Larry08 schrieb:Schlechter Vergleich da man bei Zigaretten ganz genau weiß, welche Stoffe für die gesundheitlichen Folgen verantwortlich sind.
Und das weiß man bei radioaktiven Stoffen nicht?
Ich dachte immer seit Wilhelm Conrad Röntgen, Antoine Henri Becquerel und Marie Curie vor über hundert Jahren den Nobelpreis für Physik bekommen haben, wäre man schon etwas weiter in der Atomphysik und hat die Gefahren der Radioaktivität schon etwas besser erforscht.
Larry08 schrieb:Klar doch, weil es in den Ländern ja keine anderen Faktoren gibt als AKWs.^^
Es geht mir nicht um irgendwelche krebsauslösenden Faktoren, sondern darum das in Ländern in denen AKWs stehen das Krebsrisiko ansteigt. Das ist eigentlich auch nichts neues und schon länger bekannt.
"Ionisierende Strahlung kann Krebs und Leukämien auslösen."
"Wird eine schwangere Frau einer Bestrahlung ausgesetzt, dann kann es bei dem ungeborenen Kind zu Fehlbildungen und Entwicklungsstörungen kommen. Zudem besteht für das Kind ein erhöhtes Risiko, an Krebs oder Leukämie zu erkranken."
"Für das strahlenbedingte Leukämie- und Krebsrisiko gibt es keine Schwellendosis. Auch niedrige Dosen können die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Krebs oder Leukämien bei bestrahlten Personen erhöhen. Mit zunehmender Dosis erhöht sich das Erkrankungsrisiko."
"Kinder und Jugendliche sind in empfindlicher als Erwachsene."
Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz
http://www.bfs.deLarry08 schrieb:Gut, sagen wir irgendwann kann irgendetwas gemessen werden, was vom AKW emittiert wird und für die Erkrankungen ursächlich ist.
Nicht irgendwann sondern schon immer verstrahlen die AKW die Umwelt.
§ 47 der Strahlenschutzverordnung
Begrenzung der Ableitung radioaktiver Stoffe
(1) Für die Planung, die Errichtung, den Betrieb, die Stilllegung, den sicheren Einschluss und den Abbau von Anlagen oder Einrichtungen gelten folgende Grenzwerte der durch Ableitungen radioaktiver Stoffe mit Luft oder Wasser aus diesen Anlagen oder Einrichtungen jeweils bedingten Strahlenexposition von Einzelpersonen der Bevölkerung im Kalenderjahr:
1. Effektive Dosis 0,3 Millisievert
2. Organdosis für Keimdrüsen, Gebärmutter, Knochenmark (rot) 0,3 Millisievert
3. Organdosis für Dickdarm, Lunge, Magen, Blase, Brust, Leber, Speiseröhre, Schilddrüse, andere Organe oder Gewebe gemäß Anlage VI Teil C Nr. 2 Fußnote 1, soweit nicht unter Nr. 2 genannt 0,9 Millisievert
4. Organdosis für Knochenoberfläche, Haut. Es ist dafür zu sorgen, daß radioaktive Stoffe nicht unkontrolliert in die Umwelt abgeleitet werden. 1,8 Millisievert
Diese gesetzlich festgelegten Emissionen mögen für einen Erwachsenen unschädlich sein, aber wie bereits vom Bundesamt für Strahlenschutz zitiert:
"Kinder und Jugendliche sind in empfindlicher als Erwachsene."
Larry08 schrieb:Was dann?
Also in der Nähe von Schulen darf man zum Schutz der Kinder nur noch Tempo 30 fahren. Warum schützen wir also nicht unsere Kinder, indem wir die erlaubten Emissionen der AKW senken?
Nach dem Unfalltot ist Krebs die zweithöchste Ursache an denen unsere Kinder sterben.