Rückführung in die Heimat von Integrationsverweigerern
13.06.2009 um 09:04@ad_rem
auch ich kenne einzelne gesetze nicht - nehme auch das gesetz nicht als lektüre - -
auch ich kenne einzelne gesetze nicht - nehme auch das gesetz nicht als lektüre - -
Artikel 1wenn das akzeptiert werden würde - würde es keinen gebn, der sagt: du kommst hier nicht reich . ..
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.