wichtelprinz schrieb:Hier fragt sich ob Du nur Innenräume kennst oder auch einen offenen Bereich.
Weder das Eine noch das Andere
:(Fakt ist dass man weder in eine Bank noch ein Fußballstadion verschleiert/vermummt rein darf.
Bei jeder Demo ist es so, bei vielen anderen Veranstaltungen auch.
Ob ein Weihnachtsmarkt bspw. als "Veranstaltung unter freiem Himmel" gilt weiß ich nicht, hätte aber persönlich kein Problem damit wenn es verboten wäre sich dort "unkenntlich" zu machen.
Frankreich, die Niederlande und Belgien haben einen z.T. sehr hohen Anteil an Migranten aus islamischen Ländern, man einer hier sieht alles und jeden als rassist, aber ich bin mir sicher dort wurde auch abgewägt was besser ist.
Glünggi schrieb:Solange Du keine Leute stalks oder erschrickst solltest keine Probleme bekommen.
Wieder aus dem Welt Artikel:
Erlaubt ist es auch grundsätzlich, dass jemand mit einer Sturmhaube auf dem Kopf an der Fleischertheke eine Blutwurst bestellt. Allerdings gibt es hier Ausnahmen: Legt der Kunde kein übliches Kaufverhalten an den Tag oder stört er den Betriebsfrieden, kann der Inhaber ihn aus dem Geschäft weisen. Das allerdings muss von Fall zu Fall entschieden werden.
Ein anderer Aspekt ist in dem Fall interessant: Steht jemand mit der Sturmhaube minutenlang schweigend vor der Kasse, und die Bedienung ruft die Polizei, kann eine „Anscheinsgefahr“ vorliegen. Demnach sind die Polizisten aus gutem Grund vor Ort, auch wenn die Lage letztlich ungefährlich war – und der Kunde mit Sturmhaube kann an den Einsatzkosten beteiligt werden.
Gott allein weiß was ein "übliches Kaufverhalten" ist, man muss nur einmal in nem größeren Shoppingcenter gewesen sein um den Horror zu erleben
:DScheinbar wird das Gesetz weit ausgelegt ab wann jemand "Panik" haben darf - und die Polizei kommt dann um einen zu retten, man selbst zahlt (und der Kunde mit Sturmhaube kann an den EInsatzkosten beteiligt werden - und wird es mMn auch)
Btw: Kasse und Bedienung hört sich für mich so an als könnte man als "Hähnchenwagen-Besitzer" in so nem Fall auch die Polizei völlig rechten rufen.
Das sind Fälle, bzw. Situationen, die in stink normalen Kaufhäusern vorkommen.
Aber auch hier nochmal, damit es nicht vergessen wird:
pinpin schrieb:Aber zu einem generellen Vorbot äußere ich mich mit N E I N ^^
Glünggi schrieb:Dann wird vielleicht nicht gleich geschossen.
Es ist ein anderes Thema aber mMn hat derjenige, der mit einem Messer angegriffen wird, das "Primärrecht" auf körperliche Unversehrtheit.
Die Polizei schießt dich auch wenn du nackt mit nem Messer rumfuchtelst.
Den Einsatz der Waffe möge jeder bitte selbst beurteilen, das gehört hier nicht hin...
*youtube.com/watch?v=rPHUkCVkmKE
Wer es sich anschauen mag kann das * ja wegmachen, will es aber nicht direkt hier verlinken, weiß nicht ob das regelkonform ist
stanmarsh schrieb:Es zeigt das Grundproblem mit der Unkenntlichmachung. Menschen haben von Natur aus Unbehagen vor unkenntlichen anderen Menschen, das Gesicht ist der wichtigsten sozialen Anknüpfungspunkte.
Sehe ich genauso - und wenn derjenige auch noch "untypisches Kaufverhalten" an den Tag legt dann...naja :§