@insideman insideman schrieb:Das mag so sein, aber die es kann nicht sein, dass eine rechtsextreme Gruppierung vom Staat mitfinanziert wird. So weit ich in Erinnerung habe und so ist es ja auch geregelt, bekamen die genauso staatliche Gelder wie alle anderen Parteien, bis zu dem Zeitpunkt, als sie einer Geldstrafe nicht nachgekommen sind.
Und das halte ich für inakzeptabel.
Das mag man so denken und fühlen. Fakt ist aber, dass die NPD eine Partei ist, die eingebettet in unser demokratisches Parteiensystem auch demokratische Grundrechte hat. Sie wurde gegründet, zu Wahlen zugelassen und eben von manchen gewählt. Damit steht ihr genau das zu, was auch anderen Parteien zusteht. Muss man nicht mögen (im Falle der NPD), ist aber eine unserer wichtigen demokratischen Grundregeln (Artikel 21 GG). Solange eine Partei nicht verboten ist und sonstige rechtsstaatliche Sanktionen verhängt werden, ist dies ein rechtsstaatliches Prinzip.
Auszug aus :
https://www.bpb.de/politik/grundfragen/parteien-in-deutschland/42042/finanzierung"Den politischen Parteien wird in Artikel 21 Grundgesetz der Rang von Verfassungsorganen eingeräumt. In der repräsentativen Demokratie gelten sie als unverzichtbare Mittler zwischen Bevölkerung und Staat. Deshalb muss sichergestellt sein, dass die Parteien über die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen finanziellen Mittel verfügen. Müssten sie sich dabei ausschließlich auf gesellschaftliche Finanzquellen wie Mitgliedsbeiträge und Spenden verlassen, bestünde die Gefahr, solche Parteien zu bevorzugen, die tendenziell wirtschafts- bzw. unternehmerfreundliche Positionen vertreten."