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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

2.283 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Türkei, Menschenrechte, Haft ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

18.09.2007 um 18:13
@ Palamut

Du hast den Beitrag überhaupt nicht kapiert. Was Du da alles geschrieben hast, ist völliger Nonsens; davon hat yy keine einzige Silbe geschrieben.


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

18.09.2007 um 18:15
@ Palamut

ich kapiere weiterhin nicht was dies in einem mystery forum zu suchen hat

Keine Ahnung. Wollen wir beide das in einem der RELIGIONS-Threads klären, in denen Du beteiligt bist?

ganz zu schweigen davon was das mit politik zu tun hat.

Das setzt dem Ganzen die Krone auf. Du kapierst nicht, was das mit Politik zu tun hat...

Naja, siehe meinen vorherigen Beitrag, zweiter Satz bis zum Semikolon.


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

18.09.2007 um 18:42
>>>Keine Ahnung. Wollen wir beide das in einem der RELIGIONS-Threads klären, in denen Du beteiligt bist?<<<

Ich glaube nicht das wir auf augenhöhe währen desweiteren würde ich gerne wissen im welchen verhältnis dieser fall zur religion steht oder gibts in türkei seit neuestem die sharia???


>>>Das setzt dem Ganzen die Krone auf. Du kapierst nicht, was das mit Politik zu tun hat...

Naja, siehe meinen vorherigen Beitrag, zweiter Satz bis zum Semikolon.<<<


ich zitiere dich den du verstehst es sonst nicht

Du hast den Beitrag überhaupt nicht kapiert. Was Du da alles geschrieben hast, ist völliger Nonsens.

also nimm dir dein rat zu herzen.


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

18.09.2007 um 18:48
So Leute ich mach mal meine Meinung:

Die kleine schämt sich so sehr. Vor Ihren peniblen ete petete Eltern würde sie nie zugeben das der Sex, oder was jetzt auch immer, freiwillig war. Also sagt sie lieber nix bzw. um ihren Ruf, Ehre oder sonstwas zu schützen (Gesicht zu wahren) sagt sie einfach Er hätte sie gezwungen.

Ich bin eben der Meinung. Besonders pubertierende Mädchen können schon mal hochnäsig und absolut geisteshässlich sein und sowas bringen.

Ist eben meine Ansicht. Ich besitze etwas Menschenkenntnis... und wenn ich Ihn mir so anschaue, bekommt er schon ein schlechtes Gewissen, wenn er sich heimlich einen runterholt.

Entschuldigt bitte für die Ausdrucksweise aber ich wollte mich nur ganz klar ausdrücken.


PS: Ja auch ich verabscheue Kindesmisshandlung. Nur falls sich jetzt wieder jemand über meine Meinung aufregen möchte.

MfG
Valhöll


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

18.09.2007 um 18:51
ich finds un angebracht mit medien informationen die keine DinA 4 seite füllen würden über diesen fall zu urteilen....


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

18.09.2007 um 19:37
@ Palamut

Nur ein kurzes Beispiel aus Deinem Beitrag:

es zeugt von einem höchst gestörten verhältnis zu behaubten solange kein türke zu schaden kommt ist es rechtens gesetze zu brechen.

Da yy so etwas mit keiner Silbe auch nur erwähnt hat, hast Du einfach nichts kapiert von dem, was yy schrieb. So einfach ist das. Und infantiles Nachgeäffe ändert nichts daran.


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

18.09.2007 um 20:00
Klüger wirst du nicht wen du bloss so tust für mich ist dieses thema weiterhin müll da kein politischer hintergrund dahintersteckt hat es hier auch nichts zu suchen

Und lessen solltest du lernen hier für dich zum üben zitiere yy

Summery:
Italy: ECHR-LEO. I R ESI/sp Application no. 29727/06
Germany: ECHR-LGer0.1R AMU BSC abs - Section 5 Application no. 14408/06
Summery: Penal Laws – legal proceedings and applications not lodged:
REQUETE
APPLICATION
BESCHWERDE
according to protocol 11 EUHR, Title I article 7 and Title VI article 29 of the Maastricht Treaty European regulation44/2001 and german international private law violated intentionally by the Landgericht, the Oberlandesgericht München and the Bundesgerichtshof*

presentee en application de l'article 34 de la Convention europeenne des Droits de I'Homme, ainsi que des articles 45 et 47 du Reglement de la Cour under Article 34 0/the European Convention on Human Rights and Rules 45and 47 o/the Rules o/Court
gemäß Artikel 34 der Europäischen Menschenrechtskonvention
und Artikel 45 und 47 der Ver/ahrensordnung des Gerichtshofs

