niedriger angesetzt werden muss.
Islamische Kleidung und Geschlechtertrennung im Koran
Die wenigen Verse, von denen sich einer nur auf die Frauen Muhammads bezieht (33,53), ein zweiter auf diese und die muslimischen Frauen (33,59) und ein dritter auf die muslimischen Frauen und Männer (24,30-31), wurden in den Jahren 626 bis 627, als Muhammad bereits als politischer Führer in Medina lebte, verkündet. In Vers 33,53, der als Grundlage für die Geschlechtertrennung in der islamischen Religionsgemeinschaft anzusehen ist, wird bestimmt, die gläubigen Männer sollten nicht direkten Zutritt zu den Frauen des Propheten haben, sondern sie sollten nur noch mit ihnen sprechen, indem sie von ihnen durch einen Hijab, einen Vorhang, getrennt sind. Heute bezeichnet der Hijab alles, was die Blicke auf etwas fernhält - somit auch die weite, islamische Kleidung, die die Blicke auf weibliche Reize abhält. Vers 33,59 fordert die Frauen des Propheten und die gläubigen Frauen auf, sich mit einem Jilbab, Ausgangsgewand, zu bekleiden, um sich von den anderen zu unterscheiden und deutlich erkennbar zu sein. Der Hintergrund war, dass die Frauen abends beim Ausgang angesprochen worden waren. Verse 24,30-31 richten sich an die gläubigen Frauen und Männer und bestimmen ihr Verhältnis zueinander. Die Männer und Frauen sollen ihre Blicke senken, und die Frauen sollen ihren Schal über die Brust ziehen. In den Versen wird nicht erwähnt, die Frau habe sich das Haar zu bedecken oder etwa das Gesicht zu verhüllen. In dieser Sure wird festgelegt, dass die Frau im Kreis der Männer ihrer Verwandtschaft, die sie nicht ehelichen darf (Mahram), ihre Blöße zeigen darf, was von den Rechtsgelehrten in klassischer Zeit, also etwa zweihundert Jahre nach den Lebzeiten Muhammads, als die Haare verstanden wurde..
Fereshta Ludin, ob gewollt oder nicht das Zugpferd für die islamischen Verbände in Deutschland, hatte geäußert, sie bedecke mit dem Kopftuch ihre Blöße (Aura), ihre Haare. Der Begriff der Blöße der muslimischen Frau und der des muslimischen Mannes wurde in der Interpretation der Verse 24,31 von den Rechtsgelehrten in einem Konsens ausgearbeitet, den auch die Islamisten teilen. Die Blöße der Frau sei ihr ganzer Körper außer ihrem Gesicht und den Händen. Doch nehmen manche einen strikteren Standpunkt ein, wonach die Frau auch ihr Gesicht und ihre Hände zu verhüllen habe (Maududi, Ibn Baz). In extremen früheren Standpunkten gehörten die Stimme der Frau, ihre Bewegungen und die Geräusche, die ihre Füße beim Gehen verursachen, mit zur Blöße. Yusuf Qaradawi, ein Islamist, betont allerdings, die Stimme der Frau zähle nicht zu ihrer Blöße. Der Beginn der Pubertät ist der Zeitpunkt, an dem die Mädchen die islamische Kleidung tragen sollen. Tatsächlich tragen heute vereinzelt sehr viel jüngere Mädchen schon das Kopftuch. Der Vertreter des ZMD, Nadeem Elyas, sieht diesen Koranvers 24,31 als die Belegstelle für das Kopftuchgebot an. Er übersetzt den Begriff "Khumur" mit "Kopftücher". Diese Übersetzung ist bereits eine Interpretation. In den deutschen Koranübersetzungen wird der Begriff mit "Schleier" (Rückert, Henning, Khoury) bzw. "Schal" (Paret) übersetzt, der über den Kleiderausschnitt gezogen werden soll. Dieser unklare Begriff führte auch zu den Disputen unter den klassischen Rechtsgelehrten, wie der Begriff zu interpretieren sei.
Der Frauenbewegung ging es darum, die Geschlechtertrennung aufzuheben. Die Kleidung ist in dieser Hinsicht von Frauenrechtlerinnen als zweitrangige Frage betrachtet worden, weil der eingeschränkte Lebensraum der Frau als das grundlegende Problem gesehen wird. Allerdings bezieht Nawal as-Saadawi, eine ägyptische Frauenrechtlerin, die gerade immer wieder die brennenden, grundlegenden Probleme für die Frauen in der arabischen und in der islamischen Welt im Unterschied zur westlichen Welt betont hat, einen klaren Standpunkt. Für sie äußert sich die Essenz des Islam nicht in der äußerlichen Kleidung. Das entspricht dem Verständnis von Religion in einer säkularen Gesellschaft. Sayid Qimni, ein ägyptischer Publizist und Autor, hält die religiösen Tabus, die aus einer frühen Zeit stammten, jetzt, da die Frauen bereits moderne Berufe ergreifen, für überlebt. In Saudi-Arabien legte die Geschäftsfrau Lubna Olayan, Anfang des Jahres bei einer Konferenz des Jedda Economic Forum das Kopftuch ab. Die öffentliche Antwort vom saudi-arabischen Großmufti Scheich Abdalaziz al-Sheikh monierte bald den Umgang von Männern und Frauen auf der Konferenz und betonte, das Tragen des Kopftuches sei eine Anweisung Allahs. Diese Geschäftsfrau hat eine wirtschaftlich, und somit sozial gesicherte Position und dazu öffentliche Rückendeckung. Die islamische Geistlichkeit mag ultrakonservative Standpunkte vertreten, doch ist die Frage, wie weitreichend ihre Bindung an die Gläubigen ist.
