Migrantengewalt in Deutschland
01.03.2018 um 15:14@Bone02943
Hier genügt für die Registrierung bei der Tafel ein Ausweis und der letzte Bescheid des Sozialzentrums. Diese Bescheide gelten bekanntlich für 6 Monate, und vor Ablauf muss der Leistungsbezieher einen neuen Antrag stellen. Ist er immer noch im Leistungsbezug, legt er bei der Tafel seinen neuen Bescheid vor.
Hier genügt für die Registrierung bei der Tafel ein Ausweis und der letzte Bescheid des Sozialzentrums. Diese Bescheide gelten bekanntlich für 6 Monate, und vor Ablauf muss der Leistungsbezieher einen neuen Antrag stellen. Ist er immer noch im Leistungsbezug, legt er bei der Tafel seinen neuen Bescheid vor.