case number: 22 O 20146 / 02 LG München
case number: 15 U 4560 / 05 OLG München
case number: VI ZB 33/06 BGH Karlsruhe*
accusing the judges:
Mr. Dr. Delonge of the Landgericht München
Mr. Wolf, Mr. Dr. Knöringer, Mrs. Sonnabend-Sies of the Oberlandesgericht München and the judges Müller, Pauge, Wellner, Zoll, Diederichsen of the Bundesgerichtshof Karlsruhe*
to have realised intentionally fraud of legal action together with thecriminals mentioned above with the assistance of the Bundesverfassungsgericht: Judges Papier, Hohmann-Dennhard, Haas, Hoffmann-Riem
case number: 1 BvR 2673/04, 1 BvR 1773/05 and 1 BvR 2244/06*
in order to realise and enforce
international crimes of Justice and political prosecution described in article 7 paragraph H letter G of the convention of Rome on internationalcrimes (199: THE HAGUE CONVENTION


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

18.09.2007 um 20:02
Dann markiere doch bitte mal die Stelle, an der Deiner Meinung nach steht:

solange kein türke zu schaden kommt ist es rechtens gesetze zu brechen.

^^

Natürlich nicht, palamut, kein politischer Hintergrund. Der Fall hat überhaupt nichts Politisches an sich... ^^


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

18.09.2007 um 20:21
@yy:
>die britische Familie in der Türkei keine Rechtsfähigkeit besitzt, um eine Anzeige zu erstatten, das Sie weder einen Wohnsitz, noch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen Die enge Verbindung von Marco mit dem türkischen Staat fehlt ebenfalls, da dieser keinen Wohnsitz und keine Staatsangehörigkeit in der Türkei besitzt.
Formaljuristisch: Der türkische Staat darf keinen Prozess in der Türkei zwischen zwei Personen eröffnen, die weder die türkische Staatsangehörigkeit noch Ihren ständigen Wohnsitz in der Türkei besitzen.
Gerichtsstand nach EUGVO und EG-BGB liegt für zivilrechtliche Außeinandersetzungen am Wohnsitz des Beklagten/Angeklagten oder beim Wohnsitz des Klägers/Anzeigenerstatters. Hier:Deutschland oder GB<

Mein Sohn,Du postest Unfug,und zwar vom feinsten.
Vielleicht ist es Dir entgangen,aber hier handelt es sich nicht um Zivil- sondern um Strafrecht und da ist das EGBGB nicht einschlägig.Aber wenn man schon den zivilrechtlichen Aspekt derSache betrachtet,dann käme hier das Recht der unerlaubten Handlungen zum tragen und da gilt der Grundsatz des lex locus delicti. Aber das lernst Du schon noch,wenn Du ins dritte Semester kommst und IPR belegst. ;) :) :D


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

18.09.2007 um 22:09
Das wird ihn nicht stören, der hat ja sogar Völkermord in seiner Liste gehabt...


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

19.09.2007 um 03:16
@yy:

Holla? Was hat hier die EUGVO und das EGBGB überhaupt zu suchen??? Abgesehen von zaphodB.'s zutreffende Hinweise wäre ergänzend anzumerken, dass die Türkei der EuGVO auch gar nicht beigetreten ist, hätte diese denn Bewandtnis. Und was hier der ICC zu suchen hat, ist mir auch schleierhaft (schonmal was von Kernverbrechen gehört?). Das Haager Kindesentführungsabkommen ist hier ebenso gegenstandslos.


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yy ehemaliges Mitglied

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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

19.09.2007 um 10:53
gelesen - Antwort: In der EU für EU-Bürger gilt erst einmal int. Privatrecht (dt. EG-BGB), EUGVO und die Vorschriften nach Art. 29 Titel VI des Vertrags von Maastricht, da ein Strafprozess auch mit unter zivilrechtliche Entscheidungen enthalt (StPO 409 ecc..soweit ich mich erinnere und natürlich GKG). Ein zu Unrecht inhaftierter ist immer gleichzeitig ein Opfer politischer Verfolgung/Haft, weil schließlich der Staat für seine Haft verantwortlich ist.
Die beteiligten Parteien sind EU-Bürger. Der türkische Staat ist unmittelbar für die Verhaftung von Marco W. verantwortlich und die Türkei hat genau die gleichen Haagner Konventionen unterschrieben, wie Deutschland.


