johann_82 schrieb:Nein, denn da war dieses Recht noch nicht formuliert worden.
Und wann das Selbstbestimmungsrecht der Völker formuliert wird, bestimmt Die Neue Rechte ?
@johann_82 Aus Wiki:
"Das Prinzip der Selbstbestimmung wurde in der Philosophie der Aufklärung so ausdrücklich formuliert und war zunächst ein individuelles Recht, eng verbunden mit dem Kantschen Begriff der „Mündigkeit“. Die Wandlung zum Gruppenrecht begann bereits mit dem Ringen um die Religionsfreiheit.
1659 erschien die Schrift Gentis Felicitas des Johann Amos Comenius (frei übersetzt bedeutet der Titel: „Volkswohlfahrt“). Die Schrift beginnt mit der Definition des Begriffes „Volk“ und leitet im zweiten Absatz aus dem individuellen Glücksstreben auch das Nationale her:
„(1) Ein Volk […] ist eine Vielheit von Menschen, die aus gleichem Stamme entsprossen sind, an dem selben Ort der Erde […] wohnen, gleiche Sprache sprechen und durch gleiche Bande gemeinsamer Liebe, Eintracht und Mühe um das öffentliche Wohl verbunden sind.
(2) Viele und verschiedene Völker gibt es […], sie sind alle durch göttliche Fügung in diesem Charakterzug gekennzeichnet: wie jeder Mensch sich selbst liebt, so jede Nation, sie will sich wohlbefinden, im wechselseitigen Wetteifer sich zum Glückszustand anfeuern.“
Danach stellt Comenius (jeweils mit Begründung und Erläuterung) 18 Merkmale für „Volkswohlfahrt“ zusammen, darunter einheitliche Bevölkerung ohne Mischung mit Fremden, innere Eintracht, Regierung durch Herrscher aus dem eigenen Volk und Reinheit der Religion.
Im späten 18. Jahrhundert wurde das Selbstbestimmungsrecht der Völker als „Volkssouveränität“ formuliert und errang in der Französischen Revolution und im Unabhängigkeitskrieg der USA den Sieg über das bis dahin als gültig anerkannte dynastische Prinzip. Diese Interpretation des kollektiven Selbstbestimmungsrechts ist somit eine Fortführung seines individuellen (Kantschen) Gegenparts und negiert die ethnische Dimension des Volksbegriffs, die obige Definition beinhaltet. „Volk“ ist im Zusammenhang der bürgerlichen Revolutionen als politische Kategorie zu verstehen, die sich in „vertikaler“, das heißt zu den klassischen Herrschaftseliten (Adel, König), nicht aber in „horizontaler“ (im Gegensatz zu anderen ethnischen Volksgruppen) Abgrenzung manifestiert. In diesem Zusammenhang finden wir hier bereits den entscheidenden Unterschied zwischen einer ethnischen und einer politischen Definition des Begriffs „Nation“.
@johann_82 schrieb:
Im Übrigen sind die Sorben gerade dabei, sich assimilieren zu lassen - nach 1000 jahren.
Hat man die Sorben gefragt?
Von wem lassen sich die Sorben gerade assimilieren ? Seit wann und bis wann?
Finde ich den gegenwärtigen Fortgang der Assimilierung hier:
http://www.sorben.de/ ?
"individualist schrieb:
Du hast meine Frage nicht beantwortet. Was sind für dich echte Deutsche? Und zählen die genannten auch dazu?
Deutsch als Muttersprache
Abstammung von Germanen bzw. von den assimilierten Slawen und den vorher slawisierten Germanen und den baltischen, keltischen und römischen Anteilen."
Wen wir assimileren, der wird also deutsch ?
Fremde.
Und wen, was oder wieviele davon ein Volk "ertragen kann", definierst Du selbst ?
Oder gibt es eine Quelle, nach der man sich richten kann ?
Oder bist Du die Quelle?