@doanEine abgeschobene Person, selbst wenn sie widerrechtlich wieder einreist, wird aber für Vergewaltigungen nicht noch mit Sozialleistungen vergoldet. Ich halte es den Bürgern auch nicht für vermittelbar, für solche 'Menschen' noch Staatsgelder zu verschwenden.
Es ist doch nicht erklärbar, warum solche Personen sich in Deutschland aufhalten dürfen und die Frage muss auch erlaubt sein, was für Eltern denn wohl 12- und 14- jährige Vergewaltiger haben. Menschen, die derartige Defizite aufweisen, haben doch keine erkennbare Sozialprognose. Insofern tschüssikwoski.
Und man kann Personen schon von der BRD fernhalten, wenn der Geldhahn dauerhaft geschlossen bleibt. Die kommen ja nicht wegen der Landschaft hierher.