Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen
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Türkei, Menschenrechte, Haft ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen
20.09.2007 um 00:04ist das alles deutsch was er geschrieben hat sieht bisschen nach der rubrik UFOLOGIE aus =)
Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen
20.09.2007 um 04:15@yy:
Du meinst das nicht ernst, was du da vom stapel lässt, ne, nicht? Das ist Recht und Nonsens zusammen frisch aus dem Mixer, was du da loslässt.
Alleine das hier:
"Ein zu Unrecht inhaftierter ist immer gleichzeitig ein Opfer politischer Verfolgung/Haft, weil schließlich der Staat für seine Haft verantwortlich ist."
aber nicht genug des Nonsens - nein, dieser hier:
"verweise auf GG 19 Absatz 4 mit Bezug auf GG 103 Absatz 3."
...wird dann gleich hinterher noch obendrauf gesetzt, als ob das vorhergehende allein nicht schon Blödsinn genug gewesen wär. Kannst du mir bitte alleine diese beispielhaft zitierte Rechtslogik von dir genauer aufschlüsseln?
Ok, du sagst, du bist ' communication proof ', und dass du schreiben kannst. Nun wäre noch gut, wenn du auch 'mind proof' wärst, denn nur schreiben allein bringt nix, wie wir hier sehen - Sinn muss es schon auch machen, und wenn's oben drein noch zutreffen würd, dann machstdu uns alle glücklich :D
Du meinst das nicht ernst, was du da vom stapel lässt, ne, nicht? Das ist Recht und Nonsens zusammen frisch aus dem Mixer, was du da loslässt.
Alleine das hier:
"Ein zu Unrecht inhaftierter ist immer gleichzeitig ein Opfer politischer Verfolgung/Haft, weil schließlich der Staat für seine Haft verantwortlich ist."
aber nicht genug des Nonsens - nein, dieser hier:
"verweise auf GG 19 Absatz 4 mit Bezug auf GG 103 Absatz 3."
...wird dann gleich hinterher noch obendrauf gesetzt, als ob das vorhergehende allein nicht schon Blödsinn genug gewesen wär. Kannst du mir bitte alleine diese beispielhaft zitierte Rechtslogik von dir genauer aufschlüsseln?
Ok, du sagst, du bist ' communication proof ', und dass du schreiben kannst. Nun wäre noch gut, wenn du auch 'mind proof' wärst, denn nur schreiben allein bringt nix, wie wir hier sehen - Sinn muss es schon auch machen, und wenn's oben drein noch zutreffen würd, dann machstdu uns alle glücklich :D
Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen
20.09.2007 um 13:08:) ich denk nicht, dass es meine Aufgabe ist, Dich und alle anderen glücklich zu machen. aber wiederhole, dass vieles klarer wird, wenn Du mal die Convention von Rom durchließt.
Bei Haftverfahren muss eine sogenannte Rechtsprüfung nach eingelegtem Rechtsmittel erfolgen: UNO Menschenrechtskonvention 10.12.1948 - Art. 8-11.
Dies wird garantiert durch GG 19 Absatz 4 und GG 103 und 104.
Wird dies durch die Richter/Staatsanwälte unterlassen, wird gegen internationales Recht fundamental verstoßen.
In meinem Fall hat der erste Senat des Bundesverfassungsgericht Artikel 1- 20 durch unwiederruflichen Beschluss zu gunsten einer nicht rechtsfähigen, ausländischen juristischen Person aufgehoben.
Der Bundesrat hat am 23.07.2007 bestätigt, dass er dieser ausländischen, juristischen Person nicht nach BGB 23 Rechtsfähigkeit durch Beschluss zugestanden hat. Dieser Beschluss wäre jedoch die einzige Möglichkeit gewesen, die Rechtsfähigkeit zu begründen unddie Klage gegen mich zu rechtfertigen.
Eine nicht rechtsfähige Person darf in Deutschland weder einen Zivil- noch einen Strafprozess führen.
Es handelt sich um sogenannten Prozessbetrug - eine Straftat nach StGB 263 - der Versuch ist strafbar - realisiert durch die Verbrecherjustiz Deutschland und gegen internationales Straf- und Zivilrecht - gegen die Convention von Hague Nummer 7 - die bis Heute nicht in Kraft getreten ist.
