Migrantengewalt in Deutschland
06.08.2008 um 10:05oO na is es doch immernoch, oder wem gehört es sonst jetzt?
antagonist schrieb:Hallo Alderan, kann mir kaum vorstellen, dass das ernst gemeint ist.Ich wollte damit ausdrücken, daß die Menschen , die in diesen Booten ankommen, und sich selbst gerne als Flüchtlinge und Hilfsbedürftige deklarieren, eher nicht die
Damit würde ja dann das Problem der Hungerflüchtlinge zum Geschlechterkonflikt entgleisen.
against_nwo schrieb:Aber manche Beiträge sind für mich derart sinn- und hirnentleert, dass ich nichtmal darauf antworten mag;Lehen dich mal nicht zu weit aus dem Fenster, DU bist es doch gewesen ,der letztens für einen ausländer- und islamfeindlichen Beitrag gesperrt wurde.
alderan schrieb: ausländer- und islamfeindlichen Beitrag gesperrt wurde.Falsch! Ich wurde wegen einer persönlichen Beleidigung gesperrt und nicht wegen einem ausländer- oder islamfeindlichen Beitrag
alderan schrieb:Ich wollte damit ausdrücken, daß die Menschen , die in diesen Booten ankommen, und sich selbst gerne als Flüchtlinge und Hilfsbedürftige deklarieren, eher nicht dieQuellenangaben und Beweise sind schon sehr wichtig. Vor allem, wenn sich die Argumentation gegen Menschen richtet, die durch Hungersnöte genug gestraft sind.
"Hilfsbedürftigen" ,sondern eher die "abenteuerlustigsten", "risikofreudigsten" aus diesen Ländern sind, und auch mitnichten zu den Armen, sondern eher zu den Wohlhabenderen in diesen Ländern zählen, denn so eine Fahrt, organisiert von Schleppern, kostet eine hübsche Stange Geld.
Und das in diesen Booten fast nur Männer sitzen, ist mir ein Indiz dafür ,daß die Flüchtligne keinen Querschnitt der dortigen Bevölkerung darstellen, sondenr eher eine spezielle Sorte von Menschen sind.
alderan schrieb:denn so eine Fahrt, organisiert von Schleppern, kostet eine hübsche Stange Geld.Erstens sollte man hier doch Beträge nennen können, wenn man sowas schon behauptet und zweitens passen auf so ein Boot mehrere Menschen und diese werden sich sicherlich die Kosten teilen.
Das deutsche Asylrecht für politisch Verfolgte ist in Deutschland ein Grundrecht,das deutsche asylrecht ist für politisch verfolgte gedacht und nicht für
das in Artikel 16 a Grundgesetz verankert ist.
Erste Entscheidungen zur Anerkennung politisch Verfolgter fällt das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg, mit verschiedenen Außenstellen, u.a. am
früheren Sitz in Zirndorf. Höchstzahlen an Asylanträgen, Anerkennungen und
Anerkennungs-Prozentsätzen wurden – u.a. wegen der Balkan-Konflikte – in den Jahren
1993–1995 erreicht: 513.561 (´93), 25.578 (´94) und 9,0% (´95). Die Tiefststände
lauten demgegenüber für das Jahr 2006: 30.759 / 251 / 0,8%. Die Zahlen erhöhen sich
jedoch durch teilweise mehr als zehn Jahre dauernde gerichtliche Verfahren. Viele
Asylsuchende werden nicht nach Art 16a GG anerkannt sondern als Flüchtlinge nach der
Genfer Flüchtlingskonvention, z.B. wenn sie über ein sog. sicheres Drittland eingereist
sind. Asylsuchende, deren Asylantrag abgelehnt worden ist, können ggf. eine Duldung
aus humanitären Gründen bekommen, vor allem bei gesundheitsbedingten
Abschiebehindernissen, oder aufgrund rechtlicher oder tatsächlicher
Abschiebehindernisse.