Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen
27.09.2007 um 21:00Nur mal was zum Thema lange Verfahrensdauer:
Ich bin gerade in einen Fall involviert,in dem die Berliner Justiz auf August 2008 terminiert hat. So viel zum Thema Justitias Mühlen mahlen langsam.
Das das nicht wünschenswert ist,@geraldo, ist schon klar,aber es ist leider auch hier zu Lande trotz eines hoch organisierten Rechtswesens die Realität.
Und wenn die Sache internationalen Charakter bekommt und entsprechende Rechtshilfeabkommen zum tragen kommen, beschleunigt das ein Verfahren auch nicht gerade, insbesondere wenn Großbritannien mit im Spiel ist.
Um mal kurz das Verfahren für alle zu erklären,die sich darin nicht auskennen:
Da kann ein Richter nicht mal kurz seinen ausländischen Kollegen anrufen und sagen, "Vernimm mal die Zeugin und faxe mir die Aussage rüber", sondern es läuft eine Art Zuständigkeitsbilliard ab.
Also Richter A (Sitz: Kreuzberg oder ne andere Stadt im türkischen Kulturraum ;) ) muß zunächst einen Beschluß zur Vernehmung der
Zeugin erlassen und dann einen Rechtshilfeantrag stellen. Dann geht dieser Antrag über den Gerichtspräsidenten und das zuständige Landesjustizministerium/bzw.regionale Justizverwaltung an das Bundesjustizministerium, von dort (teilweise unter Einschaltung der Botschaften und Außenministerien) an das britische Justizministerium, von dort zur regionalen Justizverwaltung ,dann zum Präsidenten des vernehmenden Gerichtes und dann wird die Sache erst dem dort zuständigen Richter zugewiesen,der nach Beschluß und Ladung die Zeugin dann endlich vernehmen kann.jetzt glaubt aber nicht,daß er nun das vernehmungsprotokoll direkt an den Kollegen in Kreuzberg faxen kann, nein, jetzt muß das Vernehmungsprotokoll den langen mühsamen Weg durch die Institutionen zurück nehmen. Und je offizieller und "höher" die Sache aufgehängt ist,um so mehr sind natürlich auch Abkürzungen des Verfahrens verbaut.
Die Verzögerungen liegen also nicht unbedingt an der Böswilligkeit der britischen oder
türkischen Justiz ,sondern auch in erheblichem Maße am Prozedere des Rechtshilfeverfahrens, das noch nach den Spielregeln des vorletzten Jahrhunderts läuft.
Ich bin gerade in einen Fall involviert,in dem die Berliner Justiz auf August 2008 terminiert hat. So viel zum Thema Justitias Mühlen mahlen langsam.
Das das nicht wünschenswert ist,@geraldo, ist schon klar,aber es ist leider auch hier zu Lande trotz eines hoch organisierten Rechtswesens die Realität.
Und wenn die Sache internationalen Charakter bekommt und entsprechende Rechtshilfeabkommen zum tragen kommen, beschleunigt das ein Verfahren auch nicht gerade, insbesondere wenn Großbritannien mit im Spiel ist.
Um mal kurz das Verfahren für alle zu erklären,die sich darin nicht auskennen:
Da kann ein Richter nicht mal kurz seinen ausländischen Kollegen anrufen und sagen, "Vernimm mal die Zeugin und faxe mir die Aussage rüber", sondern es läuft eine Art Zuständigkeitsbilliard ab.
Also Richter A (Sitz: Kreuzberg oder ne andere Stadt im türkischen Kulturraum ;) ) muß zunächst einen Beschluß zur Vernehmung der
Zeugin erlassen und dann einen Rechtshilfeantrag stellen. Dann geht dieser Antrag über den Gerichtspräsidenten und das zuständige Landesjustizministerium/bzw.regionale Justizverwaltung an das Bundesjustizministerium, von dort (teilweise unter Einschaltung der Botschaften und Außenministerien) an das britische Justizministerium, von dort zur regionalen Justizverwaltung ,dann zum Präsidenten des vernehmenden Gerichtes und dann wird die Sache erst dem dort zuständigen Richter zugewiesen,der nach Beschluß und Ladung die Zeugin dann endlich vernehmen kann.jetzt glaubt aber nicht,daß er nun das vernehmungsprotokoll direkt an den Kollegen in Kreuzberg faxen kann, nein, jetzt muß das Vernehmungsprotokoll den langen mühsamen Weg durch die Institutionen zurück nehmen. Und je offizieller und "höher" die Sache aufgehängt ist,um so mehr sind natürlich auch Abkürzungen des Verfahrens verbaut.
Die Verzögerungen liegen also nicht unbedingt an der Böswilligkeit der britischen oder
türkischen Justiz ,sondern auch in erheblichem Maße am Prozedere des Rechtshilfeverfahrens, das noch nach den Spielregeln des vorletzten Jahrhunderts läuft.