Prozessbetrug gibt es jedoch in Deutschland nicht, da kein Staatsanwalt der Welt gegen einen Richter/Staatsanwalt einen Prozess eröffnen wird. Es gibt im hinteren Teil des StGB Straftaten, die durch Richter realisiert werden können. Dieser Teil des StGB's wird jedoch nur zur Decoration des StGB's gedruckt. Anwendbar sind diese Vorschriften bei der Gerichtsmafia in Deutschland nicht.
Richter und Staatsanwälte machen in Deutschland keine Fehler, sind unfehlbar und auch noch dazu unkündbar (GG 97 und 98). GG 98 Absatz 5 ist inDeutschland nicht anwendbar, da nach 98 Absatz 1 dazu in der Länderverfassung vorgeschieben sein muss, dass gegen einen Richter/Staatsanwalt Klage erhoben werden darf.
In den letzten 50 Jahren hat sich daher ein Verband von Gerichtsterroristen in den Gerichten Deutschland's niedergelassen, denen alle Rechte der Bundesrepublik Deutschland am Arsch vorbei gehen.
Seit 2002 ist jedoch eine direkte Richteranklage möglich - vor dem internationalen Strafgerichtshof nach GVG 21.
Bei Haftverfahren muss eine sogenannte Rechtsprüfung nach eingelegtem Rechtsmittel erfolgen: UNO Menschenrechtskonvention 10.12.1948 - Art. 8-11.
Dies wird garantiert durch GG 19 Absatz 4 und GG 103 und 104.
Wird dies durch die Richter/Staatsanwälte unterlassen, wird gegen internationales Recht fundamental verstoßen.
In meinem Fall hat der erste Senat des Bundesverfassungsgericht Artikel 1- 20 durch unwiederruflichen Beschluss zu gunsten einer nicht rechtsfähigen, ausländischen juristischen Person aufgehoben.
Der Bundesrat hat am 23.07.2007 bestätigt, dass er dieser ausländischen, juristischen Person nicht nach BGB 23 Rechtsfähigkeit durch Beschluss zugestanden hat. Dieser Beschluss wäre jedoch die einzige Möglichkeit gewesen, die Rechtsfähigkeit zu begründen unddie Klage gegen mich zu rechtfertigen.
Eine nicht rechtsfähige Person darf in Deutschland weder einen Zivil- noch einen Strafprozess führen.
Es handelt sich um sogenannten Prozessbetrug - eine Straftat nach StGB 263 - der Versuch ist strafbar - realisiert durch die Verbrecherjustiz Deutschland und gegen internationales Straf- und Zivilrecht - gegen die Convention von Hague Nummer 7 - die bis Heute nicht in Kraft getreten ist.
Prozessbetrug gibt es jedoch in Deutschland nicht, da kein Staatsanwalt der Welt gegen einen Richter/Staatsanwalt einen Prozess eröffnen wird. Es gibt im hinteren Teil des StGB Straftaten, die durch Richter realisiert werden können. Dieser Teil des StGB's wird jedoch nur zur Decoration des StGB's gedruckt. Anwendbar sind diese Vorschriften bei der Gerichtsmafia in Deutschland nicht.
Richter und Staatsanwälte machen in Deutschland keine Fehler, sind unfehlbar und auch noch dazu unkündbar (GG 97 und 98). GG 98 Absatz 5 ist inDeutschland nicht anwendbar, da nach 98 Absatz 1 dazu in der Länderverfassung vorgeschieben sein muss, dass gegen einen Richter/Staatsanwalt Klage erhoben werden darf.
In den letzten 50 Jahren hat sich daher ein Verband von Gerichtsterroristen in den Gerichten Deutschland's niedergelassen, denen alle Rechte der Bundesrepublik Deutschland am Arsch vorbei gehen.
Seit 2002 ist jedoch eine direkte Richteranklage möglich - vor dem internationalen Strafgerichtshof nach GVG 21.
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20.09.2007 um 14:07Dein Vereinsfall hat NULL mit dem Thema zu tun.
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20.09.2007 um 14:20Reine Stimmungsmache gegen die Türkei als EU-Mitglied. Und das bei einer Kanzelerette, die sich schon immer gegen die Türkei in der EU ausgesprochen hat.
