Tussinelda
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Burkaverbot in Europa
03.08.2017 um 13:09@Deep_Throat_V2
Deep_Throat_V2 schrieb:Kannst du auch mal irgendwas belegen oder zumindest näher auf deine Behauptungen eingehen?aber gerne doch, obwohl ich eigentlich davon ausgehe, dass der, der eine Behauptung zuerst aufstellte, diese auch entsprechend recherchiert haben sollte....na ja my bad
Nach einem Urteil des BayObLG aus dem Jahr 1998[7] ist der Tatbestand des Exhibitionismus nur dann erfüllt, wenn die Entblößung der sexuellen Befriedigung dient. Nacktheit und damit auch Nacktsport in der Öffentlichkeit allein ist daher in Deutschland (und der Schweiz) nicht strafbar.Wikipedia: Exhibitionismus