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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

46.190 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Nazis, Rechtsextremismus, Reichsbürger ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

13.02.2010 um 18:25
@voidol
Artikel 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Was an dem Wort "Alle" ist denn so schwer zu verstehen?


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

13.02.2010 um 18:36
@Valentini


Dir fällt nicht mal auf was du hier verteidigst ;)

Und wie das mit den Grundrechten kaschierst ist richtig niedlich :D


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

13.02.2010 um 18:41
@insideman

Ich verteidige das Grundrecht auf Demonstrationen für ALLE und nicht für bestimmte Gesinnungen.
Bei dir scheint das Grundproblem zu bestehen dass Menschen, die die Rechte für ALLE verteidigen, automatisch zu verteigern dessen werden, was gerade demonstriert wird. Ich würde ebenso das Recht zu demonstrieren für Wahabiten verteidigen, auch wenn ich sie einfach nur abstoßend in ihrer Ideologie finde. Aber mir geht es hier nicht um Ideologien, sondern darum dass Leute wie du anscheinend ein Grundgesetz wollen, dass bestimmte politische Ausrichtungen von diesen Rechten ausschließt. Ich kann dich moralisch ja verstehen aber ich kann dies in keinster Weise gutheißen. Du bist anscheinend ein Feind der grundgesetzlichen Rechte für alle und scheinst ein Gesinnungsrecht zu fordern


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

13.02.2010 um 18:43
@insideman

Aber in deinen Augen müssen dann die Richter des Oberverwaltungsgerichtes und des Bundesverfassungsgerichtes ebenso Verfechter rechter Anschauungen sein, weil sie das GG für alle anwenden und mit genau der Bewgründung, welche ich hier verteidige


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

13.02.2010 um 18:43
Zitat von ValentiniValentini schrieb:Aber mir geht es hier nicht um Ideologien, sondern darum dass Leute wie du anscheinend ein Grundgesetz wollen, dass bestimmte politische Ausrichtungen von diesen Rechten ausschließt.
ja, Nazi Scheisse verbreiten sollte kein Recht sein.
Zitat von ValentiniValentini schrieb: Ich kann dich moralisch ja verstehen aber ich kann dies in keinster Weise gutheißen.
Verstehe ich dann aber nicht,wenn du mich doch moralisch verstehst.


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

13.02.2010 um 18:44
Dresdner Meinungsfreiheit oder Volksverhetzung?

/dateien/pr32832,1266083047,nazi dynamo dresden juden transpi
§ 130
Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

(5) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts.

(6) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.



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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

13.02.2010 um 18:46
@insideman

Unser Grundgesetz steht ÜBER jedweder Moral, die eh sehr wandelbar und individuell ist.


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

13.02.2010 um 18:46
Und ich wiederhole, dass die Kundgebungen etc. der Gegendemonstranten ebenso genehmigt waren. Dazu kommt, dass der NS von der Demokratie ausgeschlossen ist.
Art 139
Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

13.02.2010 um 18:46
@insideman

Weil ich das moralische unbedingt von dem juristischen trennen muss. Ich verstehe es auch moralisch wenn ein Vater den Vergewaltiger seiner Tochter erschießt aber dennoch muss ich es differenziert betrachten und darf dem moralischen Anspruch nicht die Überhand gegeb und muss mich einzig und allein auf die gesetzlichen Rechte berufen


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

13.02.2010 um 18:49
@RedStarlet

Eine genehmigte Gegendemonstration darf nicht dazu benutzt werden, die andere zu stören oder gar versuchen sie zu verhindern. Eine Gegendemonstration ist dazu da, dass sie in genügendem Abstand, also ohne die andere zu stören, ihre Meinung kund tun soll.

Und hätten die rechten dort das Ziel die NS-Zeit auszurufen, so wäre die Demo nicht erlaubt worden und dass sie es nicht machen, darüber wacht unsere Polizei


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

13.02.2010 um 18:52
@Valentini
Lach haft was du hier versuchst. Faschismus ist keine Meinung sondern ein Verbrechen, Ende aus. Ist mir doch schei* egal was im Grundgesetzt steht, dann muss es halt noch mal überarbeitet werden.