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20.09.2007 um 14:47>>Reine Stimmungsmache gegen die Türkei als EU-Mitglied. Und das bei einer Kanzelerette, die sich schon immer gegen die Türkei in der EU ausgesprochen hat.
Dazu braucht es keinen Marco W. in türkischen Gefängnissen...
Die Türkei wollte damals keiner in der EU, es will sie jetzt keiner in der EU und in Zukunft will sie auch keiner in EU
Dazu braucht es keinen Marco W. in türkischen Gefängnissen...
Die Türkei wollte damals keiner in der EU, es will sie jetzt keiner in der EU und in Zukunft will sie auch keiner in EU
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20.09.2007 um 14:49da gebe ich breakibuu vollkommen recht.
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20.09.2007 um 17:12"Dein Vereinsfall hat NULL mit dem Thema zu tun." => Es ist richtig, das BGB 23 das Wort Verein verwendet. BGB 23 steht jedoch im Kapitel juristische Personen. Nach europäischen und internationalen Recht kann das Wort Verein auf alle juristischen Personen ohne eingetragenen Sitz/angemeldeten Verwaltungssitz übertragen werden. Dies entspricht ebenfalls dem IPR (Gründungs-/Sitztheorie).
Der rote Faden mit Marco - ist halt mal die Rechtsfähigkeit und die wird im IPR definiert (EG-BGB 7 für natürliche Personen), nicht im StGB!
Der rote Faden mit Marco - ist halt mal die Rechtsfähigkeit und die wird im IPR definiert (EG-BGB 7 für natürliche Personen), nicht im StGB!
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20.09.2007 um 19:08OMG
Was auch immer juristische Personen mit Marco zu tun haben...
Was auch immer juristische Personen mit Marco zu tun haben...
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20.09.2007 um 19:14ganz einfach :)
Art 7
Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit
(1) Die Rechtsfähigkeit und die Geschäftsfähigkeit einer Person unterliegen dem Recht des Staates, dem die Person angehört. Dies gilt auch, soweit die Geschäftsfähigkeit durch Eheschließung erweitert wird.
(2) Eine einmal erlangte Rechtsfähigkeit oder Geschäftsfähigkeit wird durch Erwerb oder Verlust der Rechtsstellung als Deutscher nicht beeinträchtigt.
CAPO III Persone giuridiche
Art. 25 Società ed altri enti 1. Le società, le associazioni, le fondazioni ed ogni altro ente, pubblico o privato, anche se privo di natura associativa, sono disciplinati dalla legge dello Stato nel cui territorio è stato perfezionato il procedimento di costituzione. Si applica, tuttavia, la legge italiana se la sede dell'amministrazione è situata in Italia, ovvero se in Italia si trova l'oggetto principale di tali enti. 2. In particolare sono disciplinati dalla legge regolatrice dell'ente: a) la naturagiuridica; b) la denominazione o ragione sociale; c) la costituzione, la trasformazione e l'estinzione; d) la capacità; e) la formazione, i poteri e le modalità di funzionamento degli organi; f) la rappresentanza dell'ente; g) le modalità di acquisto e di perdita della qualità di associato o socio nonché i diritti e gli obblighi inerenti a tale qualità; h) la responsabilità per le obbligazioni dell'ente; i) le conseguenze delle violazioni della legge o dell'atto costitutivo. 3. I trasferimenti della sede statutaria in altro Stato e le fusioni di enti con sede in Stati diversi hanno efficacia soltanto se posti in essere conformemente alle leggi di detti Stati interessati.
Art 7
Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit
(1) Die Rechtsfähigkeit und die Geschäftsfähigkeit einer Person unterliegen dem Recht des Staates, dem die Person angehört. Dies gilt auch, soweit die Geschäftsfähigkeit durch Eheschließung erweitert wird.
(2) Eine einmal erlangte Rechtsfähigkeit oder Geschäftsfähigkeit wird durch Erwerb oder Verlust der Rechtsstellung als Deutscher nicht beeinträchtigt.
