Butterbirne schrieb:Guck dir mal das Gesetz zur Volksverhetzung an. Indem die Herren die Polizisten als Nazi bezeichnet haben, machen diese sich dieser Volksverhetzung strafbar.
Nö, du machst dich der gleichen Sache strafbar wie einer der im Video Beteiligten. Das ist schlicht Verleumdung. Es fällt in dem Video einmal (1) das Wort "Nazi". Du machst daraus "Herren", genauso wie die bz übrigens aus dem einen Nazi folgendes macht:
Im Sekundentakt fallen Worte wie "Drecksbullen", "Nazis",
Im Sekundentakt "Nazis"? Bullshit!
Setz dich mal selber mit Volksverhetzung auseinander, du greifst hier weiter als es sogar die 0815 Medien wie "bz" tun, oder die Polizei selbst.
Butterbirne schrieb:Klar, Hurensohn und co. ist auf sprachliches Deizit zurückzuführen. Aber sonst alles gut bei dir?
Mir gehts blendend, danke. Und dir? Freut mich auch, dass du meine Aussage verstanden hast.
Butterbirne schrieb:Sorry, wenn du die Gesetze nicht kennst, ist das nicht mein Ding. Es muss gar keine Festnahme sein, die Polizisten haben gesagt, die sollen weg gehen. Sind sie nicht. Schon ist es Widerstand.
Ach da fällt mir ein, auch Störung einer Amtshandlung passt noch.
Du zeigst gerade nur, dass du sie selber nicht kennst.^^
Mal davon ab, sind die Jugendlichen sogar soweit zurückgegangen, dass die Polizisten sich am Ende gar nicht mehr mit ihnen auseinandergesetzt haben und die Festnahme durchgeführt haben.
Butterbirne schrieb:1. Das Video geht wenige Sekunden. Der Fall war ja wohl länger.
Das Video geht 2 Minuten. Sind nicht ganz ein paar Sekunden.
Butterbirne schrieb:2. Muss ein Mob für dich erst jemanden totschlagen, bis er wildgeworden ist?
Nein, aber mir reicht es im Gegensatz zu dir nicht ein paar südlandisch aussehende laute Jugendliche zu sehen um von einem wildgewordenem Mob zu sprechen.
Butterbirne schrieb:3. Wo beruft sich der Artikel mehrmals auf das Video? Da sehe ich gar kein Bezug im Artikel. Nenne mir mal bitte den Ausschnitt. Man bezieht sich klar auf die Aussagen der Polizisten. Ich hol mal ein Zitat für dich raus.
Langsam wirds lächerlich.
Hast du deinen verlinkten Artikel überhaupt selbst gelesen und das Video gesehen? Erst sprichst du von ein paar Sekunden und jetzt das.
Lies einfach. Hier mal aber für dich "vorgekaut". Bekommt dir vielleicht besser.
In dem Teaser:
Schock-Video zeigt, wie der Mob plötzlich auf die Polizisten losgeht.
Jetzt ist ein Schock-Video im Internet aufgetaucht, das zeigt, was Berliner Polizisten im Einsatz ertragen müssen!
Dann wird das Video selbst eingebettet.
weiter mit:
vincent schrieb:Einer der Schaulustigen filmt mit dem Handy, stellt das Video ins Internet, wo es die B.Z. entdeckte.
Es ist ein einziges Dokument der Schande. Im Sekundentakt fallen
Erst danach kommt wird das Protokoll der Polizisten erwähnt. Scheinbar hast du aber auch sprachliche Defizite. Anders kann ich mir deine Behauptung auch nicht erklären.
Aber macht auch nichts, helfe gerne.
:) Butterbirne schrieb:Es geht ums veröffentlichen auf youtube.
Tja, dann verklag die bz..
:D Hab das Video nur auf deren Seite gesehen. Alternativ kannst du ja auch nach einem weiteren Uploader suchen. Aber bevor du das nicht weißt solltest du schlicht nicht von einer "Verletzung am recht des eigenen Bild" reden, wenn du im Zusammenhang die Veröffentlichung auf Youtube meinst. Wer das Video reingestellt hat ist unbekannt. Das muss nicht der "aufzeichner" sein.