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Migrantengewalt in Deutschland

58.908 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gewalt, Probleme, Ausländer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Migrantengewalt in Deutschland

14.01.2019 um 09:38
@Abahatschi

Dennoch hatte er genug Geld um zu flüchten.
Wie gesagt es sind Einzellfallentscheidungen, jemand anderes wäre vielleicht nicht auf freien Fuß gekommen, wie eben auch ein anderer Messerstecher in U-Haft bleibt.
Es ist eine Errungenschafft eines Rechtsstaates, dass im Einzellfall geprüft wird.


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Migrantengewalt in Deutschland

14.01.2019 um 09:41
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wie soll denn da Unrechtsbewusstsein aufkommen?
genau genommen muß das Unrechtsbewusstsein schon bei der Tat vorhanden sein. Sonst befindet man sich in einem Verbotsirrtum mit der Folge, dass die Schuld entfällt. @Optimist ;) *klugscheißmodus off*


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Migrantengewalt in Deutschland

14.01.2019 um 09:43
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:soll man davon ausgehen dass einer der seine Schuld eingestanden hat, auch freigesprochen wird? Ach, geh..
Naja, freigesprochen wird er sicher nicht ;) - er kommt nur nicht in U-Haft (hast dich da sicher falsch ausgedrückt).
Aber ich verstehe auch nicht, weshalb kann denn jemand frei kommen, der seine Schuld schon zugegeben hat? (Corky hatte ja weiter oben ein Beispiel genannt)
Gerade wenn es sich um einen Migranten handelt, finde ich das völlig falsch, weil die Gefahr groß ist, dass er in seine Heimat zurück geht (sich also absetzt - gerade bei Mordverdacht z.B.)

@stereotyp
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:genau genommen muß das Unrechtsbewusstsein schon bei der Tat vorhanden sein. Sonst befindet man sich in einem Verbotsirrtum mit der Folge, dass die Schuld entfällt.
ja klingt logisch :)


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Migrantengewalt in Deutschland

14.01.2019 um 14:57
falls sich noch jemand erinnert an den Fall der mutmaßl Gruppenvergewaltigung zum Nachteil einer jungen Frau in Freiburg/Breisgau: von der Polizei wurden im Zusammenhang mit der Tat bislang zehn Verdächtige festgenommen –
acht Syrer im Alter von 18 Jahren bis 29 Jahren, ein 18 Jahre alter Algerier und ein 25-jähriger Deutscher


die Polizei sucht mit Phantombild inzwischen einen elften Tatverdächtigen.

https://www.bz-berlin.de/deutschland/gruppenvergewaltigung-in-freiburg-polizei-sucht-elften-verdaechtigen

freiburg 1546945568-1024x576
Der Mann wurde wie folgt beschrieben:

Alter zwischen 20 und 25 Jahre alt
1,90 – 1,95 m groß
Statur: muskulös, durchtrainiert
schwarze Haare, seitlich kurz, Deckhaar etwas länger
Bart (kein Vollbart, unten spitz zulaufend, s. Phantombild)
Bekleidung am Tatabend: enganliegender, blauer Pullover, dunkelbraune lange Hose und schwarze Sportschuhe
es wurde hier im thread bereits diskutiert, daher erlaube ich mir die Aktualisierung.
ich frage mich weiterhin wie ein junger Mann derart viele Kumpels zeitnah dazu bekommt, an einem zuvor wehrlos gemachten Opfer schwere sexuelle Handlungen vorzunehmen (um es ganz neutral auszudrücken).
Welches ""Gruppenfeeling"" muss da herrschen :(


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Migrantengewalt in Deutschland

14.01.2019 um 15:31
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Sonst befindet man sich in einem Verbotsirrtum mit der Folge, dass die Schuld entfällt.
Klingt juristisch.
Habe dazu außer im Verkehrsrecht nichts gefunden.
Gibts dazu ne Quelle zum nachlesen?

Das wäre ja echt praktisch für jeden Straftäter.