CAPO III Persone giuridiche
Art. 25 Società ed altri enti 1. Le società, le associazioni, le fondazioni ed ogni altro ente, pubblico o privato, anche se privo di natura associativa, sono disciplinati dalla legge dello Stato nel cui territorio è stato perfezionato il procedimento di costituzione. Si applica, tuttavia, la legge italiana se la sede dell'amministrazione è situata in Italia, ovvero se in Italia si trova l'oggetto principale di tali enti. 2. In particolare sono disciplinati dalla legge regolatrice dell'ente: a) la naturagiuridica; b) la denominazione o ragione sociale; c) la costituzione, la trasformazione e l'estinzione; d) la capacità; e) la formazione, i poteri e le modalità di funzionamento degli organi; f) la rappresentanza dell'ente; g) le modalità di acquisto e di perdita della qualità di associato o socio nonché i diritti e gli obblighi inerenti a tale qualità; h) la responsabilità per le obbligazioni dell'ente; i) le conseguenze delle violazioni della legge o dell'atto costitutivo. 3. I trasferimenti della sede statutaria in altro Stato e le fusioni di enti con sede in Stati diversi hanno efficacia soltanto se posti in essere conformemente alle leggi di detti Stati interessati.
Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen
20.09.2007 um 20:08Ist das eigentlich nen Scherz? Oder meinst Du das alles ernst?
Normal ist das jedenfalls nicht. Ganz egal, ob Du hier alle vereimern willst oder den Schrott ernst meinst.
Normal ist das jedenfalls nicht. Ganz egal, ob Du hier alle vereimern willst oder den Schrott ernst meinst.
krungt
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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen
20.09.2007 um 20:29Ich dachte immer, die Forensprache sei deutsch?
Gegen einzelne fremde Worte habe ich bestimmt nichts, aber ganze Passagen (womöiglich noch kopiert!) finde ich irgendwie uncool!:(
Gegen einzelne fremde Worte habe ich bestimmt nichts, aber ganze Passagen (womöiglich noch kopiert!) finde ich irgendwie uncool!:(
Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen
20.09.2007 um 21:02@yy:
Ich weiß gar nicht, was Du hier dauernd für einen Müll postest. Das anzuwendende Recht im Falle Marco ist nunmal das türkische Strafrecht und nicht Bundesrecht. Fragen zur Rechtsfähigkeit sind hier gegenstandslos, ebenso steht deine argumentierte politische Verfolgung/Haft außer Frage. Ich sehe zwar die U-Haft in dem Falle generell und selbst nach türkischem Recht als höchst fragwürdig bis rechtswidrig, jedoch ist selbst diese Maßnahme primär durchaus seitens der Menschenrechtskonventionen (Art. 5 Abs. c) abgedeckt.
Deine gesamten Argumente hier sind aber total der Käse.
Ich weiß gar nicht, was Du hier dauernd für einen Müll postest. Das anzuwendende Recht im Falle Marco ist nunmal das türkische Strafrecht und nicht Bundesrecht. Fragen zur Rechtsfähigkeit sind hier gegenstandslos, ebenso steht deine argumentierte politische Verfolgung/Haft außer Frage. Ich sehe zwar die U-Haft in dem Falle generell und selbst nach türkischem Recht als höchst fragwürdig bis rechtswidrig, jedoch ist selbst diese Maßnahme primär durchaus seitens der Menschenrechtskonventionen (Art. 5 Abs. c) abgedeckt.
Deine gesamten Argumente hier sind aber total der Käse.
Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen
20.09.2007 um 21:05zwei Sachen. was ich zusammengefasst hab, läuft seit dem 20.06.2002 in Deutschland und seit dem 09.11.2000 in Italien - nicht wie bei Marco seit ein Paar Monaten.
Der Richter Delonge ist am 02.09.2007 in München verstorben. Die restlichen 12 angeklagten Richter werden mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit in Strassbourg verurteilt, wenn der VI Senat im BGH nicht doch noch die Notbremse zieht und die eingelegten Rechtsmittel annimmt und die Entscheidung vom 11.11.2002 für eine von Anfang an zu unrecht erlassene Entscheidung erklärt.
Nach der Verurteilung in Strassbourg geht der Prozess auf den internationalen Strafgerichtshof in den Hague über und alle beteiligten Richter bekommen dort noch einmal einen Strafprozess.
Die Richter in Karlsruhe wissen das - einschließlich dem Bundesverfassungsgericht - und es sieht (info tel heute 20.09.07) so aus, als ob man im BGH doch wieder vernünftig wird.