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yy ehemaliges Mitglied

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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

19.09.2007 um 11:16
und es gilt natürlich: im Zweifel immer für den Angeklagten (EUHR6c2), Keine Strafe ohne Gesetz (GG103), bei Einspruch/Wiederspruch => Rechtsprüfung nach GG 104. Politische Haft ist unzulässig (GG104c3) Anwendung des Völkerrechts (Haagener Konventionen) nach GG 100c2 => GG25.


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yy ehemaliges Mitglied

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19.09.2007 um 12:12
die zivilrechtlichen Konsequenzen für einen Staat einer politischen Haft werden in EUHR 5c4 und 5c5 beschrieben und können nach GVG ECHR art 34 im Eilverfahren zu einer Rechtsprüfung führen. GG 103=EUHR 5 und 7c1(=nulla poena sine legis), EUHR 7c2=ignoratias legis non excusat; prot 11 ECHR.
Die fünfte Sektion im ECHR ist seit dem Fall Voggenreiter (München/Karlsruhe) extrem langsam geworden (app. N 75380 02 % Germany/Verurteilung des Bundesverfassungsgerichts 08.01.04) und hat im Fall Skugor (app. N 76680 01) 7 Jahre gebrauch, um eine Entscheidung zu Fällen (Enzug des Besuchsrecht seiner Tochter durch das Jugendamt Berlin =>Verurteilt).
Im Statement des ECHR zu meiner Beschwerde heißt es im July 2007 - irgendwann mal. GVG ECHR art 34 wurde von der 5 Sektion bei mir abgelehnt. Die Rechtsanwälte von Marco sollten trotzdem auf GVG ECHR bestehen und mit einer Beschwerde dem ECHR vor dem EUGH nach GVG EUGH drohen, damit die in Straßbourg sich ein bischenbeeilen.
Abkürzungen:
BGB=Bürgerliches Gesetzbuch (BRD)
ECHR=European Court of Human Rights - Strassbourg/Cedex - France.
EG-BGB=Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BRD/int.: def. Rechtsfähigkeiten und anzuwendendes Recht für int. Prozesse im Allgemeinen und in Bundesrecht übergegangenes Völkerrecht nach GG25 und GG100c2)
EUHR= European Human Rights (Convention 04.11.1950 - Rom, heute prot. 11 und andere)
EUGH=Europäischer Gerichtshof in Luxenburg (http://www.curia.int)
EUGVO: EU-Norm 44/2001 - Bindendes Recht in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen in der EU seit dem 01.03.2002 mit Verweis auf Strafrecht in Art 22. Grundlage: EG-Vertrag vom 25.03.57.
GG=Grundgesetz der BRD
GKG= Gerichtskostengesetz (BRD)
GVG=Gerichtsverfassungsgesetz (gibt's für Deutschland, dem ECHR, dem EUGH und den Gerichten von Hague: int. Zivil- & Strafrecht)
StGB=Strafgesetzbuch (BRD)
StPO=Strafprozessordnung (BRD)


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

19.09.2007 um 13:56
@yy:

Wovon redest du hier nur die ganze Zeit???

In der EU für EU-Bürger gilt erst einmal int. Privatrecht (dt. EG-BGB)

Mitnichten! Das IPR umfasst alle Rechtsnormen, privatrechtlicher Rechtsbeziehungen internationalen Charakters, und hat hier mitnichten die von dir schlussgefolgerte Primärfunktion. Der EUGVVO ist die Türkei nicht beigetreten, und sie wäre hier auch gegenstandslos, da sie ebenso zivilrechtliche Rechtsbeziehungen regelt. Art. 29 des EU Vertrages von 92 hat hier keine Bewandtnis. Genauso unmaßgeblich deine Begründung "da ein Strafprozess auch mit unter zivilrechtliche Entscheidungen enthalt", da dies hier nicht gegenständlich ist.

Ein zu Unrecht inhaftierter ist immer gleichzeitig ein Opfer politischer Verfolgung/Haft, weil schließlich der Staat für seine Haft verantwortlich ist.

Herrjeh! *kopfschüttel! Schonmal was von den Genfer Konventionen gehört?

die Türkei hat genau die gleichen HaagnerKonventionen unterschrieben, wie Deutschland.

Nope! Nicht im gleichen Umfang, wie Deutschland.



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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

19.09.2007 um 20:55
antworte von hinten (hier = unten):

"die Türkei hat genau die gleichen HaagnerKonventionen unterschrieben, wie Deutschland.

