@geraldo:es ist glaube ich,vergebene Liebesmüh, dem User yy den Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht erklären zu wollen.
@yy:Daß Du mal "Knauer´s Hausjurist" quer gelesen hast und mühsam in der Lage bist, jetzt via copy&paste halb- bis mißverstandene "Weisheiten" abzusondern, qualifiziert Dich noch nicht dazu, juristische Sachverhalte zu beurteilen. Du hast ,wie Dein Geschreibsel zeigt, keinerlei Ahnung von der Materie und postest ,mit Verlaub gesagt, den größten Stuß,den ich seit langem gelesen habe. (Und das will hier schon was heißen). Geraldo,mit dem ich ja sonst selten einer Meinung bin
;), hat es Dir ja schon ausführlich en detail aufgezeigt, so daß ich mir Wiederholungen. sparen kann.Aber wenn Du schon was zu sagen hast,dann bitte mit eigenen Worten und verschone uns künftig mit seitenlangem copy&paste-Geschwurbel.
@derDULoriginalAuch da hat Geraldo Recht. Das Mädel und seine Familie sind nicht die Kläger.Ankläger ist im Strafverfahren immer dieStaatsanwaltschaft des betreffenden Staates.Das Mädel könnte allenfalls (falls es dies im türkischen Recht gibt???) als Nebenklägerin auftreten, um im Gefolge des Strafprozesses zivilrechtliche Schadenersatzansprüche durchzusetzen.