Alle genannten Urteile sind nie veröffentlicht worden,existieren jedoch. BGH VI ZB 33/06 wurde mit BGH I ZB 22/02 gerechtfertigt wobei von mir zum 100.000 Mal wiederholt wurde, das BGH I ZB 22/02 am 27.02.2003 beschlossen wurde, nach dem 11.11.2002. Anzuwendendes Recht in der Rechtsmittelinstanz ist der Zeitpunkt 11.11.2002 (frosen applicable law =>ZPO 261)
Der Richter Delonge ist am 02.09.2007 in München verstorben. Die restlichen 12 angeklagten Richter werden mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit in Strassbourg verurteilt, wenn der VI Senat im BGH nicht doch noch die Notbremse zieht und die eingelegten Rechtsmittel annimmt und die Entscheidung vom 11.11.2002 für eine von Anfang an zu unrecht erlassene Entscheidung erklärt.
Nach der Verurteilung in Strassbourg geht der Prozess auf den internationalen Strafgerichtshof in den Hague über und alle beteiligten Richter bekommen dort noch einmal einen Strafprozess.
Die Richter in Karlsruhe wissen das - einschließlich dem Bundesverfassungsgericht - und es sieht (info tel heute 20.09.07) so aus, als ob man im BGH doch wieder vernünftig wird.
Alle genannten Urteile sind nie veröffentlicht worden,existieren jedoch. BGH VI ZB 33/06 wurde mit BGH I ZB 22/02 gerechtfertigt wobei von mir zum 100.000 Mal wiederholt wurde, das BGH I ZB 22/02 am 27.02.2003 beschlossen wurde, nach dem 11.11.2002. Anzuwendendes Recht in der Rechtsmittelinstanz ist der Zeitpunkt 11.11.2002 (frosen applicable law =>ZPO 261)
Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen
20.09.2007 um 21:09@yy:
Sowas hier:
Bei Haftverfahren muss eine sogenannte Rechtsprüfung nach eingelegtem Rechtsmittel erfolgen: UNO Menschenrechtskonvention 10.12.1948 - Art. 8-11.
Dies wird garantiert durch GG 19 Absatz 4 und GG 103 und 104.
ist nur ein Beispiel dementia erster Güte.
Sowas hier:
Bei Haftverfahren muss eine sogenannte Rechtsprüfung nach eingelegtem Rechtsmittel erfolgen: UNO Menschenrechtskonvention 10.12.1948 - Art. 8-11.
Dies wird garantiert durch GG 19 Absatz 4 und GG 103 und 104.
ist nur ein Beispiel dementia erster Güte.
Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen
20.09.2007 um 21:11die eu braucht die türkei nicht wirklich denn die brauchen höchstens das geld der eu und das ist unser aller steuergeld - falls sie wirklich beitreten dürfen ists das ende der eu -
100 prozentig und das türkische strafrecht ist ja sowieso völlig krank- kenne viele kurden die mir ihr leid klagen !!!
100 prozentig und das türkische strafrecht ist ja sowieso völlig krank- kenne viele kurden die mir ihr leid klagen !!!
Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen
20.09.2007 um 21:15Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen
20.09.2007 um 21:48Die gesamte Verschleppung des Prozesses wird langsam zu einer unerträglichen Farce.
Wo kein Kläger da kein Richter ist ein altes Sprichwort.
Die Kläger wollen nicht zum Prozess erscheinen. Logische Konsequenz: Freispruch.
Alles andere ist nur ein Politikum und ein sehr schlechtes noch dazu.
Wo kein Kläger da kein Richter ist ein altes Sprichwort.
Die Kläger wollen nicht zum Prozess erscheinen. Logische Konsequenz: Freispruch.
Alles andere ist nur ein Politikum und ein sehr schlechtes noch dazu.
Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen
20.09.2007 um 21:54@ yy
Deine "zwei Sachen" sind hier nicht das Thema. Hier gehts um Marco in der Türkei.
Also hör mal bitte auf mit Deinem anderen Kram.
Deine "zwei Sachen" sind hier nicht das Thema. Hier gehts um Marco in der Türkei.
Also hör mal bitte auf mit Deinem anderen Kram.