Nope! Nicht im gleichen Umfang, wie Deutschland. "

die Aussage ist falsch - überprüfbar auf: http://www.hcch.net/upload/statmtrx_e.pdf

"Ein zu Unrecht inhaftierter ist immer gleichzeitig ein Opfer politischer Verfolgung/Haft, weil schließlich der Staat für seine Haft verantwortlich ist."

verweise auf GG 19 Absatz 4 mit Bezug auf GG 103 Absatz 3.

genfer konventionen sind in die convention von rom - 1998 eingeflossen und dort wiedergegeben: http://www.icc-cpi.int/library/about/officialjournal/Rome_Statute_English.pdf

Das IPR umfasst internationale Prozesse, die auf Grund der Konventionen von Hague geführt werden. Die Haagner Abkommen sind nicht auf das Zivilrecht limitiert.

Wenn ich mich richtig erinnere ist die Türkei dem Abkommen von Lugano (1988) beigetreten, hier bin ich mir jedoch nicht sicher.Im wesentlichen steht aber da und in der EUGVO sowiso nur noch mal genauer drin was in Hague 1956 beschlossen wurde.

für anzuwendendes Recht und den Gerichtsstandort auf alle Fälle: "In der EU für EU-Bürger gilt erst einmal int. Privatrecht (dt. EG-BGB, ita. diritto internationale privato/riforma di.. l. 218/1995 und für andere Staaten die int. Privatrechte der Anlage I EUGVO) "


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19.09.2007 um 21:10
"Das IPR umfasst internationale Prozesse, die auf Grund der Konventionen von Hague geführt werden. Die Haagner Abkommen sind nicht auf das Zivilrecht limitiert."

bestes Beispiel ist das Haagner Kindesentführungsabkommen. Wer verstoßt - landet in Deutschland im Knast - und da ist es egal ob Du der leibliche Vater bist - natürlich und insbesondere dann.


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

19.09.2007 um 21:25
und vergess nicht - ich bin communication proof - das heißt:

ich kann schreiben:

to have realised intentionally fraud of legal action together with the criminals mentioned above with the assistance of the Bundesverfassungsgericht: Judges Papier, Hohmann-Dennhard, Haas, Hoffmann-Riem
case number: 1 BvR 2673/04, 1 BvR 1773/05 and 1 BvR 2244/06*
in order to realise and enforce international crimes of Justice and political prosecution described in article 7 paragraph H letter G of the convention of Rome on international crimes (1998 THE HAGUE CONVENTION)

weil ich die Beweise schriftlich habe und dem Präsidenten des BVerfG der Arsch brennt! Ich hab's überlebt, aber viele andere gehen bei gleichen Intergalactical intanglements drauf!


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19.09.2007 um 22:36
der Schlüssel von Allem wurde von mir hier zitiert:

http://www.icc-cpi.int/library/about/officialjournal/Rome_Statute_English.pdf

:)

dottore in relazioni pubbliche a tutti gli effetti della legge!


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yy ehemaliges Mitglied

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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

19.09.2007 um 22:48
auf Englisch schreibt man(n)/frau das so:

Corte europea dei diritti dell’uomo
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte:

In reference to the criminal action against me of the systems of justice of the Federal Republic of Germany and the Republic of Italy I presented application to stop criminals on all levels of justice in these two nations:

The most important and disappointing points are the intentional violation of the systems of justice:

1. of the Maastricht treaty (Title VI, Article 29): prescribed collaboration between penal tribunals and the justice for criminal offences in Europe and the obligation to follow up crimes like fraud and child abduction..
2. of the directives of the European Parliament (95/46/EC, 97/66/EC, 2002/58/EU => privacy; 89/48/EC, 92/51/EU => European academic-university degrees; 44/2001 and 2001/C12/01/EC convention of Brussels on international private law, 2003/2201 EC divorce, separation andpaternity rights, 2003/8/EC form for the transmission of legal aid applications, Haag Treaty of 15th November 1965 and EC 2000/1348.
3. the Treaties of International Private Law (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch/Internationales Privatrecht and disposizioni sulla legge in generale/diritto internazionale privato) and the respective conventions of Brussels I, II and II bis (27th September 1968/29th May 2000/ 1st May 2005: EC 44/2001, EC 1347/2000, EC 2201/03) and Hague 12, 28 and 34 (25th October1980/19th October 1996) as well as Rome I and II.
The justice of Germany and Italy should be pronounced guilty for their violation of EUHR and the respective European agreements and directives. Obviously the justice of these two nations not only violated international and European private and penal laws, but also their constitutions and their national civil and penal laws down to the civil and penal right procedures.


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