Lindström schrieb:Da stimme ich dir voll zu. Wie oft lese ich in der Zeitung "der Täter wurde nach polizeilicher Erfassung wieder auf freien Fuß gesetzt", etc.
@Lindström Wenn Du das liest, weisst Du zumindest, dass Du es mit einem recht simpel strukturierten Schreiber zu tun hast.
Die Person ist erst dann Täter, wenn sie rechtskräftig verurteilt wurde, was unmittelbar nach polizeilicher Erfassung nicht vorstellbar ist. Vorher ist sie ein mutmaßlicher Täter, ein Tatverdächtiger, ggf ein dringend Tatverdächtiger.
Und genau so ist diese Person auch zu behandeln, nämlich entlang der Unschuldsvermutung.
Die gilt ausnahmslos bis zur Rechtskraft eines Urteils.
Es gibt Gründe, einen Täter direkt im Polizeigewahrsam zu behalten und sofort U Haft anzuschließen, wie zB Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr, Wiederholungsgefahr etc. Wenn aber nichts davon zutrifft, ist ein Tatverdächtiger, für den die Unschuldsvermutung gilt, freizulassen.
Fluchtgefahr zB wird häufig dann konstatiert, wenn die erwartbare Strafe hoch ist oder dann, wenn sie relativ niedrig ist, der TV aber zB als Tourist hier ist und sich deshalb leicht entziehen könnte.
Die Polizei kann nicht ein 'Urteil light' fällen nach dem Motto: 'Den ham wa anne Hammelbeine, der soll ma schön brummen.'
Aber zB bei einem Verdacht auf eine gefährliche Körperverletzung kann niemand bis zur Verhandlung (nach vielen Monaten) in Polizeigewahrsam bleiben.
Bei solchen Ideen würde ich immer daran denken, dass man selbst auch mal zur falschen Zeit am falschen Ort sein kann.
Diese ganzen Rechtsgüter haben schon einen Sinn.