abberline schrieb:Jeder Arbeitgeber kann einstellen, wen er möchte.
jeder Arbeitgeber kann es versuchen, wenn er aber diskriminiert, wird es schwierig, dafür sorgt dann zum Beispiel der Betriebsrat, wenn es einen gibt. Bei uns wird nicht einfach eingestellt, wen der AG will. Es gibt ja Dinge, die zu beachten sind. Aber blende das ruhig aus, wenn die Welt dadurch schöner ist...
Rasenmayer schrieb:Eben. Zur Not muss die Bewerberin erst mal beweisen, dass sie nur wegen dem Kopftuch nicht eingestellt worden ist.
s.o.
Narrenschiffer schrieb:Aber schwer mit Dornenkrone am Kopf oder Riesenkreuz um den Hals.
ja, weil die tragen die ja ständig im Alltag
:shot:Narrenschiffer schrieb:Schwer haben es auch Leute mit Salafistenbart
ah ja, wie unterscheidest Du denn einen Salafistenbart von anderen Bärten? Oder wie würde das der Arbeitgeber machen wollen? Denn einen Bart tragen ist nicht verboten, oder?
Narrenschiffer schrieb:Selbst in Israel haben es erkennbar Ultraorthodoxe schwer, Arbeit zu bekommen, aber da wird wohl niemand auf die Idee kommen, dass sie in ihrer Religionsausübung diskriminiert sind.
Arbeit zu bekommen? Sie studieren die Thora und arbeiten daher oft nicht, zumindest 60 - 70 %.
Narrenschiffer schrieb:Aber mit dem besitzanzeigenden Tüchlein soll alles anders sein. Da soll ein Nicht-Muslim fressen, dass eine wandelnde Unterwerfungspropagandistin im Kundendienst arbeitet.
ein Kopftuch ist erst einmal ein Kopftuch und wäre es grundsätzlich verboten, dann wäre dies ein Eingriff, der nicht nur Muslima beträfe, wobei es übrigens eine Unverschämtheit ist, diese als
Unterwerfungspropagandistin
zu bezeichnen. Echt widerlich, aber jeder, wie er kann und für richtig befindet. Das Du fröhlich Vorurteile und Klischees vor Dir herträgst hast Du ja schon deutlich gemacht.