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14.01.2019 um 15:37
Wikipedia: Verbotsirrtum @eckhart


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Migrantengewalt in Deutschland

14.01.2019 um 16:00
@stereotyp
Danke! Mein Fehler war, mich gleich im Strafrecht zu informieren.
Trotzdem würde ich bei Vergewaltigung und "mit Messer abstechen" zuallerletzt an Verbotsirrtum denken.


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Migrantengewalt in Deutschland

14.01.2019 um 16:05
Zitat von eckharteckhart schrieb:Danke! Mein Fehler war, mich gleich im Strafrecht zu informieren.
Nö. Mit Strafrecht lagst Du schon ganz richtig. ;) @eckhart

Edit: Ich hab aber mal einen Fall gelesen, wo ein Familienvater, der erst kurz mit seiner Familie in Deutschland war, sich mit Erfolg auf Verbotsirrtum berufen hat; er hatte seine Tochter geschlagen und wußte nicht, dass das in Deutschland verboten ist. Das ist durchgegangen.

Und als Verteidigung hab ich das bei Messerstechereien auch schon gelesen: Wenn ich / meine Familie beleidigt wird, dann darf ich das.


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Migrantengewalt in Deutschland

14.01.2019 um 16:12
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Und als Verteidigung hab ich das bei Messerstechereien auch schon gelesen: Wenn ich / meine Familie beleidigt wird, dann darf ich das.
Und hat das Gericht daraufhin gesagt?: Na wenn das bei Ihnen so ist, dann bitten wir sie um Entschuldigung, dass wir sie aufgehalten haben!
:D ?


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Migrantengewalt in Deutschland

14.01.2019 um 16:14
@eckhart
Link gelesen? ;)
Ein Verbotsirrtum lässt die Schuld des Täters im Falle des § 17 StGB nur dann entfallen, wenn der Irrtum unvermeidbar war. Vermeidbar ist der Irrtum über die Widerrechtlichkeit dann, wenn das Unrecht für den Täter wie für jedermann leicht erkennbar war oder wenn sich der Täter mit den einschlägigen Vorschriften nicht bekannt gemacht hat, obwohl er seinem Beruf, seiner Beschäftigung oder sonst den Umständen nach dazu verpflichtet gewesen wäre (Beschaffung der erforderlichen Kenntnis z. B. durch Befragung eines Rechtsanwaltes).



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Migrantengewalt in Deutschland

14.01.2019 um 16:15
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Link gelesen?
Ein Verbotsirrtum lässt die Schuld des Täters im Falle des § 17 StGB nur dann entfallen, wenn der Irrtum unvermeidbar war. Vermeidbar ist der Irrtum über die Widerrechtlichkeit dann, wenn das Unrecht für den Täter wie für jedermann leicht erkennbar war oder wenn sich der Täter mit den einschlägigen Vorschriften nicht bekannt gemacht hat, obwohl er seinem Beruf, seiner Beschäftigung oder sonst den Umständen nach dazu verpflichtet gewesen wäre (Beschaffung der erforderlichen Kenntnis z. B. durch Befragung eines Rechtsanwaltes).
Ja!
Mich interessiert aber trotzdem, was das Gericht zu dieser saudummen rotzfrechen Ausrede gesagt hat!


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Migrantengewalt in Deutschland

14.01.2019 um 16:16
@eckhart
Ja nichts. Was willst Du dazu noch sagen?


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Migrantengewalt in Deutschland

14.01.2019 um 16:17
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Ja nichts. Was willst Du dazu noch sagen?
Ich nichts!
Gerichte lassen sowas nicht unkommentiert stehen!


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Migrantengewalt in Deutschland

14.01.2019 um 16:21
@eckhart
Hast Recht. Die sind da bestimmt in der Urteilsbegründung drauf eingegangen. Mal gucken, ob ich das Urteil finde. Ist bestimmt interessant zu lesen.