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

13.02.2010 um 18:54
@edwardnewgate
Zitat von edwardnewgateedwardnewgate schrieb:Ist mir doch schei* egal was im Grundgesetzt steht
Das sagt genug über dich und deine Gesinnung aus. Keine Fragen mehr!


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

13.02.2010 um 18:56
@Valentini


Ja das sagt aus dass er die richtige hat und bei dir was nicht ganz stimmt.

Sonst sagt es nichts aus.


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

13.02.2010 um 18:57
@Valentini
Zitat von ValentiniValentini schrieb:Das sagt genug über dich und deine Gesinnung aus. Keine Fragen mehr!
Schwach, ganz schwach.


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

13.02.2010 um 19:01
@insideman

Er sagt dass er dass GG für bestimmte Gruppen zum Ausschluss kommen lässt und DAS ist dem Faschismus doch sehr nahe. Aber ich sehe, euer Rechtsverständnis endet bei eurer moralischen Erhabenheit. Hätte ich bei so manchen hier aber auch nicht anders erwartet.
Ich weiß dass ich mich im Recht befinde denn ich sehe mir die Urteile an und stelle fest, dass ich mit der Rechtsauffassung unserer höchsten Richter im Einklang bin. Ihr seid es scheinbar nicht und darüber solltet ihr euch mal Gedanken machen


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

13.02.2010 um 19:03
@Valentini


Was du machst ist ganz plump Dinge verdrehen, zurechtbiegen wie zb :
Zitat von ValentiniValentini schrieb:Er sagt dass er dass GG für bestimmte Gruppen zum Ausschluss kommen lässt und DAS ist dem Faschismus doch sehr nahe.
Da ich aber deine Posts auch in anderen Bereichen in Erinnerung habe,und du deine hier geschriebenen auch nur schlecht tarnst, ist es nicht Neues mehr^^


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

13.02.2010 um 19:04
Diese Demonstration verstößt 1A gegen bestehende Gesetze, da sie die Opfer der Shoa verhöhnt. Der Ausschluss von Faschismus aus der Demokratie ist so faschistisch wie der Himmel über uns grün. Solche Vergleiche kommen raus, wenn man nur Wischiwaschidefinitionen benutzt, mit denen die Faschisten gerne alle anderen als genauso faschistisch hinstellen wollen.


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13.02.2010 um 19:06
Ich bin einfach nur erschrocken darüber wie en vogue scheinbar ein Gesinnungsrecht zu werden scheint, wenn es um rechtsradikale Gesinnungen geht, frei nach dem politisch-moralischen, aber nicht wirklich justizablen Motto "Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen". Und es ist schon sehr gewöhnungsbedürftig für mich, wenn Leute, die ansonsten jahrzentelang für ein liberales Demonstrationsrecht gestritten hatten, nun auch illegale Mittel zur Anwendung kommen sehen wollen, um das Demonstrationsrecht für bestimmte Gruppierungen einzuschränken


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

13.02.2010 um 19:08
Zitat von ValentiniValentini schrieb: ich bin einfach nur erschrocken darüber wie en vogue scheinbar ein Gesinnungsrecht zu werden scheint, wenn es um rechtsradikale Gesinnungen geht,
Huch bist du erschrocken??

Lol Das klingt echt gut, der Satz^^


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

13.02.2010 um 19:08
@insideman
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Da ich aber deine Posts auch in anderen Bereichen in Erinnerung habe,und du deine hier geschriebenen auch nur schlecht tarnst, ist es nicht Neues mehr^^
Ich hatte meine Meinung zur Burka, und das meinst du ja, dargelegt und auch erklärt wieso ich sie für Verfassungswidrig halte aber ich habe niemals gefordert dass bestimmte Ausrichtungen des Islam von ihren Rechten gemäß des GG ausgeschlossen werden


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