Ein Jahr danach: Der Karikaturenstreit
29.10.2020 um 00:50taren schrieb:Ich zitiere nochmal, zu den Grundrechten gehört allerdings auch die Religionsfreiheit, es ist also eine Errungenschaft der Moderne das Menschen Glauben dürfen. Das du eine Religion also als Aberglauben bezeichnest ist keine Verteidigung der Grundrechte, sondern genau das GegenteilFalsch, jeder darf glauben was er will. Nun ist eine Religion oder ihr Inhalt, eben glauben, kein Fakt.. Und da unterscheidet sich nix vom Aberglauben.
Ob Allah, Zeus, oder das fliegende Spaghettimonster alles bis auf weiteres Fiktion.
Inwiefern schränke ich die Religionsfreiheit ein wenn ich das als Aberglaube bezeichne.
Jedes allmächtiges Wesen kann sich gerne bei mir melden.
Btw wenn du weißt welche Religion "wahr" ist nur zu... Da warten alle drauf.