Edit: leider kein link zum Urteil dabei. https://www.bild.de/regional/hannover/hannover-aktuell/prozess-in-hannover-messer-opfer-geschockt-von-taeter-gestaendnis-56792886.bild.html


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Migrantengewalt in Deutschland

14.01.2019 um 16:25
Interessante Diskussion - wie sieht es denn aus wenn im Willkommen Schreiben (da wo auch steht wieviel Geld man bekommt) folgender Hinweis mit ausgehändigt wird:
In Deutschland ist es verboten:
- eine andere Person zu schlagen oder zu verletzen
- andere Personen zu sexuellen Handlungen zu zwingen
- andere Personen etc. etc.
Greift dann der Irrtumsverbot noch?


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Migrantengewalt in Deutschland

14.01.2019 um 16:29
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Interessante Diskussion - wie sieht es denn aus wenn im Willkommen Schreiben (da wo auch steht wieviel Geld man bekommt) folgender Hinweis mit ausgehändigt wird:
In Deutschland ist es verboten:
- eine andere Person zu schlagen oder zu verletzen
- andere Personen zu sexuellen Handlungen zu zwingen
- andere Personen etc. etc.
Greift dann der Irrtumsverbot noch?
müßtest Du Dir eigentlich selbst beantworten können. ;) @Abahatschi

a) Verbotsirrtum, nicht Irrtumsverbot.
b) kommt darauf an (DIE Standardantwort eines Juristen) :) worauf? Ob er den Hinweis versteht. :D

Im Ernst, das kommt nie vor. Es gibt dieses Schulbuchbeispiel:
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Edit: Ich hab aber mal einen Fall gelesen, wo ein Familienvater, der erst kurz mit seiner Familie in Deutschland war, sich mit Erfolg auf Verbotsirrtum berufen hat; er hatte seine Tochter geschlagen und wußte nicht, dass das in Deutschland verboten ist. Das ist durchgegangen.
Aber das ist auch quasi schon der einzig denkbare relevante Fall.


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Migrantengewalt in Deutschland

14.01.2019 um 16:32
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Es gibt dieses Schulbuchbeispiel:
stereotyp schrieb:
Edit: Ich hab aber mal einen Fall gelesen, wo ein Familienvater, der erst kurz mit seiner Familie in Deutschland war, sich mit Erfolg auf Verbotsirrtum berufen hat; er hatte seine Tochter geschlagen und wußte nicht, dass das in Deutschland verboten ist. Das ist durchgegangen.
Aber das ist auch quasi schon der einzig denkbare relevante Fall.
Das halte ich für absolut glaubhaft!
Das wissen ja noch nicht mal alle Deutschen, nach Jahren!


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Migrantengewalt in Deutschland

14.01.2019 um 16:32
@stereotyp
Hier das Urteil, hat ihm nichts gebracht:
https://www.bild.de/regional/hannover/hannover-aktuell/urteil-nach-attacke-in-burgwedel-5-jahre-jugend-haft-fuer-messerstecher-abdullah-57191072.bild.html
Fünf Jahre Jugendhaft wegen versuchten Totschlags für den Messerstecher!
Die Staatsanwaltschaft war mal wieder vorher auf Abwegen, Hirn wächst aber leider nicht nach:
Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft nur wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Die Begründung: Der Syrer habe nur einmal zugestochen, sei so „freiwillig“ vom „Tötungsversuch zurückgetreten“.



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Migrantengewalt in Deutschland

14.01.2019 um 16:33
Zitat von eckharteckhart schrieb:Das halte ich für absolut glaubhaft!
@eckhart


Ich auch. Das ist auch so ein Beispiel für einen Sachverhalt, wo mir die juristische Notwendigkeit, den freizusprechen glasklar einleuchtet, wo aber ganz viele - juristisch ungebildete - sagen: kann doch nicht sein.


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Migrantengewalt in Deutschland

14.01.2019 um 16:34
Zitat von eckharteckhart schrieb:Das wissen ja noch nicht mal alle Deutschen, nach Jahren!
Die werden sich aber nicht darauf berufen können, erkennst Du einen Unterschied?


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