@vincent war anderweitig beschäftigt und sehe auch nirgendwo geschrieben, dass ich mit jemandem texten muss, der sich für mehrere Beleidigung noch nicht entschuldigt hat...
aber... hast du fein gemacht...
:troll: Infos sind mir alle bekannt.
Auch die Tatsache, dass durch den "kategorischen Imperativ" des Konjunktiv aus Karlsruhe, ( a la man kann ja NIE wissen, ob der Gute nicht noch Lust gehabt hätte was zu sagen, was die Heimtücke, die niederen Beweggründe vor Gericht entkräften könnte, wäre die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden) Raum wird für "Also im Zweifel für den Angeklagten" und letztlich möglicherweise nur Totschlag für so ein Verbrechen rauskommt! Ist klar!
In Deutschland werden öffentliche und nicht öffentliche Sitzungen geführt, manch Öffentliche bzw. einzelne Aussagen werden bei sehr intimen oder brisanten persönlichen Details der Verfahrensteilnehmer unterbrochen und unter Ausschluss dieser zu Protokoll genommen, wie auch in diesem Fall, als es ums die gemeinsame Sexualität der Beiden Eheleute ging, kann man in gewissem Sinne nachvollziehen. legitim.
Aber für mich und die meisten nicht verständlich warum ein solcher Mann, und seine
potenziell unterstellten Befindlichkeiten bei seiner Einlassung in einer offiziell öffentlichen Sitzung, im Nachhinein solch ein möglicherweise strafmilderndes Gewicht haben könnten, das der oberste Gerichtshof ihm dadurch gibt, dass es seine Amtskollegen, Gerechtigkeit für das Opfer und die Angehörigen und die zugelassene Öffentlichkeit ad adsurdum führt.
Gesetzesbeugung ohne Ende in diesem Staat, deshalb ist es ein Spiel
@vincent Lieber zocke ich gegen das Schicksal, als gegen Gesetze, die später weniger wert sind als die Paragraphenlücken, mit denen jeder Winkeladvokat solche Täter ohne viel Tamtam auch noch zum Opfer der Justizbehörde oder des Gerichtes macht!