Der ZMD und der Islamrat beziehen sich in ihren Websitetexten zu diesem Thema auf die erwähnten Koranverse, vor allem Vers 24,31, und die Pflichtenlehre. Es sei eine Pflicht (wagib) für die Muslimin, sich in dieser Art zu kleiden, auch wenn nicht alle dieser Pflicht nachkämren (ZMD). Die Milli Görüs-Website äußert sich zur Blöße der Frau, das Gesicht und die Hände der Frau dürften sichtbar sein. Die Blöße des Mannes reiche vom Bauchnabel bis unter das Knie. Das entspricht dem Konsens der Rechtsschulen, den auch die Islamisten teilen, und basiert auf einer "geschlossenen" Lesart des Koran. Die Definition, wie sich die Frau zu bedecken habe, wurde von den Rechtsgelehrten in klassischer Zeit, etwa zweihundert Jahre nach Muhammads Tod, in einem Konsens festgelegt. Sie gingen davon aus, dass eine solche Bedeckung zu Muhammads Zeit üblich war. Denn der Koran sagt in den erwähnten Versen nichts Genaues aus. Das ist auch der Grund, weshalb Islamisten, die sich sonst nur auf Koran und Sunna beziehen, in diesem Fall auf den Konsens der Rechtsgelehrten verweisen. Daher ergibt sich oft die Schwierigkeit, Traditionalisten und Islamisten in dieser Frage zu unterscheiden.
Als Hardliner tritt Nadeem Elyas im innerislamischen Spektrum hervor, wenn er von der angeblichen "Umstrittenheit bezüglich der Kopfbedeckung" im Koran spricht und den heute noch viel zitierten Ägypter Qasim Amin, der Anfang des Zwanzigsten Jahrhunderts für die Aufhebung der Geschlechtertrennung, die Bildung der Frau und einen sozialen Umgang von Frauen und Männern eintrat, als "einen Gegner für jede Ausdrucksweise von Religiosität und Frömmigkeit" bezeichnet. Dessen Haltung zum Kopftuch entbehre jeder religiösen Autorität. Wenn auch der ägyptische Großmufti Tantawi, der in der Frage des Kopftuches auch das Verhältnis von Religion und Staat in die Erwägung mit einbezieht, eine liberale Position vertritt und keine religiöse Autorität für Nadeem Elyas sein kann, wer ist es dann? Einzelne, dem ZMD durch Gremien verbundene Personen sind Mitglieder im ECFR. Auch die Milli Görüs ist diesem Rat beigetreten, wie Werner Schiffauer bei der Anhörung vor dem Innenausschuss des Bundestages im September 2004 mitteilte. Der ägyptische, in Qatar lebende Scheich Yusuf Qaradawi, ein in den Medien aktiver Islamist, ist Vorsitzender dieses Rates, zu dem auf islam.de, dem Internet-Projekt des ZMD, ein Link besteht und auf den in den Antworten zu den FAQ häufiger Bezug genommen wird. Im Qaradawi-Buch "Erlaubtes und Verbotenes im Islam", S. 139 f., heißt es zur Blöße der Frau: "Nach der Auslegung, die wir vorzogen, ist die Aura der Frau für Nicht-mahram Männer und nichtmuslimische Frauen der gesamte Körper, mit Ausnahme von Gesicht und Händen."
Der ECFR führt an, die Sittsamkeit und die Verschleierung der Frau, d.h. die Bedeckung des Kopfes, seien Pflicht für die Muslimin, um sich von der Nicht-Muslimin und der nicht-frommen Frau zu unterscheiden. Auch befürwortet der Rat die Teilnahme von muslimischen Frauen an der missionarischen Arbeit, die sich an Muslime und andere richtet. Qaradawi vertrat in seinem Buch "Erlaubtes und Verbotenes im Islam" die Position, die Muslimin habe ihre Blöße auch vor der Nicht-Muslimin zu bedecken. Der Zweck ist eine soziale Differenzierung und ein Hervorheben, sich vom nicht-muslimischen Gesellschaftsmodell abzuwenden. Der ECFR räumt einer Konvertitin eine Kulanzphase ein, in der Erwartung, dass sie das Kopftuch tragen wird. Für Islamisten ist die Abgrenzung vom westlichen Gesellschaftsmodell Kern ihrer Lehre. Dass die Frau islamische Kleidung trägt und sich so unterscheidet, gehört zu diesem islamistischen Modell wesentlich dazu. Für den Mann gilt – abgesehen von strikten islamistischen Modellen – der Anzug als die angemessene Kleidung.
Eines fällt auf: Im Disput wird um das Kopftuch so heftig gestritten, als sei es die sechste Säule des Islam. Tatsächlich ist die Meinung, die Kopftuchpflicht gehe eindeutig aus dem Koran hervor, nur eine unter mehreren Auslegungen im innerislamischen Spektrum. Vom Gros der Muslime in Deutschland wird sie nicht geteilt. Eine offene Lesart des Koran könnte bedeuten: Die Religion ist für den Menschen da. Eine geschlossene Lesart könnte bedeuten: Der Mensch ist dazu da, die Regeln zu befolgen, egal in welcher Zeit und an welchem Ort er lebt. Wem nützt sie dann? Versuchen die Islamisten in ihren unauffälligen Anzügen ihren Einfluss in unserer Gesellschaft zum Schaden der Frauen zu erweitern?
15. Februar 2005