@insideman insideman schrieb:Zeig mal Statistiken oder so etwas dazu
- Anklage wegen Totschlags statt Mordes gegen eine gebürtigen Türken, der seine Frau niedergestochen hatte. Das österreichische Gericht billigte ihm wegen seiner kulturellen Herkunft eine "allgemein begreifliche, heftige Gemütsbewegung" zu.
- Ex-Verfassungsrichter Winfried Hassemer fordert, den kulturellen und sozialen Kontext der Täter bei Ehrenmorden mildernd zu berücksichtigen.
- Sechs Jahre lang zahlte eine in Nürnberg wohnende Türkin, die von 1998 bis 2004 von Arbeitslosengeld und -hilfe lebte, 49.000 Euro an ihre Verwandten in der Türkei.
Die Bundesagentur für Arbeit verlangte Teile des Geldes – 31.000 Euro – von der früheren Grundig-Mitarbeiterin zurück.
Das Gericht entschied: Das sei als »kulturelle Besonderheit« der Türken zu »respektieren« und voll in Ordnung.
- Ein Gericht in Frankfurt im Jahr 1986. Verhandelt wurde der Fall des 41-jährigen Abdelsalam Ben A., der im Vorjahr seine zwölfjährige Tochter Malika im Frankfurter Stadtwald durch drei Messerstiche tötete.
Am 4. August 1985, nachdem seine Tochter eine gemeinsame Rückkehr nach Marokko ausgeschlossen hatte, holte der Vater die vor ihm flüchtende Tochter ein, verschleppte sie in ein Waldstück und erstach sie.
Doch die Staatsanwältin verzichtete darauf, auf Mord zu plädieren. Stattdessen erklärte die zuständige Richterin in der Urteilsverkündung, sie habe "die kulturelle Herkunft des Angeklagten ausdrücklich einbezogen".
- Der Libanese Ahmed M. vergewaltigte seine Frau, würgte und prügelte sie, schlug regelmäßig seine sieben Kinder und fand das alles "ganz normal", wie er während der Gerichtsverhandlung zu Protokoll gab. Das Urteil des Landgerichts: ein Jahr Strafe wegen Körperverletzung und Nötigung, ausgesetzt zur Bewährung. Der Richter betonte in der Begründung damals, man müsse schließlich den "kulturellen Hintergrund" strafmildernd berücksichtigen.
- 2005 sorgte in Wuppertal der Fall von Ziya D. für Aufruhr. Er hatte nicht verkraftet, dass sein Frau vor seiner Gewalttätigkeit in ein Frauenhaus geflüchtet war. In einem Anfall von Eifersucht hatte er sie mit mehreren Pistolenschüssen getötet. Im anschließenden Prozess plädierte der psychiatrische Sachverständige darauf, bei der Abwägung des Strafmaßes die "kulturbedingt niedrigere Hemmschwelle Frauen gegenüber als normale Mitteleuropäer" zu berücksichtigen.
- Der kurdische Angeklagte hatte am 6. Mai 2003 seine Schwägerin zunächst erstochen und ihr anschließend mit einem Küchenmesser den Kopf abgetrennt.
Und doch verurteilte das Gericht den Mann nicht wegen Mordes. Als strafmildernd werteten die Richter den "ethno-kulturellen Hintergrund" des Mannes.