Polizeigewalt
19.06.2020 um 09:231.21Gigawatt schrieb:Das ändert ungefähr gar nicht daran dieses Vorgehen als gesetzeslos und kriminell einzuordnen.Ähm..🤔..doch.
1.21Gigawatt schrieb:Die Zusammenfassung ist akkurat.Du sagst:
1.21Gigawatt schrieb:Situation: Polizei wird gerufen, weil sich ein Obdachloser an einer Bushaltestelle aufhält.Die Realität sagt:
Passanten melden eine bewaffnete Person die mit einer Waffe herumspielt und auf vorbeifahrende Autos zielt.
Das sind wohl eher zwei komplett verschiedene Ausgangssituationen.
1.21Gigawatt schrieb:Eine Spielzeugpistole rechtfertigt kein Erschießungskomando.Ok welche ist die echte Waffe.
Und damit das ganze spannender ist, darfst du deine Entscheidung in einem Sekundenbruchteil Fällen, in der dein gegenüber diese ziehen und damit auf dich schießen will.